Großensee/Reinbek. 32-Jähriger aus Großensee verdiente mit falschen Zertifikaten rund 116.000 Euro. Es war nicht die einzige Straftat, die er beging.

In dem Prozess um gefälschte Corona-Impfbescheinigungen hat das Amtsgericht Reinbek einen 32-Jährigen aus Großensee wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht befand den Mann außerdem der Geldfälschung und des bewaffneten Drogenhandels für schuldig. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss er eine Geldstrafe in Höhe von 47.000 Euro zahlen.

Sebastian A. (Name geändert) hatte eingeräumt, zwischen Mai und Juni 2021 mehr als 1000 falsche Impfzertifikate hergestellt und diese sowie Blanko-Zertifikate über den Messengerdienst Telegram verkauft zu haben. Die Bescheinigungen verschickte er anschließend per Post.

Gefälschte Corona-Impfnachweise verkauft – Amtsgericht Reinbek verurteilt Stormarner

100 Euro soll A. pro Zertifikat verlangt haben. Insgesamt verdiente der Großenseer so rund 116.000 Euro, welche die Ermittler auf einem Bitcoin-Konto entdeckten. Außerdem hatte der 32-Jährige im August 2021 falsche Euro-Geldscheine im Wert von 6600 Euro und US-Dollarscheine im Wert von 200 Dollar hergestellt. Ein verdeckter Ermittler aus Bayern kam A. schließlich auf die Spur.

Bei einer Durchsuchung seiner Doppelhaushälfte in Großensee Mitte August 2021 stellte die Polizei mehrere Impfbücher, einen Stempel und Aufkleber für Impfchargen sicher. Außerdem entdeckten die Beamten mehr als 189 Gramm Marihuana und im Obergeschoss eine Aufzuchtstation für Cannabispflanzen. Die Polizisten stellten zudem eine Stahlrute, einen Teleskopschlagstock und ein Einhandmesser in dem Haus sicher.

Verteidigung handelt Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft aus

Das Geständnis war Teil eines Deals, den die Verteidigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ausgehandelt hat. Im Gegenzug dafür, dass A. sich schuldig bekennt und so den Prozess erheblich verkürzt, sicherten ihm Gericht und Staatsanwaltschaft ein Entgegenkommen bei der Strafzumessung zu.

Auch interessant

Bereits im April hatte das Amtsgericht Reinbek eine Komplizin des Großenseers zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro wegen wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urkundenfälschung verurteilt. Die 26-Jährige aus Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) hatte gestanden, während ihrer Tätigkeit in einer Hamburger Arztpraxis und in einem Hamburger Impfzentrum im Jahr 2021 einen Stempel gestohlen und diesen Sebastian A. gegeben zu haben, was ihm die Herstellung der gefälschten Impfnachweise ermöglichte.

Der 32-Jährige darf sich zwei Jahre lang nichts weiter zuschulden kommen lassen

Das Verfahren gegen den 32-Jährigen war damals von jenem gegen seine Komplizin abgetrennt worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ein Jahr und drei Monate auf Bewährung gefordert. Wenn sich Sebastian A. zwei Jahre nichts weiter zuschulden kommen lässt, muss er nicht ins Gefängnis.