Henstedt-Ulzburg. Geschwisterermäßigung für Hort-Kinder fällt weg. Damit spart die Gemeinde eine sechsstellige Summe. Hunderte Familien sind betroffen.
Das ist eine schlechte Nachricht für Hunderte Familien in Henstedt-Ulzburg: Ab dem kommenden Jahr wird die Kinderbetreuung in vielen Fällen deutlich teurer. Denn die Gemeindepolitik hat sich gegen eine Fortführung der Geschwisterermäßigung entschieden, und zwar jene für Hort-Kinder. Diese besagt: Schwester oder Brüder, die ebenso in Horten, oder aber in einer Kita beziehungsweise in der Kindertagespflege betreut werden, kosten einen geringeren Elternbeitrag – 50 Prozent für das zweitälteste Kind, für das jüngste werden sogar 100 Prozent erlassen. Dies wurde unabhängig des Einkommens gewährleistet.
Damit soll nun Schluss sein. Ausgangspunkt hierfür war allerdings der Kreis Segeberg. Denn dieser hatte die Ermäßigung bislang gezahlt, allerdings ist diese eine freiwillige Leistung. Der Kreistag votierte schon im März dafür, das Modell zum Jahresende auslaufen zu lassen. Übrigens anders als für Geschwister in Kitas, dort gilt die Regelung auch künftig. Und auch die Sozialstaffel, also die Ermäßigung für einkommensschwächere Familien, bleibt bestehen.
Henstedt-Ulzburg: Geschwisterermäßigung für Hortkinder gestrichen – Gründe und Folgen
Henstedt-Ulzburg ist ein Sonderfall. Denn dort, anders als zum Beispiel in Norderstedt, gibt es noch keine flächendeckende Struktur für einen Offenen Ganztag. Nur die Olzeborchschule bietet so etwas bislang an, und das gebührenfrei, hier erhalten Familien auch keine Geschwisterermäßigung für Kitas – sondern nur für Betreuung in einem der Horte.
Ansonsten ist der Offene Ganztag im Aufbau, schließlich gilt auch ab August 2026 der gesetzliche Anspruch, den die Gemeinde umzusetzen hat. Es wird erwartet, dass sich die Zahl der Kinder, die dann nachmittags betreut werden, verdoppelt.
Fortführung der freiwilligen Leistung hätte jährlich 263.000 Euro gekostet
Aktuell gibt es 214 Kinder, für die eine Ermäßigung gilt, 60 in Horten, 141 im Elementarbereich, 13 in Krippen. Nun hätte Henstedt-Ulzburg auch die Möglichkeit gehabt, den Rabatt aus eigenen Mitteln zu leisten. Jährlich wären das inklusive Personalaufwand rund 263.000 Euro gewesen. Die Verwaltung selbst sprach sich dagegen aus, „aus Kostengründen“, und auch, da ein Stopp ab August 2026 „für die Eltern noch weniger nachvollziehbar und vermittelbar“ gewesen wäre. Ebenso wäre der organisatorische Aufwand für eine „Parallelstruktur“ erheblich. Sowohl der Bildungsausschuss als letztlich auch die Gemeindevertretung (37 Ja-Stimmen, neun Nein, eine Enthaltung) folgten dieser Empfehlung mehrheitlich.
Und das, obwohl durchaus negative Folgen erwartet werden. Demnach „könnte es zu einem Rückgang der Inanspruchnahme der Kinderbetreuung und damit der frühkindlichen Bildung in den Bildungseinrichtungen kommen“, heißt es. Schließlich werden nun stets die Höchstbeträge fällig, das sind je nach Tages- und Stundenzahl bis zu 140 Euro im Monat pro Kind.
Gleichstellungsbeauftragte fordert „familienfreundliche Rahmenbedingungen“
Svenja Gruber, die Gleichstellungsbeauftragte, hatte ebenso schon im Vorfeld gewarnt. Denn eine „bedarfsgerechte und kostenfreie bzw. kostenreduzierte Kinderbetreuung“ ermögliche eine Vereinbarkeit von „Sorgetätigkeit und Beruf“, und das komme nach wie vor „insbesondere Frauen zugute“.
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Sie sagt, es sei Aufgabe von Staat und Gesellschaft, „mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen der demographischen Entwicklung der alternden Bevölkerung entgegenzuwirken, damit Paare in der Lage sind, Familien zu gründen, insbesondere mit mehreren Kindern“. Und eine kostenreduzierte Kinderbetreuung sei ein Standortvorteil für Henstedt-Ulzburg.
Henstedt-Ulzburg: Einführung des Offenen Ganztags hat sich deutlich verzögert
Kritik kommt auch von der Wählergemeinschaft BfB, die dagegen stimmte. Diese verweist auf den Zeitverzug beim Start des Offenen Ganztags. „Bedauerlicherweise fehlte Politik und Verwaltung der Elan, um diese zeitliche Vorgabe zu erreichen“. Und: Es habe in der Vergangenheit „weitgehender Konsens“ bestanden, dass die „verzögerte Einführung der OGTS nicht zu Lasten der Eltern gehen sollte“.
Für die ganztägige Schulkinderbetreuung wird Henstedt-Ulzburg eine gesonderte Gebührensatzung erarbeiten müssen, dort wären dann auch Ermäßigungen geregelt. Diese könnte die Politik auch selbst festlegen. Ein Blick nach Norderstedt, das als Vorbild gilt, zeigt: Dort ist es für Familien bereits möglich, nicht nur eine Ermäßigung aus sozialen Gründen, sondern auch für Geschwister zu beantragen. Für das zweite Kind gibt es 50 Prozent Erlass, ab dem dritten dann 100 Prozent.