Pinneberg/Köln. Amt verhängt Millionenstrafe gegen beteiligtes Unternehmen. Involvierte Firma aus dem Kreis Pinneberg rettet ihre Haut als „Kronzeuge“.
Ein Bauunternehmen aus Pinneberg hat offenbar eine Hauptrolle in einem Skandal um Bauabsprachen gespielt. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang jetzt gegen das zweite beteiligte Unternehmen, die Strabag AG aus Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Millionen Euro verhängt. Die Baufirma aus Pinneberg agierte dabei als „Kronzeuge“.
Laut Pressemitteilung des Bundeskartellamtes ging es um die Sanierung der Zoobrücke in Köln, die 2017 erfolgt ist. Ein lukrativer Auftrag. Laut Medienberichten sollen die Sanierung des Bauwerks und der Fahrbahn 9,6 Millionen Euro verschlungen haben. Im März 2017 wurde demnach bekannt, dass sich die Kosten um knapp fünf Millionen Euro erhöhen werden.
Pinneberger Baufirma erhielt für falsches Angebot eine Geldleistung
Offensichtlich waren dafür auch verbotene Absprachen während der Ausschreibung verantwortlich. Auf diese verbotenen Submissionsabsprachen sollen sich laut Bundeskartellamt die Strabab AG, die letztlich den Auftrag erhielt, und die Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG aus Pinneberg verständigt haben.
Beide Unternehmen hätten vereinbart, dass die Pinneberger Baufirma ein Schutzangebot abgibt. Dank der vorher getroffenen Preisabsprachen erhielt daraufhin eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag den Auftrag der öffentlichen Hand. Für die Abgabe des Schutzangebots bekam dann wiederum Kemna Bau von der Strabag eine Ausgleichszahlung.
Saftige Geldstrafe: Schaden durch verbotene Absprachen in Milliardenhöhe
„Ziel eines jeden Ausschreibungsverfahrens ist es, gute Qualität zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen. Wenn die Bieter hingegen – so wie hier geschehen – durch illegale Kartellabsprachen beeinflussen, wer den Auftrag erhält, können Vergabeverfahren nicht zum gewünschten Qualitäts- und Preiswettbewerb führen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Mitteilung.
Laut Schätzungen des Kartellamts soll durch Submissionsabsprachen allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr entstehen. Submissionsabsprachen sind laut Paragraf 298 des Strafgesetzbuchs strafbar.
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Für die Verfolgung der Unternehmen ist das Bundeskartellamt zuständig, für die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die verantwortlichen Personen die Staatsanwaltschaft. Im Fall der Zoobrücken-Sanierung hat das Bundeskartellamt bereits im September 2021 gemeinsam mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Köln eine Durchsuchungsaktion initiiert.
Vorausgegangen war ein anonymer Hinweis im Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes. Das Verfahren wurde nun mit der verhängten Geldbuße gegen die Strabag AG abgeschlossen. Das Kölner Unternehmen hat die Strafe akzeptiert, sodass der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Zuvor hatte die Strabag sich kooperativ gezeigt und war mit einer Beendigung des Verfahrens mit einem derartigen Bescheid einverstanden erklärt.
Verbotene Absprachen: Kronzeugenregelung für Pinneberger Baufirma
Das Unternehmen Kemna Bau aus Pinneberg geht, zumindest was die Firma angeht, straffrei aus. In diesem Fall hat das Bundeskartellamt die bestehende Kronzeugenregelung angewandt und das Verfahren eingestellt.
Dies wurde laut der Pressemitteilung möglich, weil das Unternehmen aus Pinneberg von Beginn der Ermittlungen an mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe und erst die durch Kemna vorgelegten Beweismittel den Nachweis der Tat ermöglicht hätte.
Kemna beschäftigt 2100 Mitarbeiter an 70 Standorten
Die Kemna-Gruppe wurde 1867 in Breslau gegründet. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Firmensitz von Berlin nach Hamburg verlegt, 1963 zog das Unternehmen mit dem Hauptsitz nach Pinneberg um. Heute beschäftigt die Kemna-Gruppe etwa 2100 Mitarbeiter an mehr als 70 Standorten innerhalb Deutschlands. Das Unternehmen ist im Verkehrswegebau, in der Asphaltproduktion sowie in der Rohstoffgewinnung tätig.
Die Kemna-Bau war auch Bestandteil eines Konsortiums zum Ausbau der Autobahn 7 im Kreis Pinneberg. Die Partner haben die Strecke zwischen dem Autobahndreieck Hamburg–Nordwest und der Anschlussstelle Neumünster–Nord auf einer Länge von rund 65 Kilometern bei laufendem Verkehr auf sechs Fahrsteifen beziehungsweise in einem Hamburger Teilstück auf acht Fahrstreifen ausgebaut,