Hamburg. Nach einer Hausdurchsuchung droht dem HSV-Profi eine Anklage. Gut möglich aber, dass es dazu gar nicht kommt.
Die Botschaft war nicht zu übersehen. Drei große Transparente sind es, die seit Freitagvormittag an der Außenseite der Nordtribüne hängen. Die aktive Fanszene des HSV hatte am Volksparkstadion ihre Haltung klar zum Ausdruck gebracht. „Noch immer Solidarität mit Baka“, steht dort an der Sylvesterallee geschrieben. Einen Tag, nachdem bei HSV-Profi Bakery Jatta eine Hausdurchsuchung stattfand, machte der Club zusammen mit seinen Anhängern klar, dass ihr Spieler die uneingeschränkte Unterstützung erfährt.
Ganz und gar nicht klar ist allerdings, wie es im Fall Jatta nun weitergeht. Fast zehn Monate nach dem Ende der Ermittlungen durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte geht die Geschichte um den Gambier und seine angeblich gefälschte Identität weiter. Der nicht nachgewiesene Vorwurf lautete: Jatta (22) sei in Wahrheit Bakary Daffeh und um zwei Jahre älter.
Bakery Jatta: Verbindung zu Bakary Daffeh?
Bereits im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eröffnet, nachdem sie neue Hinweise erhalten hatte. „Im Wesentlichen haben die Ermittlungen gezeigt, dass er Kontakt zu Personen hat, die wir eher in Verbindung mit Herrn Daffeh gebracht haben.
Und die sich nicht in Einklang bringen lassen, wenn es sich bei Herrn Jatta nicht um Herrn Daffeh handelt“, sagte Staatsanwältin Liddy Oechtering.
Verdacht: Erschleichen eines Aufenthaltstitels
Wie aber geht es jetzt juristisch weiter im Fall Bakery Jatta? Was muss der HSV-Stürmer befürchten, nachdem die Staatsanwaltschaft in seiner Wohnung elektronische Geräte sicherstellte? „Auch wenn es eine Durchsuchung gab, gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung“, sagte Rechtsanwalt Florian Diedrich am Freitag dem Abendblatt.
Der 30 Jahre alte Jurist aus Kaltenkirchen kümmert sich um Straf- und Ausländerrecht und kennt sich mit Fällen wie dem von Jatta aus. Entscheidend sei: „Ein Durchsuchung findet nur statt aufgrund eines Anfangsverdachts der Staatsanwaltschaft. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man noch gar nicht sagen, ob es zu einer Anklage kommt. Man muss jetzt erst einmal das Ermittlungsverfahren abwarten“, sagt Diedrich. Entscheidend in diesem Verfahren ist der Paragraf 95 im Aufenthaltsgesetz, Absatz zwei.
Darin geht es um das Erschleichen eines Aufenthaltstitels aufgrund von falschen Angaben – der Vorwurf, der im Fall Jatta im Raum steht. „Bei einer Verurteilung kann es zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Das ist aber noch sehr hypothetisch“, sagt Diedrich.
Bakery Jatta hatte gültigen Reisepass
Entscheidend wird sein, welche Beweise nun gefunden werden. Fakt ist: Bakery Jatta hat einen gültigen Reisepass und eine in Gambia beglaubigte Geburtsurkunde. Bislang gab es dazu ein verwaltungsrechtliches Verfahren. „Dieses wurde letztlich eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hat“, sagt Diedrich. Nun also das Ermittlungsverfahren. Nach Abendblatt-Informationen kommt es dabei selten zu einer Anklage. Häufig werden die Verfahren eingestellt.
Auch eine Ausweisung gilt als unwahrscheinlich. Für die Ausländerbehörde ist der Fall abgeschlossen. „Die Ausländerbehörden hätten im Falle einer Verurteilung die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel nachträglich zurückzunehmen. Das kommt insbesondere dann vor, wenn die Erteilung des Titels rechtswidrig gewesen ist“, sagt Diedrich. Dabei werde auch das Vorverhalten berücksichtigt. Und Jatta hat niemandem Schaden zugefügt. Klar ist im Moment daher nur eines: Der Mensch Bakery Jatta macht erneut eine schwere Zeit durch.