Ahrensburg. Das Unternehmen hatte die Gebühren erst zum 1. Oktober angepasst. So viel zahlen Kunden ab dem Jahreswechsel mehr.

Die Stadtwerke Ahrensburg heben binnen weniger Monate zum zweiten Mal die Strompreise an. Zum 1. Januar sollen die neuen Gebühren gelten, teilte das Unternehmen mit. „Kunden zahlen ab dem Jahreswechsel im Durchschnitt 20 Prozent mehr“, sagt Stadtwerke-Sprecherin Annika Volbers. Der genaue Aufschlag hänge vom abgeschlossenen Tarif ab.

„Im Schlossstrom-Tarif beispielsweise liegen die Mehrkosten für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt bei etwa 16 Euro im Monat“, sagt Volbers. Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse sei noch nicht einkalkuliert. „Diese geben wir selbstverständlich eins zu eins an die Kunden weiter“, so die Stadtwerke-Sprecherin.

Stadtwerke Ahrensburg: Strompreise steigen zum Jahreswechsel erneut

Geplant ist, dass die Preisbremse zum 1. März in Kraft tritt und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gilt. Verbraucher erhalten dann 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für den darüber hinaus verbrauchten Strom werden weiterhin die marktüblichen Preise fällig.

Die Stadtwerke Ahrensburg hatten die Strompreise erst zum 1. Oktober angehoben. Kunden zahlen seitdem bereits im Schnitt 19,5 Cent pro Kilowattstunde mehr. Auch Gas war teurer geworden – um sieben Cent pro Kilowattstunde ab 1. September. Die erneute Preisanpassung begründet das Unternehmen mit der weiterhin angespannten Situation am Energiemarkt infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Sowohl die Beschaffungskosten als auch die Netzentgelte und die Offshore-Umlage seien zuletzt weiter gestiegen, sagt Volbers.

Preise für Gas bleiben laut Unternehmen vorerst unverändert

„Das Preisniveau am Energiemarkt ist sehr hoch, leider lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Teil der Mehrkosten an die Kunden weitergegeben wird“, sagt sie. Beim Gas sei zunächst keine weitere Preisanpassung geplant. Die höheren Strompreise wirken sich teilweise auch auf die Abschläge aus. „Betroffene Kunden werden darüber individuell schriftlich benachrichtigt“, so Volbers. Ein Ablesen des Zählerstandes sei infolge der Umstellung nicht automatisch erforderlich. „In vielen Fällen erfolgt eine automatische Abgrenzung“, erklärt die Sprecherin. Wenn ein Ablesen des Zählers erforderlich sei, würden Kunden auch darüber rechtzeitig informiert.