Trittau. Ein Wald aus Schildern: Warum nach der Abendblatt-Recherche an der Rausdorfer Straße plötzlich wieder Ordnung herrscht.
Seit Wochen wunderten sich Anwohner der Rausdorfer Straße in Trittau wie auch regelmäßige Nutzer dieser wichtigen westlichen Einfahrt in die Gemeinde über einen Schilderwald, der mit jedem Tag unübersichtlicher wurde. Mitte Mai war dort zwischen der Einmündung Mühlenweg und der Ortsgrenze kurz vor der Brücke über die Bundesstraße 404 ein durchgehendes, beidseitiges Halteverbot eingerichtet worden. Nach und nach lagen aber viele der rund 30 Schilder im Straßengraben, standen mal zur Straße und mal zur straßenabgewandten Seite oder in einem merkwürdigen Abstand von nur zwei Metern.
„Da sieht doch keiner mehr durch! Gilt das Halteverbot überhaupt noch und wenn ja, wo genau? Oder wurde einfach nur vergessen, die Schilder wieder einzusammeln?“, fragte sich nicht nur Monika Petzold. Unklar blieb vielen Nachbarn im Umfeld bislang auch, warum das Halteverbot auf dem rund 800 Meter langen Abschnitt, der zur Landesstraße 160 gehört, überhaupt eingerichtet wurde.
Schilderwald in Trittau: Gemeinde sieht sich nicht verantwortlich
Für umfassende Aufklärung sorgte auf Anfrage unserer Redaktion Bodo Lork vom Ordnungsamt der 9000-Einwohner-Gemeinde. „Da ist wohl einiges aus dem Ruder gelaufen“, sagt Lork. Wobei die Amtsverwaltung kaum eine Aktie am dubiosen Geschehen habe. „Uns ist die Verkehrsleitmaßnahme zwar angezeigt worden. Für deren Umsetzung und Kontrolle tragen wir allerdings keine Verantwortung“, erklärt der Fachbereichsleiter für Bürgerangelegenheiten und Ordnung.
Zuständig sei nämlich die B.A.S. Verkehrstechnik AG, deren Nord-Niederlassung in Barsbüttel angesiedelt ist. Deren Mitarbeiter hätten die Halteverbotsschilder im Auftrag der Tiefbaufirma Thomsen aufgestellt, die in den vergangenen Monaten mehrere Baumaßnahmen auf der südlichen Ortseinfahrt Landesstraße 94 umgesetzt hat.
Straßensperrung sorgt für Ausweichverkehr
„Ausgangspunkt war der Bau der Abbiegespur und einer Stützmauer an der Zufahrt zur neuen Markant-Filiale an der Hamburger Straße“, erläutert Lork. Dafür sei eine halbseitige Straßensperrung notwendig geworden. Weshalb der Verkehr per Baustellenampel wechselseitig über eine Fahrspur geleitet worden ist. Das aber dauerte vielen Nutzern dieser stark frequentierten Einflugschneise nach Trittau offenbar zu lange. „Ortskundige sind in der Folge lieber über den Mühlenweg und die Rausdorfer Straße ausgewichen, was zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrs insbesondere auf der Rausdorfer Straße führte“, berichtet Lork.
Die besagte Baumaßnahme an der Hamburger Straße ist inzwischen seit Wochen abgeschlossen. Entfernt wurden die Halteverbotsschilder jedoch nicht. „Das hat den Grund, dass sich an der L 94 ursprünglich gleich Kanalbauarbeiten für eine Abwasserleitung Richtung Grande anschließen sollten“, erklärt Lork. Dann habe die Tiefbaufirma aber mitgeteilt, dass sich diese Arbeiten auf unbestimmte Zeit verschieben würden. Es würde aber keinen Sinn machen, die Verbotsschilder zwischendurch wieder einzusammeln.
S-Kurve sorgt für unübersichtliche Passage
Weil die Gemeinde diese Situation unglücklich fand, waren Mitarbeiter des Bauhofs beauftragt worden, die Schilder in einzelnen Passagen von der Straße wegzudrehen, um das Halteverbot auf diese Weise wenigstens temporär wieder aufzuheben. Bestehen bleiben sollte es hingegen zwischen der Einmündung Am Schäferbach und der Einfahrt zum Hundetrainingsplatz.
Dort befindet sich eine S-Kurve, die diesen Bereich unübersichtlich macht. Insbesondere, seit auf der Fahrspur gen Rausdorf in der Vergangenheit massiv geparkt wurde. „In diesem Abschnitt standen des Öfteren ein Sattelschlepper mit Auflieger und mehrere Pkw hintereinander, weshalb das Ausweichen über die Gegenspur nicht mehr gefahrlos möglich war“, sagt Lork.
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Gerade in diesem Bereich waren jedoch die meisten Schilder im Straßengraben gelandet. Wer das zu verantworten hat, ist bislang ungeklärt. Dabei gilt solch ein unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr sogar als Straftatbestand. Laut Paragraf 145 Strafgesetzbuch kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden, „wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienende Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder entstellt“.
Laut Trittaus Ordnungsamtsleiter sollen die verschobenen Kanalarbeiten an der Hamburger Straße am Montag, 21. November, beginnen und planmäßig am 23. Dezember abgeschlossen sein. „Da es dann wieder zu einer halbseitigen Sperrung der Landesstraße 94 kommt, wird der Ausweichverkehr über die Rausdorfer Straße in diesem Zeitraum mit Sicherheit wieder zunehmen“, so Bodo Lork.
Redaktioneller Hinweis: Im Nachgang der Abendblatt-Anfrage ist die korrekte Halteverbotsbeschilderung in der Rausdorfer Straße umgehend wieder hergestellt worden.