Geesthacht. Landesbetrieb legt mit Knicks im Verlauf der elf Kilometer langen Baustelle neuen Lebensraum für die Nager an. Wo jetzt gebaut wird.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) setzt ab Montag, 14. Oktober, die vorbereitenden Arbeiten an der Ortsumgehung Geesthacht fort. Als Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden im Verlauf der elf Kilometer langen Baustelle neue Knicks angelegt. Dies geschah zu Jahresbeginn bereits im Bereich des Sommerpostwegs in Geesthacht (liegt beim Baugebiet Finkenweg-Nord) und soll nun auch am Ortsausgang nach Worth und westlich der Heinrich-Jebens-Siedlung erfolgen.

Zwar laufen drei Klagen (Gemeinde Hohenhorn, NABU Deutschland, Pferdehof Pfeiffer) gegen den Planfeststellungsbeschluss, dennoch kann gemäß Bundesfernstraßengesetz mit den Vorarbeiten begonnen werden, wenn der Vorhabenträger einen entsprechenden Antrag stellt.

Vorarbeiten für Geesthachts Umgehungsstraße

Die für die Knicks erforderlichen Erdmassen werden aus Flächen gewonnen, auf denen später die Bundesstraße 5 gebaut werden soll. Sie sollen nach der Bepflanzung als Lebensräume für die streng geschützten Hasel­mäuse dienen. Diese müssen laut Vorschrift „wirksam“ sein, bevor in die bestehen­den Lebensräume durch die Baumaßnahmen eingegriffen wird. Als Zeitraum dafür werden drei Vegetationsperioden angenommen.

Jens Kalke (Grüne) vor Erdauswurf an der Trasse zur geplanten Geesthachter Umgehungsstraße
Jens Kalke (Grüne Geesthacht) im Frühjahr vor der Stelle, an der der LBV.SH im Frühjahr Knicks angelegt hatte. © Dirk Palapies | Dirk Palapies

Die Ortsumgehung Geesthacht ist im vordringlichen Bedarf des Bundesver­kehrswegeplans. Zwischen dem Ende der A25 bis zur neuen B404-Anschlussstelle nördlich von Geesthacht wird die Ortsumgehung von der Autobahn GmbH des Bundes als Auto­bahn gebaut und der restliche Abschnitt vom LBV.SH als Bundesstraße.

Auch interessant

Die Baustrecke beträgt über beide Abschnitte etwa elf Kilometer und sieht 15 Brücken zur Über- beziehungsweise Unterführung von Straßen, Wegen und Gewässern oder als Que­rungsmöglichkeit für die Fauna vor. Am 28. März hat das Amt für Planfeststellung Verkehr den Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme erlassen. Teil dieses Beschlusses sind artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Haselmäuse. Die Gesamtkosten der jetzigen Maßnah­me von gut 135.000 Euro trägt der Bund.