Hamburg. Der zuständige Kreis Nordfriesland gibt Gemeinden Zeit, Bebauungspläne nachzubessern. Was diese nun bis März 2025 liefern müssen.

Das Problem von illegalen Ferienwohnungen auf Sylt beschäftigt den Kreis Nordfriesland schon länger. Seit die Kreisverwaltung gegen diese Vermietungspraxis an beliebten touristischen Orten an der Nordsee – etwa auf Sylt, Föhr, Amrum oder in St. Peter-Ording vehement vorgeht, hat auch das Ringen um eine Lösung begonnen. Der Kreis hatte den betroffenen Kommunen Aufschub gewährt, doch eine dauerhafte Lösung muss her.

Bei einem erneuten Gespräch zwischen den Gemeinden auf der Insel Sylt und Vertretern des Kreises wurden nun die nächsten Schritte vereinbart. „Kreis und Gemeinden hatten unterschiedliche Sichtweisen beim Umgang mit nicht genehmigten Ferienwohnungen. Doch nun haben wir die weiteren Verfahrensschritte besprochen, uns zu den zeitlichen Möglichkeiten der Bearbeitung bedeutend angenähert und ein gemeinsames Herangehen verabredet“, fasst Landrat Florian Lorenzen das Gespräch zusammen.

Sylt: Kreis Nordfriesland verlangt Klärung bei illegalen Ferienwohnungen

So hätten die fünf Inselgemeinden zugesagt, bis Ende März 2025 ihre sämtlichen Bebauungspläne und unbeplanten Innenbereiche daraufhin zu überprüfen, ob die bestehenden Regelungen zu Ferienwohnungen aus kommunalpolitischer Perspektive ausreichend erscheinen. Das Ergebnis sollen sie dem Kreis mitteilen.

„Der Kreis wird die in einigen Gebieten bereits begonnenen Kontrollen fortführen, bis Ende März aber keine weiteren Gebiete hinzunehmen“, so Lorenzen. Die Überprüfung von Nutzungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Gefahrenabwehr, also insbesondere zum Thema Brandschutz, dulde jedoch keinen Aufschub und werde weiterhin durchgeführt.

Sylter Gemeinden müssen bis Ende März 2025 Prioritäten festlegen

Die fünf Gemeinden wollen nun bis Ende März 2025 zudem eine Prioritätenliste festlegen. Darin sollen sie Aussagen dazu treffen, welche B-Pläne und unbeplanten Innenbereiche die Gemeinden bearbeiten wollen und welche nicht. Zudem wollen die Gemeinden einen Zeitplan aufstellen, aus dem hervorgeht, bis wann die Planung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Diese Arbeiten sollen sich gleichmäßig über die nächsten zehn Jahre verteilen und bis Ende 2034 abgeschlossen sein. Der Kreis hat Lorenzen zufolge zugesagt, sich bei der künftigen Kontrolle ungenehmigter Nutzungen am Zeitplan der Gemeinden zu orientieren.

Gemeinde Sylt sieht Chancen, Probleme vor weiteren Kontrollen zu lösen

„Auch wenn der Zeitplan sehr eng ist und uns als Gemeinden sowie die Inselverwaltung sehr fordern wird, sehen wir jetzt Chancen, die Probleme noch vor den Kontrollen zu lösen – zumindest für eine ganze Menge der bislang nicht genehmigungsfähigen Ferienwohnungen“, sagt Carsten Kerkamm (CDU), der nach der Abwahl von Bürgermeister Nikolas Häckel als dessen Stellvertreter bis zur Neuwahl im kommenden Jahr weiter die Geschäfte der Gemeinde Sylt führt.

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Landrat Florian Lorenzen hat ein großes Ziel: Dass alle Beteiligten, also Gemeinden, aber ebenso die Grundeigentümer, Bürgerinitiativen, Unternehmensverbände und Vermietungsagenturen gemeinsam auf das Ziel einer geordneten Entwicklung der Gemeinden hinarbeiten.