Reinbek. Der 63-Jährige war in ein Einfamilienhaus in Reinbek eingebrochen. Als er erfuhr, wen er bestohlen hatte, überraschte er das Gericht.
Konzentriert hörte Jerzy K. seiner Dolmetscherin zu, als die Richterin im Amtsgericht Reinbek die Anklageschrift verlas. Der Angeklagte spricht nur gebrochen Deutsch, erst 2019 ist er von Polen nach Deutschland gezogen. Hier wurde er immer wieder straffällig. Zuletzt brach er am 10. Januar vergangenen Jahres in ein Einfamilienhaus in Reinbek ein.
Mit einem Stein zerschlug er die Scheibe der Terrassentür und verschaffte sich so Zutritt zum Haus eines Pastors und seiner Ehefrau. Dort durchsuchte er die Schränke und Schubladen aller Räume. Der 63-Jährige erbeutete dabei einen Laptop, eine Armbanduhr und Kopfhörer.
Prozess Reinbek: Angeklagter zeigte sich reumütig
Bei der Hauptverhandlung im Herbst vergangenen Jahres sagte auch der Pastor als Zeuge aus. Seine Frau leide immer noch psychisch unter dem Einbruch, kontrolliere regelmäßig abends alle Fenster und Türen. Jerzy K. zeigte sich schon damals reumütig. Er habe den Einbruch wegen seiner Alkoholsucht begangen, brauchte das Geld, um seine Sucht zu befriedigen. Bei der Tat sei er außerdem stark alkoholisiert gewesen und hätte deshalb nun Erinnerungslücken, gestehe aber alles.
Bei der Verhandlung im September kam es laut der Richterin zu einem „Gänsehautmoment“. Als der Angeklagte erfuhr, dass er bei einem Pastor eingebrochen war, stand er auf, legte sich die Hand auf die Brust und entschuldigte sich persönlich bei seinem Opfer. Der Pastor entgegnete: „Ich habe Ihre Bitte um Vergebung gehört. Ich vergebe Ihnen“. Der Moment sei allen Anwesenden in Erinnerung geblieben, bestätigte auch der Anwalt des Angeklagten.
Prozess Reinbek: Gutachter bescheinigt Alkoholsucht
Beim Termin am 15. Februar im Amtsgericht Reinbek ging es nun darum, festzustellen, ob der Angeklagte wegen seiner Alkoholsucht als vermindert schuldfähig gilt. Während ein Gutachter den Lebensweg des Mannes skizzierte und ihm eine Alkoholsucht bescheinigte, schaute Jerzy K. ernst auf seine Hände.
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Das Gericht befand den 63-Jährigen nach der Einschätzung des Gutachters für vermindert schuldfähig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zudem solle Jerzy K. in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.