Trittau. Täter wollen bei Edeka Waren im Wert von mehr als 380 Euro stehlen, doch sie werden geschnappt. Diese Strafen verhängt der Richter.
Die Strafe folgte auf dem Fuße: Damit, dass ihre „Einkaufstour“ mit einer Festnahme und einer Verurteilung im Schnellverfahren enden würde, hatten drei dreiste Diebe in Trittau wohl nicht gerechnet. Die Mitglieder der Bande, eine 18-Jährige und zwei Männer im Alter von 33 und 42 Jahren, betraten am Mittwochabend die Edeka-Filiale der Kaufmannsfamilie Süllau in der Kirchenstraße. Dort packten die Frau und einer der Männer einen Einkaufswagen voll mit Waren. Danach verließen beide den Supermarkt – ohne Einkauf – durch die Kassenzone.
Hendrik Süllau, Geschäftsführer des Trittauer Edeka-Marktes, weiß, was dann geschah: „Eine aufmerksame Mitarbeiterin hat das Geschehen beobachtet.“ Die Belegschaft sei bereits sensibilisiert gewesen. Grund: „Dieselben Personen haben schon früher einmal bei uns gestohlen.“
Das Vorgehen der Diebesbande wurde auf Video festgehalten
Entdeckt hätten sie diese Tat allerdings erst, nachdem aufgefallen sei, dass Waren fehlten. Daraufhin habe man Videoaufzeichnungen überprüft und so die Diebe entdeckt und deren Taktik nachverfolgen können. „Auch diesmal haben sie dieselbe Strategie verfolgt“, sagt Süllau: Der verbliebene Komplize versuchte wie beim ersten Mal den Markt mit dem gefüllten Einkaufswagen über den Eingangsbereich zu verlassen und zum Parkplatz zu gelangen, wurde dabei jedoch vom Verkaufspersonal angesprochen und festgehalten.
„Dort vorn beim Obst und Gemüse gibt es keine Schranke, die den Ausgang verwehrt, nur eine moralische Barriere“, erläutert Süllau. Von der haben sich die Langfinger offensichtlich nicht stören lassen. „Der Gesamtwert der Waren, die sich in ihrem Einkaufswagen befanden, beläuft sich auf mehr als 380 Euro.“
Die Festgenommenen verbringen Nacht im Polizeigewahrsam
Nach Angaben der Polizeidirektion Ratzeburg wurden die Beamten der Polizeistation Trittau gegen 19.45 Uhr von Angestellten des Supermarktes über den versuchte Diebstahl informiert. Vor Ort hätten sich die Hinweise, dass die drei Verdächtigen gemeinschaftlich gehandelt hätten, verdichtet. „Aufgrund der vorhandenen Videoaufzeichnungen konnte den drei Personen eine ähnlich durchgeführte Diebstahlstat am 21. Januar 2023 zugeordnet werden“, heißt es in einer Mitteilung der Polizeidirektion.
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Weil keines der Bandenmitglieder einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte, wurden alle drei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und mussten die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen. Bereits am nächsten Tag wurde der Fall auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Ahrensburg verhandelt.
Ab vier Wochen Deutschlandaufenthalt drohen Arbeitsstunden
Der Richter verhängte gegen die 18 Jahre alte Frau wegen Bandendiebstahls eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Ihre beiden Komplizen verurteilte er zu je zehn Monaten Haft. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem erteilte der Richter allen die Auflage, dass sie bei einem mehr als vier Wochen dauernden Aufenthalt in Deutschland jeweils 60 Arbeitsstunden abzuleisten hätten.
Das beschleunigte Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht kommt bei einfachen Sachverhalten mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind, zur Anwendung. Maßgeblich für diese besondere Verfahrensweise ist Paragraf 417 der Strafprozessordnung.
Trotz des Vorfalls plant Hendrik Süllau in seiner Edeka-Filiale keine mechanischen Sperren, mit denen Kunden am Verlassen des Marktes durch den Eingangsbereich gehindert werden sollen. Er setzt lieber auf den Einsatz von Sicherheitspersonal.