Reinbek/Glinde/Wentorf. Reinbek, Glinde und Wentorf stellen kommunalen Wärmeplan öffentlich vor. Das Papier beantwortet einige Fragen. Andere bleiben offen.
Die Verunsicherung unter Immobilieneigentümern ist groß: Muss ich eine Wärmepumpe für mein Haus anschaffen? Falls ja: Wie viel Zeit werde ich dafür haben? Was wird mich das kosten? Lohnt sich die Installation einer Photovoltaikanlage für mich? Was muss ich beachten? Oder kann ich mich mit mehreren Partnern aus der Nachbarschaft zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsfähige Heizanlage anzuschaffen und so womöglich Geld sparen?
Einen Teil dieser Fragen kann womögliche der Fahrplan für die Wärmewende für das Mittelzentrum Reinbek, Glinde und Wentorf beantworten. Der Entwurf zu dieser sogenannten kommunalen Wärmeplanung ist nun fertiggestellt. Am Montag, 23. September, um 18.30 Uhr wird er der Öffentlichkeit im Schloss Reinbek vorgestellt. Eines der beiden beauftragten Planungsbüros, die bereits seit Herbst 2023 daran arbeiten – das Ingenieurbüro IPP ESN – wird die Ergebnisse am Montagabend vortragen.
Reinbek: Welche Heizung ist noch erlaubt? Kommunaler Wärmeplan wird vorgestellt
„Allerdings sind diese Ergebnisse noch nicht grundstücksscharf, also nicht immobilienspezifisch“, sagt Jürgen Vogt-Zembol aus dem Rathaus Reinbek. Die Sanierungsbedarfe seien vielmehr blockweise festgestellt worden. Es werde eine Übersicht über die Potenziale unterschiedlicher Energiequellen wie PV, Solarthermie, Biomasse, Windkraft oder Geothermie geben. Außerdem würden geeignete Gebiete für künftige Wärmenetze präsentiert.
Den größten Anteil an Gebäudebestand in der Region haben laut Bericht mit 52,7 Prozent Gebäude, die zwischen 1949 und 1978 gebaut wurden. Sie bieten daher das umfangreichste Sanierungspotenzial. Altbauten, die vor 1919 errichtet wurden, zeigten den höchsten spezifischen Wärmebedarf.
Kommunaler Wärmeplan Reinbek: Informationsabend als Keimzelle künftiger Gemeinschaftsmodelle
Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Mittelzentrum haben an diesem Abend Gelegenheit, Verständnisfragen zu dem Plan, der online unter waermeplaene.de/konvoi-mittelzentrum-sachsenwald/ und dort unter Dokumente und Web-Links sowie auch im Rathaus vorliegt, zu klären. Diskutiert wird unter anderem, wann und wo sich Sanierungen besonders lohnen könnten. Aber auch, wo Wärmenetze entstehen könnten. Möglicherweise könnten beim Treffen im Schloss auch Netzwerke potenziell Interessierter für Gemeinschaftsmodelle entstehen.
Besonders interessiert viele Eigentümerinnen und Eigentümer, ob sich aus dem Plan verbindliche Vorgaben für den Heizungstausch ergeben. Doch darüber und über Fristen gebe nicht der kommunale Wärmeplan Auskunft, sondern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Energiewende-und-Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG).
Infos zum kommunalen Wärmeplan: Expertinnen und Experten stehen Rede und Antwort
Im Anschluss an die Diskussion haben die Teilnehmenden Gelegenheit, weiter nachzufragen, aber auch Unterstützungsbedarf anzumelden. Vertreterinnen und Vertreter der Energieversorger des Mittelzentrums – E-Werk Sachsenwald, Hansewerk und Enercity – stehen vor Ort Rede und Antwort.
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Katrin Schöning, Björn Warmer und Rainhard Zug, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister aus Wentorf, Reinbek und Glinde werden ebenso anwesend sein sowie die Klimaschutzmanagerinnen Yvonne Hargita, Marie Lachenmann und Lisa Schill sowie ihre Kollegen Jürgen Vogt-Zembol und Sigrun Richter aus dem Rathaus Reinbek.
Bis 13. Oktober sind Anregungen zur Wärmewende willkommen
Der Informationsabend am 23. September kann sowohl persönlich als auch online verfolgt werden. Das Organisationsteam bittet um Anmeldungen per E-Mail an waermeplanung@reinbek.de. Darüber hinaus wird der Entwurf des Berichts zur kommunalen Wärmeplanung bis 13. Oktober öffentlich ausgelegt. Anregungen und Hinweise sind während dieser Zeit willkommen.
Der Entwurf wird entsprechend angepasst und korrigiert, damit er bis Dezember in den Fachausschüssen beraten werden kann. Im Dezember geht er dann zum Beschluss in die Stadt- und Gemeindeparlamente, um fristgerecht beim Land Schleswig-Holstein eingereicht werden zu können. Er soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.