Ahrensburg. Stormarner Gleichstellungsbeauftragte informieren über die gesetzlichen Regelungen für Minijobs. Die wichtigsten Themen im Überblick.
Mehr als 22.000 Minijobs gibt es laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Kreis Stormarn. 56 Prozent dieser 520-Euro-Jobs, für die in der Regel weder Steuern noch Sozialabgaben zu zahlen sind, sind in Frauenhand. Die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein haben jetzt die kostenlose Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin“ herausgegeben. Auf 38 Seiten gibt es Informationen über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Weil Minijobs nach wie vor fester Bestandteil des Arbeitsmarktes sind, geben die Gleichstellungsbeauftragten die Broschüre seit 30 Jahren heraus. Bundesweit waren im März dieses Jahres laut Minijob-Zentrale rund 6,7 Millionen Stellen gemeldet. Diese gibt es in fast allen Branchen – und überwiegend in Westdeutschland.
520-Euro-Jobs: Antworten auf wichtige Fragen
„Minijobs haben oft desaströse Folgen für die Gleichstellung. Sie scheinen kurzfristig attraktiv, vor allem um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, erweisen sich jedoch selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, sagt die Oldesloer Gleichstellungsbeauftragte Marion Gurlit.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse böten keine soziale Absicherung und Aufstiegschancen. „Dies birgt das enorme Risiko, in die Altersarmut zu rutschen“, so Gurlit. Trotz der weiten Verbreitung sei es wichtig, einen genauen Blick auf diese Beschäftigungsform zu werfen. Denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rechte würden im Niedriglohnbereich oft nicht eingehalten.
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, wie Minijobs offiziell heißen, gelten als Teilzeitbeschäftigung. Dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden dürfen, ist gesetzlich festgelegt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist den Arbeitgebern keine unterschiedliche Behandlung erlaubt. „Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die gesetzlich verboten ist“, sagt die Ahrensburger Gleichstellungsbeauftragte Jasna Makdissi.
Bezahlung: Im Minijob können bis zu 520 Euro monatlich verdient werden. Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet, sodass bei Überschreiten der Grenze die Sonderregelungen wegfallen. Gilt generell ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, haben Minijobber einen Anspruch auf anteilig gleichen Lohn wie Vollzeitbeschäftigte. Ansonsten ist der gesetzliche Mindestlohn die Untergrenze. Zahlt die Firma Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen, haben auch Minijobber Anspruch darauf.
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub
Urlaub: Alle Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Lohn- und Gehaltsabzüge darf es auch bei Minijobbern nicht geben. Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindestanspruch bei Vollzeit 24 Werktage (Sonnabende werden allerdings mitgezählt). Der Anspruch von Minijobbern wird anteilig nach Arbeitstagen je Woche berechnet. Feiertage müssen ebenfalls bezahlt werden, wenn es regelmäßige Arbeitstage sind.
Krankheit: Alle Beschäftigten haben das gleiche Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Auch Minijobber müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Betrieb unverzüglich mitteilen sowie gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorleben.
Rentenversicherung sollte im Einzelfall geprüft werden
Kündigung: Grundsätzlich können beide Seiten nur mit einer vierwöchigen Frist zum 15. oder letzten Tag eines Monats kündigen. Die schriftliche Form ist erforderlich. Mündliche Kündigungen oder per E-Mail sind unwirksam. Wenn Minijobber mindestens sechs Monate in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind, greift das Kündigungsschutzgesetz.
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Steuern und Beiträge: Die Beschäftigten müssen in der Regel weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten. Der Arbeitgeber übernimmt in den meisten Fällen eine Pauschale. Seit 2013 sind Minijobber voll rentenversichert (15 Prozent des Verdienstes zahlt der Arbeitgeber, 3,6 Prozent der Arbeitnehmer). Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich. Ob dies sinnvoll ist, sollte im Einzelfall mit dem Versicherungsamt oder anderen Experten geklärt werden.
Die Broschüre enthält außerdem Tipps zu weiteren komplexen Themen wie Arbeiten auf Abruf oder im Privathaushalt, Schwangerschaft und Riester-Förderung sowie nützliche Adressen. Sie ist kostenlos erhältlich in Papierform in Rathäusern, Stadtbüchereien und Beratungsstellen. Online kann sie auf den Homepages der Stadtverwaltungen heruntergeladen werden. In Stormarn haben Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Glinde, Reinbek, Amt/Gemeinde Trittau und die Kreisverwaltung hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.