Reinbek. Amtsgericht Reinbek: Wentorfer (33) versäumt Gerichtstermin. In einer E-Mail begründet er seine plötzlich Abreise.

Geldwäsche wird einem 33 Jahre alten Angeklagten aus Wentorf vorgeworfen. Dahinter steckt ein komplexerer Fall von Phishing. Denn der Beschuldigte soll bislang unbekannten Betrügern seine Bankkonten zur Verfügung gestellt haben, damit diese ihre Beute in Höhe von 46.835,89 Euro dorthin überweisen lassen konnten.

Doch zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Reinbek ist der Wentorfer am Freitagmorgen nicht erschienen. „Mein Mandant hat mir heute Morgen vor einer Stunde per E-Mail mitgeteilt, dass er nach Kenia reisen musste, weil sein Vormund dort einen Schlaganfall erlitten hat“, berichtet sein Pflichtverteidiger Torge Luth. Die Nachfragen von Richterin Martina Franke nach dem Verwandtschaftsgrad der beiden sowie nach dem Tag der Abreise kann der Anwalt noch nicht beantworten.

Vorwurf der Geldwäsche: Setzte sich Angeklagter nach Kenia ab?

Bis auf seinen Anteil soll der Angeklagte die auf seinen Konten eingegangen Summen an andere weitergeleitet haben. Die Unbekannten sollen von November 2020 bis März 2021 über täuschend echt aussehende Internetseiten von Banken ihre sieben Betrugsopfer nicht nur dazu veranlasst haben, ihre persönlichen Bankdaten zu verraten, sondern auch die Überweisungen, die die Verdächtigen initiiert hatten, zu autorisieren.

Der 33-Jährige hat Einspruch gegen die Anklage erhoben. Der Angeklagte habe alle Vorwürfe von sich gewiesen und sei bereit gewesen, auszusagen, bedauert Anwalt Torge Luth am Freitag die spontane Reise seines Mandanten. Er könne nicht für ihn aussagen, berichtet jedoch, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten keine Kontrolle mehr über seine Konten gehabt haben will und dass er zudem bereits im Oktober 2020 sowohl der Deutschen Bahn als auch der kenianischen Botschaft den Verlust seines Reisepasses angezeigt habe.

Hauptverhandlung ist vertagt auf den 8. August

„Mir kommt das komisch vor“, sagt Staatsanwältin Katharina Rothensee über die spontane Reiselust des Beschuldigten. Sie räumt aber ein, wenn ein naher Verwandter ernsthaft erkrankt sei, könnte dies eine Entschuldigung sein, nicht vor Gericht zu erscheinen.

Gemeinsam einigt man sich darauf, dass der Verteidiger die Entschuldigungsdokumente bis zum 4. August vorlegen darf. Ansonsten wird der Einspruch verworfen werden. Die Hauptverhandlung ist nun für Dienstag, 8. August, vorgesehen. „Zwei Wochen sollten ausreichen, damit der Angeklagte seinen Krankenbesuch zumindest unterbrechen kann“, sagt Richterin Martina Franke.