Reinbek/Wentorf. Die ADFC-Ortsgruppe Wentorf erkennt Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Darum ist eine Begrenzung der Geschwindigkeit schwierig.

Viele Radler vermeiden es, den Reinbeker Weg entlang zu fahren. Dort gibt es zwar einen Fahrradschutzstreifen, doch wegen der geringen Straßenbreite halten viele Autofahrer den Zweimeter-Mindestabstand nicht ein – vor allem bei Gegenverkehr. „Radler werden weggedrängt oder an übersichtlichen Stellen waghalsig überholt“, sagt Rainer Freund, Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Wentorf. Das schrecke viele Radfahrer ab, weiß er aus einer Umfrage unter 140 Verkehrsteilnehmern aus diesem Jahr. Das will der Verband gern ändern und fordert die Einführung von Tempo 30 auf dem gesamten Reinbeker Weg sowie ein Überholverbot ab der Straße An der Hege in Wentorf bis zum Ortsschild Reinbek. Ein entsprechender Antrag in der Verkehrsbehörde des Kreises wurde gestellt.

Fließgeschwindigkeit des Verkehrs hat oberste Priorität

Doch die Chanen auf Umsetzung der beiden Forderungen sind laut Verkehrsaufsicht schlecht: „Für die Anordnung aller Verkehrszeichen gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) – auch für eine Geschwindigkeitsreduzierung – dass sie nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände wie Lebensgefahr zwingend erforderlich ist“, sagt Kreissprecher Fabian Harbrecht. Ansonsten hat die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs Priorität. Eine besondere Gefahrenlage könne der Kreis an dieser Stelle nicht erkennen und erteilt der Forderung nach Tempo 30 eine Absage. Was das Überholverbot angeht, gibt es noch keine Entscheidung, muss erst der Ausgang eines Widerspruchsverfahrens abgewartet werden.

Der ADFC will jetzt die Gemeinde Wentorf und die Stadt Reinbek mit ins Boot holen. „Wir meinen, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nur ein Kriterium bei der Entscheidung sein darf. Sicherheit und Klimaschutz und Fragen der Energieeinsparung sind ebenso wichtig“, argumentiert Freund. Zudem regen die Radfreunde eine Mitgliedschaft in der Initiative „Lebenswerte Städte“ an. 267 Kommunen haben sich ihr bereits angeschlossen und fordern eine Novellierung der StVO samt größerer Autonomie von Kommunen in der Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Als Basisgeschwindigkeit ist grundsätzlich Tempo 30 vorgesehen.