Lütjensee. Das Wildparken am Nordstrand in Lütjensee treibt immer neue Blüten. Polizei spricht von rechtswidrigen Übergriffen.
Das Wildparken am Nordstrand des Großensees zu unterbinden, bleibt ein schwieriges Unterfangen. Wie bereits berichtet, hatten die Gemeinden Lütjensee und Großensee Ende Juni dieses Jahres in einer gemeinsamen Aktion auf einer Strecke von einem halben Kilometer entlang der Großenseer Straße einschließlich der tückischen Kurve zum Pfefferberg 170 Verkehrsleitpfosten einsetzen lassen.
Dass das nicht jedem gefallen würde, war absehbar. Anfang Juli haben nun besonders renegate Badegäste kurzerhand vier Pfosten herausgerissen, um ihren Fahrzeugen auf diese Weise genügend Parkraum zu verschaffen. Andere stellen ihre Autos seitdem kurzerhand auf der anderen Straßenseite ab, wo es allerdings ebenfalls untersagt ist.
Großensee: Entfernen der Pfosten ist Eingriff in Verkehr
„Als wir von dem Vorfall erfuhren, haben wir sofort Mitarbeiter des Bauhofs an den Tatort beordert, um die Pfosten, die die Verursacher einfach in den Grünstreifen am Radweg geschmissen hatten, wieder aufzustellen“, sagte Lütjensees Bürgermeisterin Ulrike Stentzler (CDU) unserer Redaktion. Man habe nicht viel Aufhebens um die Sache machen wollen, weil es drängendere Probleme gebe, die schwieriger zu lösen seien. Außerdem habe es sich (bislang) um einen bedauerlichen Einzelfall gehandelt.
Die Polizeistation in Trittau ist über den Vorfall ebenso wenig informiert worden wie die zuständige Direktion in Ratzeburg. Das bestätigte Sandra Kilian von der Stabsstelle der Direktion. „Damit können wir aber nicht zufrieden sein, da das Herausreißen von Leitpfosten einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr und somit einen Straftatbestand darstellt“, erklärt Kilian. Da Leitpfosten Unfallverhütungs- und Nothilfemittel darstellen, kann ihr mutwilliges Entfernen gemäß Paragraf 145 Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Nordstrand aus Sicht der Polizei kein Hotspot
Unterdessen bestätigt Sandra Kilian, dass das Umfeld des Nordstrands keineswegs einen polizeilichen Hotspot darstelle. Von 1. Januar bis einschließlich 25. Juli habe es gerade neun protokollierte Einsätze gegeben. Dabei seien neben Sachbeschädigungen und Müllablagerungen, auch Diebstähle und Körperverletzungen mit Anzeigen geahndet worden.
„So gesehen zählt der Nordstrand des Großensees in Lütjensee nicht zu den Einsatzschwerpunkten im Direktionsgebiet“, sagt Kilian. Gleichwohl könne es durchaus eine gewisse Dunkelziffer an Delikten geben, die der Polizei nicht gemeldet würden. Eben wie das vorsätzliche, rechtswidrige Entfernen der Leitpfosten.
Bereits 2020 wurde das Parken am See eingeschränkt
Das leidige Parkplatzproblem beschäftigt die Gemeinde Lütjensee bereits seit vielen Jahren. Seit im Juli 2020 ist das Parken am Strandweg durch die Aufstellung von permanenten Halteverbotsschildern untersagt worden ist, beschweren sich Anwohner der Siedlung am östlichen Strandweg und dessen Seitenwegen immer wieder, dass auswärtige Badegäste vor ihren Grundstücken alles zuparken. Zu tragbaren Kompromisslösungen ist es bislang nicht gekommen. Die am Wochenende nutzbaren Parkflächen am Sportplatz, unweit der Kita Lütje Lüüd und der Tennisplätze, sind andererseits bei Weitem nicht ausreichend. Zumal vielen Badegästen der Weg von dort an den Nordstrand ohnehin zu weit ist.
Auf wenig Gegenliebe der Anwohnerinitiative Pro Nordstrand stieß auch das Angebot der Gemeinde Lütjensee, den Parkplatz am Heideweg instandzusetzen und besser zu bewerben. Zum einen könnten dort eh nur maximal zehn Autos parken. Zum anderen grenze die Fläche direkt ans Wohngebiet und würde damit weiteren Verkehr in die Siedlung ziehen.
Parkplatz an Großenseer Straße seit 2015 gesperrt
Als Sackgasse erwies sich zudem der Vorstoß, den bestehenden Parkplatz an der Großenseer Straße wieder zugänglich zu machen. Er ist 2015 auf Betreiben der Bezirksförsterei Bergedorf dauerhaft gesperrt worden. Sie ist Eigentümerin des Nordstrands und der umliegenden Wälder, die Teil eines Fauna-Flora-Habitats sind, in dem bestimmte FFH-Richtlinien gelten.
Begründet wurde die ablehnende Haltung zur Freigabe des Parkplatzes allerdings vor allem mit Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit, weil die Ausfahrt unweit der besagten scharfen Kurve zum Pfefferberg liegt. Außerdem wollte der Bezirk Bergedorf die anfallenden Kosten für die notwendige Instandsetzung der Parkfläche nicht tragen.