Bad Oldesloe. Weil die Anlage Trittau Kapazitätsgrenze erreicht hat, muss der Bioabfall nach Lübeck und Schwerin gebracht werden.

Trotz zum Teil deutlicher Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung in allen Müllfraktionen durch steigende Logistikkosten, steigende Entsorgungsaufwendungen und einen Anstieg der tarifbedingten Personalkosten fällt die Gebührensteigerung für Privathaushalte im Kreis Stormarn im kommenden Jahr moderat aus. Das geht aus der Kalkulation der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) für 2022 hervor, die in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses vorgestellt worden ist. „Ich denke, Service, Umfang und Qualität der Abfallentsorgung in unserem Geschäftsbereich können sich sehen lassen und brauchen den Vergleich mit anderen Kreisen nicht zu scheuen“, so AWSH-Geschäftsführer Dennis Kissel.

Grundentgelt steigt auf 4,76 Euro pro Monat

Neu ist, dass sich das Grundentgeld in Höhe von 4,76 Euro pro Monat künftig nur noch am Grundstück bemisst und die Aufsplittung in einen personenbezogenen Teil entfällt. „Seitens der Kunden wurde die Erhebung von personenbezogenen Grundentgelten immer wieder intensiv hinterfragt“, so Kissel. Vor allem die dazu erforderliche Datenerhebung sei von Kunden wie auch durch den Datenschutzbeauftragten kritisch betrachtet worden. Die Mindereinnahmen werden nun durch eine Erhöhung des einheitlichen Grundentgelds um 2,76 auf 4,76 Euro pro Monaten kompensiert.

Das Leistungsentgelt für die Entsorgung von Restabfall bemisst sich am Leerungsrhythmus und der Behältergröße unter Berücksichtigung des Mindestbehältervolumens. Es schließt die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier und Altkleidern über Depotcontainer sowie die Nutzung der Entsorgungssysteme zur getrennten Erfassung von Elektroaltgeräten, schadstoffbelasteten Abfällen und die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen auf den Recyclinghöfen ein. Die Entgeltsteigerung für die Restmülltonne beträgt, abhängig von der Größe des Behälters und des Abfuhrturnus, zwischen 0,01 Cent (40 Liter) und 1,64 Euro (240 Liter) pro Monat.

Kein Leistungsentgelt für die Wertstofftonne

Ein Leistungsentgelt für die gelbe Wertstofftonne wird nicht erhoben, da ein wirtschaftlicher Anreiz für die Getrennterfassung dieser Fraktion gesetzt werden soll. Die gesamten Aufwendungen für die Wertstofftonne in Höhe von 1.19 Millionen Euro werden durch die Grundentgelte sowie den Kostenträger „Leistungsentgelte Restabfall“ getragen.

Beim Bioabfall steigen die Entgelte für die 80-Liter-Tonne um 38 Cent auf dann einen Euro pro Monat, was einer Preissteigerung um 61,3 Prozent entspricht. „Die Rahmenbedingungen sind in diesem Bereich durch verschärfte Regelungen im Düngemittelrecht und die Novelle der Bioabfallverordnung anhaltend schwierig“, so AWSH-Chef Dennis Kissel. Hinzu komme ein deutlicher Mengen- und Volumenzuwachs. So sei die Kapazitätsgrenze der Anlage in Trittau mit 39.000 Tonnen überschritten, weshalb die Mehrmengen nun zu Vergärungsanlagen in Lübeck und Schwerin transportiert werden müssten.