Muss Oliver Kreuzer den HSV finanziell entschädigen? Der Ex-Sportchef ist vom HSV außerordentlich entlassen worden. Anlass seien „wiederholte Verstöße gegen ihm obliegende Loyalitätspflichten“.

Hamburg. Die außergerichtliche Einigung zwischen dem Hamburger SV und dessen ehemaligem Sportdirektor Oliver Kreuzer ist hinfällig. Der Fußball-Bundesligist hat den bislang freigestellten Kreuzer am Freitag „außerordentlich aus wichtigem Grund“ entlassen.

„Anlass waren insbesondere wiederholte Verstöße gegen ihm obliegende Loyalitätspflichten“, informierte der HSV auf seiner Internetseite. Details wollte der Verein „aus Respekt gegenüber Herrn Kreuzer“ nicht mitteilen.

Kreuzer hatte sich mit dem HSV Anfang September außergerichtlich geeinigt. Dabei sollen dem früheren Sportchef dem Vernehmen nach eine Abfindung in Höhe von 800.000 Euro sowie Dienstwagen und Diensthandy zugesprochen worden sein. Kreuzers Dreijahresvertrag war bis zum 30. Juni 2016 datiert. „Die Vorgehensweise des Vereins ist am Rande dessen, was man juristisch spielen darf. Offensichtlich will man die Abfindung drücken“, sagte der Hamburger Fachanwalt Heiko Hecht am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Kreuzer kann gegen die nachträgliche Entlassung klagen. Spekuliert wird, dass der HSV ihm vereinsschädigende Äußerungen in den vergangenen Wochen unter anderem zur Rolle von Investor Klaus-Michael Kühne vorwirft. Sollte es zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen, „wird der HSV Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen“, sagte Hecht.