Lübeck/Barsbüttel. Zwei Hamburger sollen mit Betäubungsmitteln im Wert von rund 400.000 Euro gehandelt haben. Richter verkünden Urteil.

Im Prozess gegen einen 28-Jährigen und seinen 39 Jahre alten Komplizen, die in Barsbüttel, Oststeinbek und Hamburg im großen Stil Drogen verkauft haben sollen, hat das Lübecker Landgericht jetzt das Urteil verkündet: Beide Männer müssen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte den Hamburgern vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln im Wert von rund 400.000 Euro gehandelt zu haben. Der Hauptangeklagte Milad K. (Namen geändert) muss für sieben Jahre und drei Monate in Haft. Die Richter der IX. Große Strafkammer verurteilten den 28-Jährigen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 20 Fällen.

Zwei Hamburger müssen wegen Drogengeschäften in Barsbüttel in Haft

Sein Komplize Klaas N. muss wegen Betäubungsmittelhandels in sechs Fällen, Beihilfe zu solchen in fünf weiteren Fällen und des unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schusswaffe für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die beiden Männer sollen laut Anklage zwischen Dezember 2019 und Ende Mai 2020 rund 47 Kilogramm Marihuana, elf Kilogramm Kokain sowie kleinere Mengen Ecstasy und Amphetamin gekauft haben, um die Rauschmittel gewinnbringend weiterzuveräußern.

Ihre Kunden sollen die Hamburger vor allem auf dem Parkplatz eines großen Möbelhauses an der Autobahn 1 in Barsbüttel getroffen haben. Weitere Geschäfte soll es laut Staatsanwaltschaft in Oststeinbek und Hamburg gegeben haben. „Der Hauptangeklagte hat die Drogen beschafft, während dem Mitbeschuldigten überwiegend die Rolle als Vertrauensperson für die Abnehmer zukam“, sagt Staatsanwalt Kevin Suhr. In einigen Fällen habe N. die Geschäfte aber auch selbst organisiert.

Hauptangeklagter macht Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft

Auf die Spur kamen die Ermittler den Hamburgern durch die Auswertung des Kommunikationsnetzwerks Encrochat. Im vergangenen Jahr war es französischen und niederländischen Behörden gelungen, das verschlüsselte, von zahlreichen Kriminellen genutzte Programm zu knacken. Seitdem beschäftigt die Auswertung der Chat-Daten die Behörden.

Das Urteil kommt nicht überraschend. K. hat einen Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft gemacht: Im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis garantierten die Richter dem Hamburger, ein Strafmaß von sieben Jahren und neun Monaten Haft nicht zu überschreiten. Die jetzt verhängte Gefängnisstrafe liegt am unteren Rand des vereinbarten Strafrahmens. Auch Klaas N. war eine Verständigung angeboten worden, mit einer Obergrenze von vier Jahren und vier Monaten Haft. Der 39-Jährige hatte das Angebot jedoch ausgeschlagen. Er hatte die meisten Vorwürfe eingeräumt, einzelne Taten aber bestritten.