Ahrensburg/Hamburg. Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung. Zunächst soll geklärt werden, ob der Ghanaer in Italien als Flüchtling anerkannt ist.
Kläger Frank Baah kam am Montag persönlich und in Begleitung seines Anwalts Kaihan Galanawi zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Ein mutiger Schritt, denn das Amt für Migration hatte den Ghanaer zehn Tage zuvor unter Androhung von Abschiebung aufgefordert, spätestens am Freitag vor seinem eigenen Gerichtstermin Deutschland zu verlassen und die Ausreise durch eine Grenzübertrittsbescheinigung nachzuweisen. Baah hatte gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt, weil es den Asylantrag des Tischtennis-Trainers des SSC HagenAhrensburg abschlägig beschieden hatte (wir berichteten).
Nach Auskunft seines Anwaltes hatte dieser noch in letzter Sekunde versucht, bei der zuständigen Sachbearbeiterin eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu erreichen, doch sie sei tagelang nicht erreichbar gewesen. Einer ihrer Kollegen habe sich zwar bereit erklärt, sie mit einem Aktenvermerk über das Anliegen zu informieren, sie habe sich aber bislang nicht dazu geäußert. Galanawi: „In der Regel bekommt man ein bis zwei Monate Zeit für die freiwillige Ausreise.“ Das sei im Fall seines Mandanten jedoch nicht erfolgt.
Anerkannte Geflüchtete dürfen nicht abgeschoben werden
Außerdem habe das BAMF Baahs Asylersuchen wie einen Erstantrag behandelt. Doch diesen habe er bereits bei seiner Ankunft nach der Überfahrt in Italien gestellt und daraufhin dort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Klar sei aber auch: Ein anerkannter Flüchtling dürfe nicht abgeschoben werden. Sein Mandant könne nichts dafür, wenn es dem BAMF nicht gelinge, von Italien eine Auskunft über Baahs Status zu erhalten. Das Vorgehen des BAMF, statt der Prüfung der Zulässigkeit des Asylbescheides erneut dessen Hintergründe zu prüfen, sei rechtswidrig.
Eine Argumentation, der Richter Tobias Becker folgen konnte. An Galanawi gewandt, sagte er: „Wenn Herr Baah ein anerkannter Flüchtling ist, hätten Sie recht.“
Amt für Migration entscheidet über Aufenthaltserlaubnis
Galanawi kündigte an, dass er noch am selben Tag einen Änderungsantrag stellen wolle. Richter Becker versprach eine schnelle Entscheidung über diesen Antrag und sagte zu, dass er dem Amt für Migration einen entsprechenden Hinweis geben werde, dass er es für sinnvoll erachte, dass der Kläger bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung in Deutschland bleiben dürfe. Auf eine Anhörung Frank Baahs zu den Gründen, warum dieser aus Ghana geflüchtet ist, verzichtete er. Er müsse nicht sofort entscheiden, sagte Becker, und entschied, die mündliche Verhandlung zu vertagen, um vor dem nächsten Termin Auskunft über den Status des Klägers einzuholen.
Nach der Verhandlung zeigte sich Kaihan Galanawi zuversichtlich. Von Erleichterung war bei Frank Baah jedoch keine Spur. Er könne nach wie vor kaum schlafen und kaum essen, berichtete er. Die Angst, dass ihn die Polizei jederzeit abholen und ihn ins Flugzeug nach Ghana setzen könne, sei allgegenwärtig.
Vereinssprecher: „Frank Baah steht unter ungeheurem Druck“
Erhard Mindermann vom SSC Hagen Ahrensburg kann Baahs Angst gut nachvollziehen. „Die können jederzeit kommen, er steht unter ungeheurem Druck“, sagt er. Umso mehr lobte er Baahs Leistung. Er hatte beim Tischtennisturnier Kids Team Cup am Sonnabend den dritten Platz in der Leistungsklasse B belegt.
Ob er vor Gericht siegen wird, wird sich zeigen. Vorausgesetzt, das Amt für Migration schafft nicht vorher Tatsachen.