Ahrensburg. Landesregierung verlängert Förderung für stabilere Türen und Fenster oder Alarmanlagen. Noch können Anträge gestellt werden.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat das Förderprogramm für einen besseren Einbruchschutz verlängert. Auch Stormarner Hausbesitzer und Mieter haben jetzt noch bis Jahresende Zeit, Anträge zu stellen. Die Rechnung über das abgeschlossene Bauvorhaben kann nun bis Ende August 2023 eingereicht werden. Ursprünglich mussten die Arbeiten noch in diesem Jahr beendet sein und Verwendungsnachweise bis 9. Dezember abgegeben werden. Die Verlängerung hat Landesinnenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bekanntgegeben.
Insgesamt stehen eine Million Euro zur Verfügung. Laut Ministerium ist im Unterschied zu vergangenen Jahren, als der Etat vorzeitig ausgeschöpft war, noch Geld vorhanden. Für Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, reicht der Schritt nicht aus. „Das Förderprogramm zum Einbruchschutz muss dringend aufgestockt werden“, sagt er. „Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen des Landes ist eine Verdoppelung auf zwei Millionen Euro jährlich der richtige Weg, Einbruchskriminalität einzudämmen.“
Mehr als 6200 Haushalte haben das Einbruchschutzprogramm bisher genutzt
Präventivmaßnahmen schreckten Einbrecher am besten ab. Die Zahl der Fälle ist zuletzt deutlich gesunken: 2015 verzeichnete die Polizei landesweit noch mehr als 8400 Einbrüche, 2019 waren es knapp 4500 und im vergangenen Jahr rund 2250.
Die erfreuliche Entwicklung ist laut Ministerin Sütterlin-Waack zum einen der Landespolizei zu verdanken, zum anderen aber auch den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern, die ihr Zuhause sicherer machen. Seit 2016 haben mehr als 6200 Haushalte das Einbruchschutzprogramm genutzt.
Die maximale Fördersumme je Objekt beträgt 1550 Euro
Die Förderung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Wer einen Zuschuss haben möchte, muss den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten stellen und auch die Bewilligung bekommen. Die Mindestinvestition liegt bei 500 Euro. Gefördert werden unter anderem einbruchhemmende Türen und Fenster sowie Nachrüstsysteme für Terrassentüren, Gitter und Rollläden. Der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern steht ebenfalls auf der Liste.
Die maximale Fördersumme pro Objekt beträgt 1550 Euro. Bei einer Investition bis zu 1000 Euro gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent, darüber hinaus sind es 15 Prozent. Die maximale Investitionshöhe beträgt 10.000 Euro. Den Auftrag muss ein Fachunternehmen ausführen. Antragsformulare und weitere Informationen unter www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz.