Ahrensburg. Schleswig-Holstein nennt neues Datum für die Prüfung der Leitungen. FDP-Abgeordneter spricht von Farce. Kritik auch von Haus & Grund.

Das Landesumweltministerium hat eine neue Frist für Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen in Schleswig-Holstein festgelegt. Die sogenannten Grundstücksentwässerungsleitungen müssen jetzt bis zum Jahr 2040 erstmals von Fachfirmen kontrolliert werden. Das gilt auch für Zehntausende Eigentümer im Kreis Stormarn, auf die Kosten von 500 bis 1000 Euro zukommen. Ursprünglich war der 31. Dezember 2025 Stichtag.

Die neue Frist bringe die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Notwendigkeit des Grundwasserschutzes in Einklang, so das Ministerium. Sowohl für die Bürger als auch für die Firmen werde Rechtssicherheit geschaffen. Ausnahme bleiben Wasserschutzgebiete, in denen die umgehende Prüfung weiterhin vorgeschrieben ist.

Ahrensburger Landtagsabgeordneter Buchholz spricht von Farce

Für den Ahrensburger Landtagsabgeordneten Bernd Buchholz (FDP) ist es „eine Farce“, dass das Umweltministerium an den Abwasserdichtheitsprüfungen festhält. „Vor Kurzem erst hat das Ministerium in unserer Kleinen Anfrage gesagt, dass in den vergangenen zehn Jahren weder undichte Abwasserleitungen bekannt geworden sind noch dass sie kontrollieren, ob die eigens vom Ministerium eingeführte Prüfpflicht auch eingehalten wird“, so Buchholz, der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion ist.

Sein Fazit: „Das Land hat also eine Pflicht geschaffen, deren Ergebnis im Ministerium niemanden interessiert.“ Konsequent wäre es daher gewesen, die Prüfung abzuschaffen und „Hauseigentümer von dieser völlig unnötigen Bürokratie zu entlasten“. Tatsächlich hatte eine Abfrage des Ministeriums bei den unteren Wasserbehörden ergeben, „dass insbesondere aufgrund mangelnder Personalressourcen“ eine fachgerechte Umsetzung sehr kritisch angesehen wurde.

Haus & Grund kritisiert „Aufschieberitis“ des Umweltministeriums

Auch der Grundeigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein, der mehr als 72.000 Mitglieder hat, bezeichnet die jetzige Entscheidung als „mutlos“. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Blažek sagt: „Konsequent wäre es gewesen, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen endgültig abzuschaffen.“

Häusliches Abwasser stelle keine Gefahr für das Grundwasser dar. „Grundeigentümer reparieren aus Eigeninteresse defekte Abwasserleitungen unverzüglich“, so Blažek. Diese beiden Erkenntnisse hätten seiner Meinung nach gereicht, die Prüfpflicht endgültig entfallen zu lassen. „Der Umweltminister hat die logische Entscheidung aber lieber auf den sprichwörtlichen Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben und seinem Nach-Nach-Nachfolger die Verantwortung überlassen.“ Die „Vorschreiberitis“ des Umweltministeriums treffe nun auch noch die nächste Generation.

Der entsprechende Erlass des Landesumweltministeriums stammt bereits aus dem Jahr 2010. Darin wurde die DIN 1986 Teil 30 („Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“) eingeführt. In Schleswig-Holstein sind rund 1,3 Millionen Grundstücke betroffen. In Wasserschutzgebieten hätten die Prüfungen eigentlich bereits im Jahr 2015 erfolgen müssen.