Lübeck/Ahrensburg. Der 48-Jährige ist wegen Geldproblemen in mindestens 13 Häuser eingestiegen. Wie das Landgericht Lübeck die Taten bewertet.

Wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls wurde ein 48 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Landgericht Lübeck zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus dem Kosovo ist für eine Einbruchserie im vergangenen Winter in Ahrensburg verantwortlich. Zwischen dem 12. Dezember 2022 und dem 10. Februar 2023 soll er laut Urteil 13 Taten verübt haben. In vier Fällen handelte es sich um einen vollendeten Einbruch, in neun Fällen blieb es beim Versuch.

Auch am letzten Verhandlungstag zeigte sich der 48-Jährige weitgehend geständig. Bereits zum Prozessauftakt Mitte September hatte er einen Großteil der Taten eingeräumt. Damals hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann 16 Taten zu Last gelegt. Einige Tatvorwürfe wurden zwischenzeitlich fallen gelassen.

Der Mann aus dem Kosovo ist für eine Einbruchserie in Ahrensburg verantwortlich

Der Kosovare war am 10. Februar im Ahrensburger Schlosspark von der Polizei festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Grund für seine Taten sollen Geldprobleme gewesen sein. Laut seiner Verteidigerin Ina Franck sei der Vater zweier Kinder nach dem Auszug bei seinem Schwager ins Straucheln gekommen, habe angefangen zu spielen – und schließlich kriminelle Wege eingeschlagen.

Der 48-Jährige stieg meistens in Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern ein, in einem Fall wählte er ein Einfamilienhaus als Ziel aus. Die Tatorte befanden sich unter anderem in der Hagener Allee, der Bogenstraße, der Kirschplantage, der Hansdorfer Straße, der Hamburger Straße und in den Straßen An der Schlossgärtnerei und Am Neuen Teich.

Viermal wurde der Einbruch vollendet, neunmal blieb es beim Versuch

In neun Fällen blieb der Täter ohne Beute. Bei seinen vier vollendeten Einbrüchen stahl er unter anderem Schmuck und Jeanshosen. Teilweise ist die Beute nicht lückenlos in den Akten aufgeführt. Der Wert der gestohlenen Objekte liegt bei mindestens 2020 Euro.

Im Laufe des Prozesses wurden zahlreiche Zeugen gehört, darunter Polizisten, die an der Ermittlung beteiligt waren, sowie die Bewohner der Häuser, in die der Täter eingebrochen ist. Laut einem Ermittler der Kriminalpolizei Ahrensburg sei der Täter meist nach einem ähnlichen Muster vorgegangen. Er habe sich die dunkle Jahreszeit zunutze gemacht, sei meist am frühen Abend in die Wohnungen eingebrochen.

Als Tatwerkzeuge hatte der Angeklagte zwei Schraubenzieher benutzt

Als Tatwerkzeuge hat der Angeklagte zwei Schraubendreher benutzt. Ein Sachverständiger hat die Spuren darauf untersucht und am letzten Verhandlungstag vor Gericht erläutert. Alle Schraubendreher hinterlassen einen einzigartigen Abdruck, selbst wenn sie neu und baugleich sind. Mit den Werkzeugen hebelte der 48-Jährige die Balkon- oder Terrassentüren der Wohnungen auf.

Dabei hinterließ er unter anderem DNA-Spuren und Schuhabdrücke, die ihm im Laufe der Ermittlungen zugeordnet werden konnten. Entscheidend zum Ermittlungserfolg beigetragen hat das Video einer Überwachungskamera, die den Täter gefilmt hatte.

Als sich im Winter Einbrüche häuften, vermutete die Polizei eine Serie

Als es im Winter in Ahrensburg immer wieder zu Einbrüchen gekommen war, vermutete die Polizei schnell eine Serie, war vermehrt im Stadtgebiet präsent und ermittelte in alle Richtungen. Ein Polizist hat den Täter schließlich auf einem Wanderweg am Reeshoop von den Videoaufnahmen wiedererkannt. So konnte er festgenommen werden.

Eindringlich waren die Schilderungen der Bewohnerinnen und Bewohner, die teilweise noch immer stark unter den Taten leiden. Mehrere klagten über Schlafstörungen und psychische Probleme. Eine 31-Jährige gab an, sie fühle sich seit dem Einbruch in ihrer Eigentumswohnung so unwohl, dass sie nun umziehe. Eine 45-Jährige entschied sich, ihren geplanten Umzug vorzuziehen, weil sie sich nicht mehr sicher gefühlt habe.

Viele Opfer leiden bis heute an Schlafstörungen und psychischen Problemen

Eine andere Zeugin erzählte, sie habe nach der Tat monatelang nicht richtig schlafen können. „Ich bin seit dem Einbruch sehr misstrauisch gegenüber anderen Menschen geworden“, so die 63-Jährige. Eine 51-Jährige schilderte, sie habe noch Wochen später Schwierigkeiten gehabt, die eigene Wohnung zu betreten. Die entwendeten Gegenstände, darunter Erbstücke, hätten laut Strafrichter Gunnar Ullrich für die Geschädigten teils einen hohen immateriellen Wert gehabt. Viele Opfer hatten zudem hohe Reparaturkosten in Höhe von mehreren tausend Euro.

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In den meisten Fällen konnte dem Angeklagten seine Täterschaft durch entsprechende DNA-Spuren oder andere Hinweise nachgewiesen werden. Die übrigen Fälle gab er am letzten Verhandlungstag weder zu noch bestritt er sie grundsätzlich. Es könne sein, dass er es gewesen war, genau wisse er es nicht mehr.

Gericht misst Geständnis angesichts der Beweislage keinen hohen Wert bei

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Mann die vier vollendeten und neun versuchten Einbrüche verübt hatte. Sie forderte fünf Jahre Haft, Verteidigerin Ina Franck plädierte für eine Haftstrafe „mit einer vier vor dem Komma“. Strafmildernd habe laut Richter Ullrich die Tatsache gewirkt, dass der Täter nicht vorbestraft sei, sowie die Tatsache, dass er ein Geständnis abgelegt habe. „Das hat aber angesichts der eindeutigen Beweislage keinen allzu hohen Wert“, so Ullrich.

Ferner habe der Täter keine allzu große Reue gezeigt. Die Beute im Wert von 2020 Euro muss er laut Urteil herausgeben. Der Haftbefehl bleibt bis Antritt der Strafe aufrechterhalten. Revision wird der 48-Jährige nicht einlegen. Er erklärte direkt nach der Verkündung, dass er das Urteil akzeptiert.