Bargteheide. Die Stadt hat Anordnung der Forstbehörde akzeptiert. Das abgetrennte Bußgeld-Verfahren läuft hingegen weiter.

Rund acht Monate nach dem Kahlschlag am Südring in Bargteheide Ende November des Vorjahres dauert die juristische Aufarbeitung des unrechtmäßigen Vorgehens der Stadtverwaltung an. Die Untere Forstbehörde hat kürzlich der Bußgeldstelle des Kreises Stormarn die Ordnungswidrigkeitsanzeige (OWI) samt Begründung zugestellt. „Jetzt hat die Verwaltung vier bis sechs Wochen Zeit zur Stellungnahme. Zum Inhalt der Anzeige und zur Höhe der konkreten Bußgeldforderung werden wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt“, sagt Ingo Lange, Leiter des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit, zu dem auch die Bußgeldstelle gehört.

Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich

Wie bereits berichtet, könnte auf die Stadt eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zukommen. Lange geht zur Stunde allerdings nicht davon aus, dass das Verfahren bald abgeschlossen sein wird. „Mal abgesehen davon, dass die Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen momentan noch immer absolute Priorität hat, dürfte auch die Ferienzeit dafür sorgen, dass mit einem zeitnahen Abschluss des Vorgangs eher nicht zu rechnen ist“, so Lange. Anders als bei Verkehrsdelikten, die in aller Regel innerhalb von drei Monaten geahndet werden müssen, bestehe bei dieser Ordnungswidrigkeit keine besondere Eile. Bis zu zwei Jahre hätten alle Beteiligten Zeit, den notwendigen Formalitäten nachzukommen.

Wobei nur der Fortgang des Ordnungswidrigkeitsverfahren in den Verantwortungsbereich der Bußgeldstelle des Kreises fällt. Verfahrensführend für die Anordnung einer Wiederaufforstung und weitergehender Ausgleichsmaßnahmen ist die örtlich zuständige Untere Forstbehörde (UFB), im konkreten Fall deren Außenstelle in Mölln.

Naturschutzbehörde hat Auflagen gemacht

„Eine Anordnung zur Wiederaufforstung wurde bereits am 26. März dieses Jahres erlassen“, erklärte Martin Schmidt, Sprecher des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Gegen den Bescheid habe die Stadt Bargteheide keinen Widerspruch eingelegt, weshalb dieser nun rechtskräftig sei.

Die Untere Forstbehörde hatte unter anderem gefordert, die Fläche nach den rechtlichen Vorgaben des Landeswaldgesetzes sowie nach den „Grundsätzen der guten fachlichen Praxis“ wieder aufzuforsten. Auch artenschutzrechtliche Belange und weiterführende Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurden dabei berücksichtigt. „Die Wiederaufforstung dient der Wiederherstellung eines baumartenreichen und vielfältig strukturierten Waldflächenzustands“, erläuterte Schmidt die Forderungen der Forstbehörde. Ziel sei die Etablierung eines naturnahen, aber standortgerechten Waldbestands.

Eingeschlagenes Holz wurde beschlagnahmt

Zur Umsetzung der Maßnahmen habe es bereits erste Gespräche und Abstimmungen mit der Stadt, der Unteren Naturschutzbehörde, der Forstbetriebsgemeinschaft und der Landwirtschaftskammer gegeben. „Eine sach- und fachkundige Begleitung des gesamtheitlichen Projektes ist damit sichergestellt“, so Schmidt. Bis Ende dieses Jahres soll die Wiederaufforstung der Fläche abgeschlossen sein.

Das im Zuge der unrechtmäßigen Fällaktion im November 2020 eingeschlagene Holz war nach Maßgabe des Holzsicherungsgesetzes beschlagnahmt worden und bislang auf der Fläche verblieben. „Zur Pflanzvorbereitung wird es in den kommenden Wochen anteilig geräumt werden müssen, kann teilweise aber auch in die Wiederherstellung der Waldfläche integriert werden“, sagte Martin Schmidt.

Fatale Fällaktion könnte 100.000 Euro kosten

Der Kahlschlag war von der Stadtverwaltung anfangs als „zwingend erforderliche Pflegemaßnahme“ und „Pflicht zur Verkehrssicherheit“ verteidigt worden. Eine Verbindung mit dem umstrittenen Projekt „Urban Gardening“ war von Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht immer wieder vehement bestritten worden. Dabei belegen bereits im Mai und Juni 2020 erstellte Fachdatenkarten, dass genau das rund 2100 Quadratmeter große Areal zwischen Bornberg und Südring für das Stadtgärtnern vorgesehen war.

Nach ersten Schätzungen der Verwaltung dürften im Nachgang der fatalen Fällaktion auf die Stadt Gesamtkosten von etwa 100.000 Euro zukommen. Rund 5000 Euro hat der Kahlschlag selbst gekostet. Für die Wiederaufforstung sind vorerst etwa 21.000 Euro veranschlagt. Der größte Anteil dürfte indes auf die noch offene Geldstrafe entfallen.