Lauenburg. In der Geschäftsordnung der Stadtvertretung könnte eine Menge Sprengstoff stecken. Was die Christdemokraten ändern wollen.
Die Geschäftsordnung der Lauenburger Stadtvertretung liest sich, wie Geschäftsordnungen nun mal sind: Es ist von der Gemeindeordnung die Rede und von Paragrafen, von Ämtern und Befugnissen – also wenig spannend auf den ersten Blick. Dennoch können Geschäftsordnungen gewählter Parlamente im Ernstfall für einen Eklat sorgen, wie kürzlich bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages.
Die CDU-Fraktion hat deshalb einen Blick in die aktuelle Geschäftsordnung der Lauenburger Stadtvertretersitzung geworfen und festgestellt, dass die derzeitige Fassung ähnlichen Sprengstoff bieten könnte. Es sei nicht auszuschließen, dass „nach der nächsten Kommunalwahl auch Parteien vom rechten oder linken Rand in die Stadtvertretung einziehen“, heißt es im Antrag der Christdemokraten für die Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 21. November. Die nächste Kommunalwahl ist in Schleswig-Holstein für Mai 2028 vorgesehen.
Eklat im Thüringer Landtag: Das war passiert
Eigentlich ist die konstituierende Sitzung eines Landtags nach der Wahl Routine: Das Parlament wählt einen Präsidenten oder eine Präsidentin und besetzt weitere wichtige Posten. Die größte Fraktion hat in der Regel das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Das ist in Thüringen die AfD. Doch die CDU und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollten mit einem Antrag zur Geschäftsordnung das Verfahren ändern, sodass alle Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Präsidentenwahl bekommen würden und nicht nur die AfD.
Doch zu einer Abstimmung über den Antrag kam es nicht: Der AfD-Politiker Jürgen Treutler, der als ältester Abgeordneter die Sitzung leitete, weigerte sich darüber abstimmen zu lassen. Immer wieder gab es Unterbrechungen und Zwischenrufe, Entscheidungen wurden nicht getroffen. Daraufhin hatte die CDU das Thüringer Verfassungsgericht angerufen, das Treutler in die Schranke wies.
In Lauenburg leitet der „älteste Stadtvertreter“ die Sitzung
Dass der 73-jährige Treutler die Sitzung überhaupt geleitet hat, liegt in einer Formulierung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Demnach kommt diese Funktion dem ältesten Abgeordneten zu. Anders in Schleswig-Holstein: Hier ist geregelt, dass der dienstälteste Landtagsabgeordnete die erste Sitzung des neugewählten Gremiums leitet. Die Geschäftsordnung der Lauenburger Stadtvertretung stellt dagegen offiziell noch auf das „älteste Mitglied“ ab.
Ausgelegt wurde es allerdings schon anders. Am 19. Juni 2023 leitete Niclas Fischer (LWG) als der dienstälteste Stadtvertreter die konstituierende Sitzung des neugewählten Gremiums und führte die neue Stadtpräsidentin in ihr Amt ein.
Geschäftsordnung: Bürgervorsteher gibt es schon seit 2021 nicht mehr
Elif Karagöz war nach der Kommunalwahl im Mai 2023 von der CDU vorgeschlagen worden. Da die Christdemokraten bei der Gemeindewahl am 14. Mai 2023 40 Prozent aller Stimmen auf sich vereinen konnten, hatten sie das Vorschlagsrecht. Gegenvorschläge der anderen Fraktionen gab es nicht, Elif Karagöz wurde einstimmig gewählt.
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Bisher ist die AfD in Lauenburg nicht zu Kommunalwahlen angetreten. Dass sich das 2028 ändern könnte, befürchtet die CDU-Fraktion. Deshalb wollen die Christdemokraten Änderungen in der Geschäftsordnung vornehmen lassen und unmissverständlich nicht dem „ältesten Mitglied“ der Stadtvertretung, sondern dem „dienstältesten Mitglied“ die Verhandlungsleitung der Wahl des Stadtpräsidenten übertragen.
Die Geschäftsordnung der Lauenburger Stadtvertretung bedarf aber auch aus einem anderen Grund einer Überarbeitung: Noch immer ist darin von einem Bürgervorsteher die Rede. Doch seit April 2021 gibt es dieses Amt gar nicht mehr. Damals beschloss die Stadtvertretung, dass künftig ein Stadtpräsident oder eine Stadtpräsidentin Lauenburg offiziell repräsentiert.
Tagesordnung der Sitzung auf Webseite der Stadt abrufbar
Die Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 21. November, beginnt um 19 Uhr im Haus der Begegnung, Fürstengarten 29. Die Tagesordnung der Sitzung ist im Ratsinformationssystem auf der Seite www.lauenburg.de abrufbar. Zu Beginn der Sitzung ist wie immer eine Einwohnerfragestunde vorgesehen.