Nachdem der ehemalige Sportdirektor gegen seine Kündigung geklagt hat, wurde der Termin vor dem Arbeitsgericht kurzfristig abgesagt. Über die außergerichtliche Einigung kann sich vor allem Kreuzer freuen.
Hamburg. Beim Streit zwischen dem im Juli beurlaubten Sportchef Oliver Kreuzer und dem HSV ist eine außergerichtliche Einigung in Sicht. Der für den heutigen Montag angesetzte Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht wurde bereits am Freitag abgesagt.
„Ich gehe davon aus, dass wir uns doch nicht vor Gericht treffen werden“, sagte Kreuzer, dessen Anwalt Horst Kletke die vertraglich festgeschriebene Rauswurfklausel zunächst gerichtlich anfechten wollte. Die Begründung: Die Klausel sei nach der Umwandlung des Vereins in eine AG unwirksam geworden.
Nun sollen sich der HSV und Kreuzer auf eine Abfindungsregelung in Höhe von rund 800.000 Euro geeinigt haben. Laut Bild-Zeitung ist diese Summe deckungsgleich mit dem kompletten Gehalt, das der 48-Jährige bis Ende seines Vertrages im Sommer 2016 bekommen hätte, wenn er nicht entlassen worden wäre.
Zudem darf der entlassene Trainer laut dem Bericht auch Zusatzleistungen wie seinen Dienstwagen, das Handy und eine Tankkarte weiterhin nutzen. Erst wenn Kreuzer einen neuen Job haben sollte, müsse er mit dem HSV über eine Auflösung verhandeln. Bis dahin befindet sich der ehemalige Profi sozusagen im bezahlten Urlaub.