Ahrensburg. Michael Sarach widerspricht Darstellung, die Verwaltung habe zu wenig getan, um offene Angebote in der Schlossstadt zu organisieren.

Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach weist die Kritik, wonach die Verwaltung die Organisation offener Impfaktionen in der Schlossstadt blockiert habe, scharf zurück. „Der entstandene Eindruck, die Verwaltung der Stadt Ahrensburg widme sich nicht in ausreichendem Maße der Bereitstellung von Impfangeboten, bedarf einiger Klarstellungen“, sagt er. Hintergrund ist ein Antwortschreiben des Kieler Gesundheitsministeriums auf die Frage einer Bürgerin, über welches das Abendblatt am Dienstag berichtet hatte.

Ahrensburgs Bürgermeister weist Kritik an Impftermin-Management zurück

In der E-Mail, die unserer Redaktion vorliegt, geht es um die Frage, warum es in Ahrensburg anders als in anderen Orten bislang keine regelmäßigen Besuche der mobilen Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) gegeben hat. Von der Stadt organisierte Aktionen hatte es zunächst am 28. Juli und 18. August im Jugendzentrum Bruno-Bröker-Haus gegeben.

Der nächste Termin war erst ein gutes halbes Jahr später, an diesem Mittwoch, 12. Januar, im Jugendtreff Hagen. Dazwischen gastierten mobile Impfteams ausschließlich aufgrund privater Organisation in der Schlossstadt: Zuerst Anfang Dezember auf Initiative der Ev.-Luth. Kirchengemeinde im Gemeindehaus neben der Schlosskirche und später zwischen Ende Dezember und Anfang Januar siebenmal in den Räumen der Ahrensburger Musicalschule an der Bogenstraße.

In Barsbüttel, Bargteheide und Kaltenkrichen wird regelmäßig geimpft

Zum Vergleich: In Barsbüttel wird auf Einladung der Verwaltung Ende Januar bereits zum vierten Mal seit November in der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule geimpft. In Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) gibt es auf Initiative der Stadt regelmäßig offene Angebote im Einkaufszentrum Ohland-Park. In Bargteheide wird diesen Monat zum wiederholten Mal im Bürgerhaus geimpft.

Das Gesundheitsministerium verweist in dem Schreiben darauf, dass die Ahrensburger Verwaltung Anfragen mit der Begründung abgewiesen habe, dass in der Schlossstadt keine geeigneten Immobilien für die mobilen Impfteams zur Verfügung stünden. Das Bruno-Bröker-Haus sei nicht erneut nutzbar, habe es geheißen. Eine nähere Begründung dazu geht aus dem Schreiben nicht hervor. Sarach widerspricht der Darstellung, sagt: „Nach Informationen, die wir aus dem Ministerium und vom Kreis erhalten haben, waren weitere Termine für mobile Teams damals zunächst nicht verfügbar.“

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Sarach verteidigt 3G-Regel im Peter-Rantzau-Haus

Das Peter-Rantzau-Haus, das der E-Mail zufolge ebenfalls als Standort zur Debatte stand, sei wegen der dort geltenden 3G-Regel ausgeschieden. Ungeimpfte Menschen, die sich dort hätten immunisieren lassen wollen, hätten also zunächst einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Die Stadtverwaltung habe es abgelehnt, eine Ausnahme für eine Impfaktion zu machen.

Dazu sagt Sarach: „Hinsichtlich des Peter-Rantzau-Hauses möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um eine Senioren-Begegnungsstätte handelt, die sich nicht in städtischer Trägerschaft befindet.“ Die seitens des Trägers, der Arbeiterwohlfahrt (Awo), festgelegten Rahmenbedingungen müssten respektiert werden. „Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei den dort verkehrenden Personen um Angehörige einer vulnerablen Gruppe mit hohem Schutzbedürfnis handelt“, so der Bürgermeister.

Verwaltung hatte laut Bürgermeister Standorte für Impfzentren vorgeschlagen

Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach.
Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach. © Ralph Klingel-Domdey | Ralph Klingel-Domdey

Grundsätzlich verweist Sarach darauf, dass der Einsatz der mobilen Impfteams zunächst vorrangig zur Versorgung sogenannter „weißer Flecken“, besonders im ländlichen Raum, vorgesehen gewesen sei. Die Zuständigkeit für die Impfungen sieht der Verwaltungschef beim Ministerium, vor Ort vertreten durch die Stormarner Kreisverwaltung.

„Selbstverständlich unterstützen die Kommunen, so auch die Stadt Ahrensburg, den Kreis bei dieser Aufgabe“, so Sarach. In diesem Zusammenhang betont der Bürgermeister, dass die Verwaltung dem Kreis bereits Ende 2020, als es um die Einrichtung der ersten Impfzentren ging, potenzielle Standorte im Stadtgebiet gemeldet habe. „Diese wurden seitens der zuständigen Behörden als nicht ausreichend geeignet bewertet“, bedauert Sarach. Letztlich bekamen bekanntlich Bad Oldesloe, Großhansdorf und Reinbek den Zuschlag.

Ehemaliges Restaurant nur bedingt für offene Aktionen geeignet

Auch im vergangenen Herbst, als erneut Impfzentren entstehen sollten, habe die Verwaltung Immobilien vorgeschlagen. „Zu diesen Vorschlägen gehörte auch das ehemalige Restaurant Casa Rossa“, sagt Sarach. Wie berichtet, hatte Eigentümer Ezio Nori das Gebäude in bester Innenstadtlage am Rondeel angeboten. Nach Informationen unserer Zeitung scheiterte dies jedoch, weil die Stadt sich nicht bereiterklärte, die Kosten für eine notwendige Grundreinigung zu tragen.

Laut Sarach standen diese nicht im Verhältnis zur Eignung der Räume. Er sagt: „Der dort erforderliche Aufräum- und Reinigungsaufwand macht, neben dem angesichts der Lage nur schwer zu steuernden Besucherstrom, diese Liegenschaft sowohl als Impfstelle als auch für offene Angebote nur eingeschränkt nutzbar.“ Zuletzt betont der Bürgermeister, dass die Stadtverwaltung auch an der Organisation der von Kirche und Musicalschule initiierten Aktionen mitgewirkt habe.

Weiterer Besuch des Impfteams im Jugendtreff Hagen geplant

„Wir haben hier finanzielle und organisatorische Unterstützung geleistet“, sagt der Verwaltungschef. Dazu zählten etwa die Regelung der Verkehrsführung und die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes. Sarach weist zudem darauf hin, dass für Mittwoch, 26. Januar, eine weitere offene Impfaktion im Jugendtreff Hagen (Hagener Allee 117) geplant sei.

Von 9.30 bis 17 Uhr können sich Jugendliche ab zwölf Jahren und Erwachsene dort immunisieren lassen. Jugendliche unter 14 Jahre müssen durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Möglich sind sowohl Erst- und Zweit- als auch Boosterimpfungen. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und der Impfpass.