Wedel. Innenministerium verweigert Freigabe des Etats. Nun müssen Leistungen gestrichen werden, damit die „Fremdverwaltung“ verhindert wird.

Nachdem Julia Fisauli-Aalto, derzeit amtierende Bürgermeisterin in Wedel, Anfang der Woche mit einer Rathaus-Delegation nach Kiel gereist war, um über den Haushaltsentwurf der Stadt für das Jahr 2025 zu sprechen, ist nun die ernüchternde Ansage im Rathaus angekommen. Die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein meint: Der Haushalt ist nicht genehmigungsfähig. Und das bedeutet nichts Gutes.

Die hochverschuldete Stadt muss deutlich sparen, um grünes Licht für den Entwurf, der mit einem Millionenminus eingereicht werden muss, zu bekommen. Seit Anfang September dauert bereits eine Haushaltssperre an, die offiziell bis Ende dieses Jahres gilt. Zuletzt hatte Wedel ein Haushalts-Minus für 2025 von satten 17,4 Millionen Euro prognostiziert.

Wedeler Finanzmisere: Kieler Innenministerium macht klare Ansage

Zur Erklärung: Haushaltsentwürfe, die ein Defizit aufweisen, müssen vom Land Schleswig-Holstein genehmigt werden. Es werden anschließend Auflagen vom Innenministerium erteilt, die einen Sparwillen erkennen lassen müssen. In letzter Instanz droht verschuldeten Kommunen die aus Kiel gesteuerte Zwangsverwaltung. Die Kommunalaufsicht fordert nun einen sogenannten Haushaltsbegleitbeschluss.

„Die Kommunalaufsichtsbehörde in Kiel hat nach Beratungen mit dem Leitungsteam der Wedeler Stadtverwaltung, die aktuelle Entwurfsfassung des Wedeler Haushalts als nicht genehmigungsfähig eingestuft und fordert klare Konsolidierungsmaßnahmen“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.

Dramatische Haushaltslage: Wedels aktuelle Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto reiste nach Kiel

An dem Bürgermeister-Gespräch in Kiel haben neben zwei Vertretern des schleswig-holsteinischen Innenministeriums auch die Fachbereichsleiter des Wedeler Rathauses und der Fachdienstleiter Finanzen teilgenommen.

Neue Nummer 2 in Wedel
Julia Fisauli-Aalto (r.) führt nach der Abwahl von Gernot Kaser die Wedeler Verwaltung als stellvertretende Bürgermeisterin. Claudia Friederich wird im Februar ihren Job als Erste Stadträtin der Stadt Wedel aufnehmen. © Michael Rahn | Michael Rahn

Die Kommunalaufsicht stellte fest, dass Wedel nach bisherigem Planungsstand wirtschaftlich nicht leistungsfähig sei, um die Zinsen und Tilgungen für weitere Investitionskredite zu tragen. Daher könnten weitere Kredite nicht genehmigt werden. Die Aufsicht empfinde, „dass Wedel in vielen Bereichen Spitzenpositionen in den Leistungen, den Standards und den dafür erforderlichen Aufwendungen einnimmt.“

Überschüsse 2028: Wedel muss „konkrete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen konsequent umsetzen“

Frei übersetzt: Wedel hat ein öffentlich gut und sehr breit aufgestelltes Angebot für seine Bürger, das künftig zwingend reduziert werden müsse. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehört etwa die Stadtbibliothek. „Eine Genehmigung des Haushaltes für 2025 kann von der Kommunalaufsicht nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Stadt konkrete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen identifiziert, beschließt und konsequent umsetzt, um spätestens 2028 Jahresüberschüsse zu erwirtschaften.“

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Dafür bedarf es eines Haushaltsbegleitbeschlusses. Es sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die dann per Beschluss auch tatsächlich verwirklicht werden. „Dieser Begleitbeschluss ist spätestens mit dem Haushaltsbeschluss 2025 zu verabschieden“, heißt es in der städtischen Mitteilung.

Wedeler Haushaltsbeschluss wird erst im Januar in Angriff genommen

Die CDU-Politikerin Fisauli-Aalto, die in der Bürgermeister-Stichwahl am 8. Dezember gegen den parteilosen Bewerber Timo Steyer antritt, sagt: „Um die Bedingungen aus Kiel erfüllen zu können, braucht es Zeit, sodass der Haushaltsbeschluss vom Dezember in den Januar verschoben wird. Ziel ist es, im Januar den Haushalt inklusive Haushaltsbegleitbeschluss zu verabschieden.“

Die Kommunalaufsicht beurteile die Stadt eindeutig als in der Lage, „den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft zu schaffen. Somit sind wir nicht in der Vergeblichkeitsfalle.“ Eine Vergeblichkeitsfalle bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Kommune befindet, wenn ihr der Haushaltsausgleich trotz maximaler Konsolidierungsanstrengung aus eigener Kraft nicht gelingt.