Elmshorn/Itzehoe. Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Heranwachsende. Was den Jugendlichen vorgeworfen wird und welche Strafe ihnen droht.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat Anklage gegen zwei Jugendliche erhoben. Die Vorwürfe gegen die beiden 17 Jahre alten Elmshorner, die seit Mitte März in Jugendhaftanstalten sitzen, wiegen schwer.

Ihnen wird mehrfache Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub und schwerer Raub vorgeworfen. Es handelt sich laut Anklage um zwei Opfer, einen zur Tatzeit 23 Jahre alten Mann und einen ebenfalls 17 Jahre alten Jugendlichen. Beide sollen von den Tätern in einer Wohnung in Elmshorn erheblich körperlich misshandelt worden sein.

Landgericht Itzehoe: Prozess findet ohne Öffentlichkeit statt

Peter Müller-Rakow, Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe, gibt sich in Bezug auf den Fall sehr zugeknöpft. „Es handelt sich um zwei Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren“, so der Oberstaatsanwalt. Daher könne die Anklagebehörde nur wenige Einzelheiten zu dem Fall herausgeben.

Laut der Meldung, die von der Pressestelle der Polizei zu dem Vorfall veröffentlicht worden ist, sollen die beiden Jugendlichen am 18. März dieses Jahres einen 17-Jährigen um 4 Uhr nachts unter einem Vorwand aus seinem privaten Umfeld gelockt haben.

Angeklagte Jugendliche sollen zwei Personen gegen deren Willen festgehalten haben

Wie von ihnen geplant, begab sich der Jugendliche in eine Wohnung, die einem 23 Jahre alten Mann zuzurechnen ist. Auch ihn stufen die Ermittler als Opfer der beiden Angeklagten ein.

Sie sollen den 23-Jährigen und den 17-Jährigen über mehrere Stunden in der Wohnung des Mehrfamilienhauses regelrecht gefangen gehalten haben. In diesem Zeitraum misshandelten sie ihre Opfer körperlich und nahmen ihnen Wertgegenstände, unter anderem eine Geldsumme, ab.

Nach mehreren Stunden konnte sich das 17 Jahre alte Opfer selbst aus der Wohnung befreien und die Polizei alarmieren. Die Beamten nahmen daraufhin die beiden 17 Jahre alten Täter vor Ort fest.

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Bereits einen Tag nach der Tat wurde einer der Täter wegen des Verdachts des Menschenraubes und der Freiheitsberaubung einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen den Jugendlichen einen Haftbefehl, sodass dieser in eine Jugendhaftanstalt gebracht wurde.

Einen Tag später musste sich auch sein Komplize auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor einem Jugendrichter verantworten. Auch gegen ihn erging ein Haftbefehl, der 17-Jährige kam in eine andere Haftanstalt.

Anklage: Jugendkammer des Landgerichts wird sich mit dem Fall befassen

Oberstaatsanwalt Müller-Rakow bestätigte auf Abendblatt-Anfrage, dass gegen die beiden Jugendlichen nun Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe erhoben worden ist. Beiden droht eine mehrjährige Jugendstrafe. Termine für den Prozess gibt es noch keine. Das Verfahren findet aufgrund des Alters der Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.