Ahrensburg. Der Verband Haus & Grund hat stets darauf hingewiesen, dass die Regelung überflüssig sei. Was ein Wegfall finanziell bedeutet.

Zehntausende Grundstückseigentümer im Kreis Stormarn haben bis auf Weiteres eine Sorge und finanzielle Zusatzbelastung weniger: Das Land Schleswig-Holstein hat die Verpflichtung zur sogenannten Abwasserdichtheitsprüfung ausgesetzt. Ausnahme bleiben Wasserschutzgebiete, in denen die Vorschrift weiterhin besteht. Experten rechnen mit Kosten von 500 bis 1000 Euro für eine optische Kontrolle von häuslichen Abwasserleitungen.

Der entsprechende Erlass des Landesumweltministeriums stammt bereits aus dem Jahr 2010. Darin wurde die DIN 1986 Teil 30 („Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“) eingeführt. In Schleswig-Holstein sind rund 1,3 Millionen Grundstücke betroffen. In Wasserschutzgebieten hätten die Prüfungen eigentlich bereits im Jahr 2015 erfolgen müssen. In allen anderen Gebieten ist der 31. Dezember 2025 Stichtag.

Nach einer Abfrage bei den unteren Wasserbehörden hat das Umweltministerium die Verpflichtung jetzt ausgesetzt. Hintergrund war, „dass insbesondere aufgrund mangelnder Personalressourcen aufseiten der unteren Wasserbehörden, aber auch seitens der ausführenden Fachfirmen die fachgerechte Umsetzung sehr kritisch angesehen“ wurde. Die Umfrage ergab unter anderem, dass massive Schäden wie Rohrbrüche im privaten Bereich die große Ausnahme sind. Zudem reparierten Eigentümer „aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit“ defekte Leitungen umgehend.

Verband Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt rund 70.000 Mitglieder

Vorgefundene Mängel im privaten Bereich führten in der Regel nicht zu einem erheblichen Abwasseraustritt, da die Menge ohnehin eher gering sei. Und eine flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung würde Kapazitäten bei den unteren Wasserbehörden binden, die „an anderer Stelle dringendst gebraucht werden“.

Der Grundeigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein, der rund 70.000 Mitglieder mit zusammen etwa 80 Prozent aller Wohnimmobilien vertritt, geht sogar noch einen Schritt weiter. „Die Abwasserdichtheitsprüfung gehört endgültig abgeschafft und nicht nur ausgesetzt“, sagt der Vorstandsvorsitzende Alexander Blažek. „Diese Verpflichtung kostet unnötig Geld und ist für den Grundwasserschutz überflüssig.“ Dass häusliche Abwässer aus undichten Leitungen das Grundwasser kaum belasteten, habe ja sogar das Umweltministerium selbst festgestellt. „Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen bis auf die Frage, warum der Erlass nicht endgültig gestrichen wird“, so Blažek.

Haus & Grund hat stets darauf hingewiesen, dass die Regelung überflüssig sei. Private Grundeigentümer hätten ein hohes Interesse an funktionierenden Abwasserleitungen. Bei kleineren Undichtigkeiten komme es zu Wurzeleinwuchs und damit zur Verstopfung. Auch in diesen Fällen sei das Eigeninteresse an einer dichten Abwasserleitung hoch.

„Wie heißt es so schön: Wenn es nicht notwendig ist, eine Regel zu schaffen, ist es notwendig, keine Regel zu schaffen“, so Alexander Blažek. Mit dem Wegfall der gesetzlichen Vorschrift könnten Aufwendungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gespart werden, die für die Energiewende im Gebäudesektor besser angelegt wären.

Ihre Hausaufgaben auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung müssten dagegen die Kommunen machen, so der Vorsitzende von Haus & Grund. „Nach Erkenntnissen des Umweltministeriums kommen diese bei der Erfassung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes nicht hinterher“, so Blažek.