Ahrensburg. Angeklagte ist abgetaucht. Staatsanwaltschaft wirft ihr 30 Taten vor. Geschädigte Kunden fordern bis zu fünfstellige Beträge zurück.
Die per Haftbefehl gesuchte ehemalige Reisebüro-Inhaberin aus Ahrensburg ist weiter auf der Flucht. „Sie wird immer noch gesucht“, sagt Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts Ahrensburg, auf Anfrage unserer Redaktion. Vor mehr als einer Woche war die Geschäftsfrau erneut nicht zur Hauptverhandlung vor Gericht erschienen. Eine polizeiliche Vorführung scheiterte, weil die alarmierten Beamten sie nicht finden konnten. Der Richter erließ daraufhin einen Haftbefehl.
Geschäftsfrau werden Untreue und Betrug vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft wirft der 53-Jährigen in ihrer Anklageschrift 30 Taten vor (Aktenzeichen: 779 Js 24792/18): zehn Fälle der gewerbsmäßigen Untreue, 19-fachen gewerbsmäßigen Computerbetrug und einen Betrug. Dadurch soll sie von Juni 2015 bis Februar 2018 mehr als 74.000 Euro unrechtmäßig erlangt haben. Beide Reisebüros Langeloh in Ahrensburg und Schwarzenbek sind mittlerweile geschlossen. Einige Kunden fordern teils fünfstellige Geldbeträge für Reisen, Flüge und Hotelübernachtungen zurück, die sie eigenen Angaben zufolge doppelt oder dreifach bezahlen mussten. Mehr als ein Dutzend Betroffene wandten sich seit Sommer 2018 an das Abendblatt und berichteten von ihren Erfahrungen, um andere zu warnen.
Für die Vollstreckung von erlassenen Haftbefehlen ist die Polizei zuständig. Welche Maßnahmen sie in solchen Fällen im Allgemeinen ergreift, um gesuchte Personen zu finden, wollen die Ordnungshüter auf Anfrage nicht preisgeben. „Zum konkreten Vorgehen der Polizei bei der Vollstreckung von Haftbefehlen werden keine Auskünfte erteilt, da es sich hierbei um sogenannte einsatztaktische Informationen handelt“, sagt Polizeisprecherin Sandra Kilian. Nur so viel: Es sei „einzelfallabhängig von der Art des jeweiligen Haftbefehls“.
Bei Festnahme droht angeklagter Hauptverhandlungshaft
Fest steht: Sollte die Reisebüro-Chefin von der Polizei aufgegriffen werden, wird sie laut Michael Burmeister zunächst einem Richter vorgeführt. Dieser entscheidet dann, ob sie in eine sogenannte Hauptverhandlungshaft genommen wird. „Diese soll sicherstellen, dass sich ein Angeklagter dem Verfahren stellt“, sagt der Gerichtsdirektor.
In diesem Fall käme die Angeklagte bis zum neuen Prozessbeginn voraussichtlich in die Justizvollzugsanstalt nach Lübeck. Der Richter könne nach der Anhörung aber auch zu dem Schluss kommen, dass eine Haft doch nicht erforderlich sei und die Angeklagte verschonen. Burmeister sagt: „Das hängt immer vom Einzelfall ab.“