Hamburg. Der Sponsoring-Vertrag wurde verlängert, andere Vereinbarungen angepasst. Darf sich der Investor jetzt weitere Anteile sichern?
Dass die Nachricht nur einen Tag nach dem Pokalaus und der Lizenzzusage für die nächste Saison kommt, ist wohl nur Zufall: Der HSV hat sich mit Investor Klaus-Michael Kühne auf eine Verlängerung des Sponsorings um ein Jahr geeinigt. Damit spielt der Bundesliga-Absteiger auch in der kommenden Saison im Volksparkstadion. Das gab der HSV am Mittwochnachmittag bekannt.
"Wir freuen uns, dass Herr Kühne dem HSV weiterhin so treu zur Seite stehen wird und unserem Verein sowie den Fans den beliebten Stadionnamen erhält", sagt der Vorstandsvorsitzende Bernd Hoffmann. Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Logistikunternehmer seien auch "bestehende Darlehensvereinbarungen angepasst und mit einer Einmalzahlung final erledigt" worden.
Konkret könnte das heißen: Kühne verzichtet auf seinen Anspruch auf zwölf Millionen Euro, die ihm der HSV bei einer Europapokalteilnahme zahlen müsste. Dies wäre im Fall des DFB-Pokal-Siegs eingetreten. Möglicherweise sind auch Kühnes Beteiligungen an Spielertransfers, etwa dem von Douglas Santos, betroffen. Details gab der HSV nicht bekannt.
Darf Kühne weitere HSV-Anteile erwerben?
"Auch wenn dem HSV schon seit vielen Jahren der sportliche Erfolg versagt blieb, möchte ich unverändert Beiträge leisten, um die finanziellen Voraussetzungen für die Rückkehr in die 1. Bundesliga zu schaffen", wurde Kühne in der Mitteilung zitiert. Bisher hatte er dem HSV für die Namensrechte am Stadion pro Saison vier Millionen Euro überwiesen.
Als Vertreter Kühnes soll sein Vertrauter Markus Frömming in den Aufsichtsrat einziehen. Der Beirat hat die Kandidatur des Marketingexperten bereits bewilligt. "Ich freue mich sehr darüber, weil wir damit weitere wertvolle Kompetenzen in unser Kontrollgremium bekommen werden", sagte HSV-Präsident Marcell Jansen.
Kühnes Ansinnen, über seine 20,57 Prozent hinaus weitere Anteile an der Fußball AG zu erwerben, hat der HSV zumindest nicht kategorisch ausgeschlossen. Allerdings hätten alle Parteien bekräftigt, dass diese Möglichkeit "weiteren Untersuchungen und Gesprächen sowie der Zustimmung aller Beteiligten inklusive der Mitgliederversammlung des e.V. vorbehalten" bleibe.