Bargteheide. Bargteheides Sozialdemokraten sehen Radfahrer und Fußgänger in Gefahr. Warum die Stadtverwaltung gegen das Kfz-Verbot ist.

Auf Wirtschaftswegen gemütlich und vor allem gefahrlos durch die Landschaft radeln ist in weiten Teilen Stormarns allenfalls an Wochenenden möglich. Früher mussten Radfahrer gelegentlich einem Traktor ausweichen. Heute kommt es immer häufiger zu Konflikten beim Begegnungsverkehr mit Personenkraftwagen: Da wird gehupt, gedrängelt und genötigt. In der Stadt Bargteheide sollte das Problem jetzt mit Verboten und einer entsprechenden Beschilderung gelöst werden. Doch so einfach ist es natürlich nicht.

Teilweise „exzessive Nutzung“ durch Autofahrer

„Aus unserer Sicht sollte der Pkw-Verkehr auf Wirtschaftswegen generell untersagt werden“, sagt Walter Laskowski, bürgerliches Mitglied der SPD-Fraktion und Vorsitzender der Bargteheider Rad AG. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hatten die Sozialdemokraten Mitte des Jahres einen Antrag eingebracht. Teilweise würden die Wirtschaftswege von Autofahrern so „exzessiv genutzt“, dass es vermehrt zu gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger gekommen sei, heißt es in der Begründung.

„Um auf einer Straße den Verkehr zu beschränken und somit bestimmte Verkehrsarten auszuschließen, bedarf es einer straßenrechtlichen Teileinziehung zur Änderung der Widmung“, schaltete sich sogar Landrat Henning Görtz auf Anfrage eines Bürgers in die Debatte ein. Solch eine Widmungsänderung obliege derweil dem Baulastträger, im konkreten Fall der jeweiligen Gemeinde.

Nachbargemeinden müssen ins Boot geholt werden

Die kann solche Regelungen aber nur auf ihrem Hoheitsgebiet erlassen. Handelt es sich um eine sogenannte Gemeindeverbindungsstraße, muss auch der benachbarte Baulastträger ins Boot geholt werden. In Bargteheide betrifft das etwa die südliche Verlängerung der Straße am Redder gen Delingsdorf sowie die nördliche Verlängerung der Straße Am Krögen gen Tremsbüttel.

Jürgen Engfer, Planungschef im Bargteheider Rathaus, sagte im jüngsten Planungsausschuss der Stadt zwar zu, sich mit beiden Kommunen und dem Amt Bargteheide-Land in Verbindung zu setzen. Er ließ aber gleichzeitig deutlich durchblicken, dass er kein Freund eines generellen Pkw-Verbots auf Wirtschaftswegen sei.

Unnötige Umwege erhöhen die CO2-Emissionen

„Diese Wege sind nicht selten die kürzeste Verbindung zwischen benachbarten Kommunen. Dürfen sie von Autofahrern nicht mehr benutzt werden, führt das teilweise zu erheblichen Umwegen und damit zu mehr CO2-Emissionen“, argumentiert Engfer. Das aber laufe den Bestrebungen der Stadt nach mehr Umwelt- und Klimaschutz zuwider. „Besser wäre doch, wenn sich alle Beteiligten am Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung orientieren, der Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme fordert“, so Engfer.

Das scheint angesichts der baulichen Gegebenheiten von Wirtschaftswegen jedoch schwierig. Damit Autos Radfahrer regelkonform überholen können, sprich mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, müssten die zumeist einspurigen Wege innerorts eine Fahrbahnbreite von 4,90 Metern haben. Außerorts sind es sogar 5,40 Meter, da der geforderte Sicherheitsabstand hier sogar zwei Meter beträgt.

Die meisten Wege sind nur drei bis vier Meter breit

„Tatsächlich weisen die meisten Wirtschaftswege im Kreis Stormarn eine Fahrbahnbreite von drei bis vier Metern auf“, sagt Landrat Görtz. Weshalb auf diesen Wegen de facto ein Überholverbot von Radfahrern durch mehrspurige Kraftfahrzeuge bestehe. Theoretisch müssen Autofahrer also so lange hinter Radfahrern bleiben, bis diese abbiegen oder von sich aus Platz machen.

„Genau das ist aber graue Theorie“, weiß Carsten Schröder, der in Bargteheide fast immer mit seinem Zweirad unterwegs ist. Zu Konflikten komme es nicht nur bei Überholvorgängen, sondern auch im Gegenverkehr. „Das Mindeste wäre doch, wenn Autofahrer wenigstens ihr Tempo drosseln würden, um das Risiko beim Passieren zu verringern“, so Schröder. Dass bewusst angehalten oder da, wo möglich, ausgewichen werde, sei noch viel seltener.

Baulichen Anpassungen, also die Verbreiterung von Wirtschaftswegen, stehen für Henning Görtz kaum zur Disposition. „In solchen Fällen müssten die jeweiligen Gemeinden tätig werden. Die Kosten stehen in der Regel jedoch in keiner angemessenen Relation zum Nutzen“, so der Landrat. Zumal es auf den Wirtschaftswegen in den seltensten Fällen eine akzeptable Verkehrsbelastung gebe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden.

Auch das Aufstellen von Schildern, die ein Verbot des Überholens von Radfahrern durch mehrspurige Fahrzeuge anzeigen, ist im Fall von Gemeindeverbindungsstraßen keine Option. „Sie würden ja lediglich die ohnehin bestehenden gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Deshalb dürfen sie auch nicht angeordnet werden“, erklärt Martin Theuerkauff vom Fachdienst Verkehrsangelegenheiten der Kreisverwaltung.