Hamburg. Der HSV muss seinen Ex-Vorstandschef zum zweiten Mal teuer abfinden. Dabei spielte eine Aufstiegsklausel eine Rolle.
Die Meldung, die am Dienstag für eine Überraschung sorgte, war nur vier Zeilen lang. „HSV einigt sich mit Bernd Hoffmann über Vertragsauflösung“, stand über der Mitteilung, die der HSV um 13.02 Uhr veröffentlichte.
Zwei Wochen und drei Tage war es zu diesem Zeitpunkt erst her, dass der Aufsichtsrat des Zweitligisten Hoffmann vom Amt des Vorstandsvorsitzenden freigestellt hatte. Zum 11. April, also schon am Sonnabend, wurde der noch bis zum 30. Juni 2021 laufende Vertrag nun vorzeitig aufgelöst. „Über sämtliche Inhalte der Auflösung vereinbarten beide Parteien Stillschweigen“, teilte der HSV mit.
Auch die Beteiligten schwiegen am Dienstag. Weder Hoffmann selbst noch der neue Aufsichtsratsvorsitzende Marcell Jansen wollten sich auf Nachfrage zu den Inhalten der Vertragsauflösung äußern. Nach Abendblatt-Informationen hatte sich der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Andreas Peters mit Hoffmann auf die Aufhebung geeinigt. Peters ist selbst Jurist und handelte mit Hoffmann die Inhalte aus.
HSV hätte Hoffmann mindestens 480.000 Euro Gehalt zahlen müssen
Dabei dürfte es vor allem um die Höhe der Abfindung gegangen sein. Dem geschassten Clubchef hätte bis Vertragsende noch ein Gehalt von 480.000 Euro zugestanden, das sich im Falle des Aufstiegs sogar noch erhöht hätte. Ebenfalls in einer Höhe von rund einer halben Million Euro hätte Hoffmann zudem eine Prämie zugestanden, wenn der Aufstieg gelingt.
Dass Hoffmann auf eine schnelle Vertragsauflösung gedrängt hatte, dürfte daher mit einer Klausel zusammenhängen, die das Abendblatt vor Hoffmanns Freistellung enthüllt hatte. Demnach hätte der Aufsichtsrat vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres am 30. Juni Hoffmanns Vertrag vorzeitig auflösen können, wenn der HSV den Aufstieg verpasst hätte.
Dass die Saison angesichts der Coronakrise aber bis Ende Mai zu Ende gespielt wird, ist aktuell kaum vorstellbar. Welche juristische Gültigkeit die Klausel dann gehabt hätte, war selbst für den renommierten Sportrechtler Horst Kletke nicht klar zu beantworten.
HSV zahlte Hoffmann 2011 Millionenabfindung
Nun hat der HSV vorzeitig Fakten geschaffen. Fakt ist, dass der HSV zum wiederholten Mal eine hohe Abfindung zahlt. In den vergangenen zehn Jahren haben die Hamburger alleine für vorzeitig entlassene Entscheidungsträger rund 20 Millionen Euro an Abfindungen zahlen müssen. Als Bernd Hoffmann im März 2011 das erste Mal als Vorstandschef des HSV entlassen wurde, durfte er sich über eine Abfindung in Höhe von einer Million Euro freuen. Und diesmal?
„Man wird einen Mittelweg gefunden haben“, sagte der frühere HSV-Präsident Jürgen Hunke am Dienstag im täglichen Abendblatt-Podcast zu dieser Frage. Hunke war 2011 als neu gewählter Aufsichtsrat entscheidend dafür mitverantwortlich, dass Hoffmann das erste Mal freigestellt wurde. „Ich hielt ihn immer für eine Fehlbesetzung“, sagte Hunke auch am Dienstag noch über den 57-Jährigen. Hunke glaubt, dass Hoffmann von sich aus um eine Vertragsauflösung gebeten habe. „Er wird sicher gerechnet haben, was für ihn besser ist“, so Hunke. „Im Sinne des HSV und auch in seinem Sinne ist das die beste Lösung.“
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Tatsächlich verringern sowohl Hoffmann als auch der HSV mit der Vertragsauflösung das finanzielle Risiko. Vor allem aber dürften beide Parteien kein Interesse daran gehabt haben, dass es in diesem Fall zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt.