Pinneberg. Massive Anwohnerbeschwerden und kein Durchkommen an „Geheimparkplatz“ in der City: Rathaus reagiert und verspricht: Damit ist Schluss!
Sieben Jahre ist es her, da machten Anlieger auf ein Problem in einer citynahen Wohnstraße in Pinneberg aufmerksam. Dort konnte man den ganzen Tag parken und musste im Gegensatz zu vielen anderen Plätzen in der Stadt nichts bezahlen. So blockierten Dauerparker sowohl Fahrbahnen als auch Gehwege im Clara-Bartram-Weg, einer Parallelstraße zur Friedrich-Ebert-Straße. Jetzt zieht die Stadt Pinneberg aus den Beschwerden Konsequenzen und regelt dort den Verkehr komplett neu.
„Im Clara-Bartram-Weg ist ab sofort das Parken auf dem in Fahrtrichtung linken Gehweg nicht mehr möglich“, heißt es in der von Stadt-Sprecher Philipp Dickersbach verbreiteten Mitteilung. Die Verwaltung reagiert damit auf die Tatsache, dass die dort abgestellten Fahrzeuge regelmäßig deutlich in die Fahrbahn ragen.
Abfallunternehmen drohte, die Straße nicht mehr anzufahren
„Somit war keine ausreichende Restbreite der Fahrbahn vorhanden – selbst für eine Einbahnstraße war sie zu gering“, heißt es von Seiten der städtischen Verkehrsbehörde. Die Situation führte dazu, dass größere Fahrzeuge den Clara-Bartram-Weg nicht befahren konnten.
Jüngst hatte deswegen die Abfallbehörde des Kreises Pinneberg gedroht, dass die Abholung der Abfälle eingestellt werde, wenn das Parken auf dem Gehweg nicht beendet wird. Auch Anwohner hatten sich aufgrund der Verkehrssituation in der Straße immer wieder bei der Stadt beschwert.
Verkehrsbehörde der Stadt demontiert Schilder für die Parkerlaubnis
Bislang war das Parken auf dem Gehweg im Clara-Bartram-Weg in der Zeit von 6.30 bis 23 Uhr zugelassen. Die Schilder, die darauf hinwiesen, sind jetzt entfernt worden. „Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge dort abstellen, müssen mit einem Bußgeld rechnen“, mahnt die Stadt, die neuen Verkehrsregeln zu beachten.
Das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“
Laut Rechtsprechung und Literatur handelt sich bei einem Gehweg um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist. Er ist von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg – durch Pflasterung, Plattenbelag oder auch auf sonstige Weise – äußerlich erkennbar. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante. Im Clara-Bartram-Weg ist der in Fahrtrichtung linksseitige Gehweg durch einen Bordstein und eine gegenüber der Fahrbahn andere bauliche Ausführung deutlich abgegrenzt und zudem mit dem Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ als solcher kenntlich gemacht. Dass der Bordstein abgesenkt ausgeführt ist, ändert nichts an der Eigenschaft als Gehweg.
„Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt haben sich die Situation im Clara-Bartram-Weg genau angeschaut. Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig, weswegen leider keine andere Entscheidung der Verkehrsbehörde möglich war“, sagt Pinnebergs Bürgermeister Thomas Voerste. Er bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
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Die Stadtverwaltung verweist zudem darauf, dass es für die aktuelle Entscheidung der Verkehrsbehörde nicht relevant sei, ob Hecken in den Bereich des Gehwegs hineinwachsen beziehungsweise in welchem Ausmaß dies tatsächlich der Fall ist.