Ahrensburg. Geschäftsfrau soll 74.000 Euro von Kunden zweckentfremdet haben. Staatsanwaltschaft Lübeck wirft ihr unter anderem Betrug vor.

In dieser Woche unternimmt das Amtsgericht Ahrensburg einen erneuten Versuch, den Prozess gegen die ehemalige Inhaberin zweier Reisebüros in Ahrensburg und Schwarzenbek zu starten. Mehrfach war das Vorhaben in der Vergangenheit gescheitert.

Die Geschäftsfrau soll Geld von Kunden nicht weitergegeben haben

Zum Prozessauftakt vor knapp einem Jahr erschien die Angeklagte nicht vor Gericht. Später legte sie ein Attest vor, in dem ein Arzt sie für verhandlungsunfähig erklärte. Zuletzt sorgte die Corona-Pandemie für eine Absage der Hauptverhandlung. Nun soll es am Donnerstag, 23. Juli, um 9 Uhr losgehen.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck wirft der 53-Jährigen in ihrer Anklageschrift zehn Fälle der gewerbsmäßigen Untreue, 19 -fachen gewerbsmäßigen Computerbetrug und einen Betrug vor (779 Js 24792/18). Die Geschäftsfrau soll zwischen Juni 2015 und Februar 2018 Geld, das Kunden für gebuchte Reisen bezahlt hatten, nicht an den jeweiligen Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft weitergegeben haben. Stattdessen soll sie es genutzt haben, um andere Verbindlichkeiten zu begleichen.

Das Abendblatt berichtete 2018 erstmals über die Vorwürfe

Zudem soll sie Konto- und Kreditkartendaten ihrer Kunden genutzt haben, um damit Flüge, Reisen und Hotelzimmer anderer Kunden zu bezahlen. Auf diese Weise wollte sie laut Staatsanwaltschaft verschleiern, dass sie deren Geld bereits zweckfremd verbraucht hatte. Von einer Kundin soll sie den überwiesenen Reisepreis für sich selbst verwendet haben – und das von vornherein auch so beabsichtigt haben. Insgesamt soll die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mehr als 74.000 Euro unrechtmäßig erlangt haben.

Das Abendblatt hatte im Sommer 2018 erstmals über Betrugsvorwürfe gegen das Reisebüro berichtet, nachdem sich Kunden an die Zeitung gewandt hatten. Sie erzählten von Flügen, Mietwagen und Hotelübernachtungen, die sie zum Teil doppelt oder dreifach bezahlen mussten. Einige fordern von der Geschäftsfrau einen fünfstelligen Betrag zurück. Viele erhoffen sich von dem Prozess zumindest eine Antwort auf die Frage nach dem Warum.

Das Gericht hat sechs Zeugen zur Verhandlung geladen

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist öffentlich. Wegen der Corona-Einschränkungen ist der Zutritt jedoch begrenzt. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage anberaumt und sechs Zeugen geladen. Beim ersten Prozessstart 2019 waren es noch 25 gewesen. Zweiter Verhandlungstermin ist am Donnerstag, 6. August, ebenfalls um 9 Uhr.