Stormarn. Steuererklärung für 2023 muss bis 2. September vorliegen. Wann Fristverlängerungen gewährt werden und wer sich nicht erklären muss.

Alle Jahre wieder ist es für Zehntausende Bürger landauf, landab eine allzu oft lästige Pflichtaufgabe: die Einkommenssteuererklärung. Wer sich mit den steuerrelevanten Einkünften nicht selbst herumschlagen will, lässt die Erklärung von einem Steuerberater oder fachkundigen Mitarbeitern eines der bundesweit tätigen rund 800 Lohnsteuerhilfevereine anfertigen. Immer mehr Menschen nutzen unterdessen auch Hilfsprogramme wie Elster oder die Wiso-Steuer-App. Für beide Wege gelten allerdings unterschiedliche Fristen. Unsere Redaktion gibt einen Überblick, was zu beachten ist.

Mehr als 91.000 Einwohner sind sozialversicherungspflichtig

„Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und sich nicht steuerlich beraten lässt, muss seine Erklärung für das Jahr 2023 bis zum 2. September 2024 abgeben“, sagt Miriam Gyamfi, Sprecherin schleswig-holsteinischen Finanzministeriums. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet ist, aber dennoch eine abgeben möchte (Veranlagung auf Antrag), hat hierfür sogar vier Jahre Zeit, also bis Ende 2027.

Von den rund 248.000 Einwohnern im Kreis Stormarn waren 2022 mehr als 91.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 51.384 männlich und 39.675 weiblich. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl lag in jenem Jahr bei 4450 Personen. Davon gehörten 1254 in die Gruppe der Langzeitarbeitslosen, die länger als zwölf Monate arbeitslos gemeldet waren.

Bauern und Waldbesitzer werden in Ratzeburg veranlagt

„Das Finanzamt Stormarn ist zuständig für die Bearbeitung von derzeit rund 75.000 Einkommensteuerfällen, in denen eine Erklärung verpflichtend abzugeben ist“, so Gyamfi. Allerdings würden Stormarner mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft beim Finanzamt Ratzeburg veranlagt.

Mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für 2023 beginnen die Finanzämter frühestens Mitte März 2024. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben nämlich regelmäßig bis Ende Februar eines Jahres Zeit, relevante Daten wie etwa Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen sowie Daten zur finanziellen Altersvorsorge oder zur Kranken- und Pflegeversicherung für das zurückliegende Jahr zu übermitteln.

Bearbeitung startet prinzipiell erst Mitte März

„Diese Daten müssen anschließend aufbereitet werden, damit sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt werden können“, erklärt Gyamfi. Auch wenn Steuererklärungen bereits früher abgegeben würden, können diese erst ab Mitte März bearbeitet werden.

In den Finanzämtern erfolgt inzwischen oft eine automationsgestützte Bearbeitung der Steuererklärungen. Es gibt also Erklärungen, die vollumfänglich automatisiert bearbeitet werden – sogenannte Autofälle. Sie können im günstigsten Falle eine Bearbeitungszeit von unter zwei Wochen haben.

Viele Erklärungen werden automatisch bearbeitet

Die Chance, dass eine Erklärung zum Autofall wird, erhöht sich durch die elektronische Abgabe der Steuererklärung, da Angaben bereits vor der Übermittlung an das Finanzamt durch das Steuerprogramm auf ihre Plausibilität hin überprüft werden“, erläutert Gyamfi. Bei Papiererklärungen verlängere sich die Bearbeitungsdauer um die Zeit, die für die Digitalisierung benötigt wird.

Laut Gyamfi wird generell empfohlen, die Einkommenssteuererklärungen elektronisch abzugeben. Das gelte auch für die Empfänger inländischer Renten oder Pensionen. Allerdings sei bei einigen digital eingereichten Steuererklärungen nach der automatisierten Prüfung noch eine personelle Nachbearbeitung erforderlich. „Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs“, so Gyamfi.

Mehr als 58.000 Stormarner sind 65 Jahre und älter

Ende 2022 lebten im Kreis Stormarn mehr als 58.000 Menschen, die 65 Jahre und älter waren. Bezieher von Renten und Pensionen sind nicht in jedem Fall verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Etwa dann, wenn die Summe der Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegt, der für das vergangene Jahr auf 10.908 Euro und für gemeinsam veranlagte Partner auf 21.816 Euro angehoben worden ist.

Um individuell zu ermitteln, ob eine Steuererklärung erforderlich wird, bietet das Finanzministerium des Landes unter schleswig-holstein.de/alterseinkuenfte einen kostenlosen Online-Alterseinkünfterechner an. Er wird jährlich an die Veränderungen im Steuerrecht angepasst und berücksichtigt bei der Berechnung individuelle Sachverhalte wie persönliche Freibeträge, sowie den Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.

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Die Frist zur Abgabe von nicht beratenen Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 ist zwar bereits am 2. Oktober 2023 abgelaufen. Dennoch verzeichnete das Finanzamt Bad Oldesloe von elf Prozent aller steuerpflichtigen Stormarner noch keinen Eingang. Für Erklärungen mithilfe von Beratern läuft die Frist erst am 31. Juli dieses Jahres ab. Hinsichtlich der Abgabe von Steuererklärungen für 2021 sind drei Prozent der Steuerpflichtigen säumig.

Im Jahr 2021 lag der Gemeindeanteil am Aufkommen aus der Einkommenssteuer im Kreis bei 149,2 Millionen Euro. Höher war nur das Aufkommen aus der Gewerbesteuer, das sich auf 185,7 Millionen Euro belief. Mit weitem Abstand folgten dahinter der Grundsteueranteil mit 40,9 Millionen Euro und der Umsatzsteueranteil mit 23,5 Millionen Euro. So summierten sich die Gesamtsteuereinnahmen auf rund 400 Millionen Euro.