Hamburg. Hamburger Behörden schaffen Rechtsgrundlage für pachtfreie Grundstücke, räumen Risiko für Clubs bei Nutzung von Photovoltaik-Anlagen aus.
In Hamburg gibt es derzeit 308 sogenannte Sportrahmenvertragsflächen. Sie können von Vereinen des Hamburger Sportbundes (HSB) für Jahrzehnte pachtfrei bebaut werden. Das ist ein Eckpfeiler der staatlichen Sportförderung neben der entgeltfreien Nutzung öffentlicher Sportstätten.
Photovoltaik: Vereinen drohten teure Komplikationen
Wollten die Clubs auf diesen Grundstücken im Sinne des verschärften Hamburger Klimaschutzgesetzes, wie von der Stadt gefordert, aber auf ihren Dächern Photovoltaikanlagen (PV) errichten, betreiben, damit Energiekosten sparen, drohten zuletzt ungeahnte und für die Vereine möglicherweise teure Komplikationen. Grund dafür sind Bestimmungen des Europa- und des Wettbewerbsrechts. Über einen Zeitraum von zehn Jahren hätten dabei Summen in Rechnung gestellt werden können, die die Vereine allein nicht oder kaum hätten tragen können.
Die Lage war kompliziert und führte in den vergangenen fünf Jahren zu Irritationen zwischen HSB und Sportamt. Das Problem: Besitzer von Solar- oder Photovoltaikanlage speisen ihren nicht selbst verbrauchten Strom ins Netz ein und erhalten dafür eine geringfügige Vergütung, etwa sieben bis acht Cent pro Kilowattstunde. Diese Einnahme ist steuerrechtlich dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen. Gewerbliche Tätigkeiten auf Sportrahmenvertragsflächen sind behördlich aber nur in wenigen Fällen klar geregelt.
Photovoltaik: Behörden schaffen jetzt neue Regelungen
Jetzt gibt es eine Lösung, die einen Tag vor der Mitgliederversammlung des HSB an diesem Dienstag (18 Uhr, Haus des Sports am Schlump) bekannt wurde. Sport-, Umwelt/Energie- und Wirtschaftsbehörde haben eine allgemeingültige Regelung entwickelt. Die bestehenden Risiken wurden beseitigt. „Wir können künftig ausschließen, dass beim Betrieb von PV-Anlagen auf Dächern von Hamburger Sportvereinen eine europarechtlich verbotene Beihilfe zugunsten der jeweiligen Vereine vorliegt“, sagte Sportstaatsrat Christoph Holstein (SPD).
So sieht die Regelung aus: Bei Dachflächen mit PV-Anlage gilt eine marktübliche Pacht von 2,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Diese Pacht soll im Wege der sogenannten De-Minimis-Beihilfe von der Stadt erlassen werden. Eine De-Minimis-Beihilfe liegt vor, wenn der gewährte Vorteil aller beihilferelevanter wirtschaftlichen Nutzungen bei der entgeltfreien Gebrauchsüberlassung staatlicher Grundstücke (hier die Sportrahmenvertragsflächen) 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
- Hamburger Vereine erhalten mehr Geld von der Stadt
- Hamburgs Olympiapläne: „Schwimmen im Volksparkstadion“
- Spielstätten-Not: Sportstadt Hamburg ist eine einzige Baustelle
Bei 2000 Quadratmeter Dachfläche würden einen – später nicht von der Stadt eingeforderten – Beihilfenwert von 5000 Euro im Jahr ergeben. Auf Grundlage dieser Lösung können die Bezirksämter den Vereinen die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen auf Sportrahmenvertragsflächen schnell, mit begrenztem bürokratischen Aufwand genehmigen. Eine entsprechende Drucksache soll im Dezember in den Senat kommen.