Ahrensburg. Bei Geschwisterermäßigung werden Kinder an Offenen Ganztagsschulen weiter berücksichtigt. Zusätzliche Kosten für Randzeiten kosten.
Etwa 25 Eltern haben sich vor der Sporthalle der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule versammelt. Sie halten Pappschilder hoch, auf denen verschiedene Geldsummen notiert sind. Es sind die Mehrkosten, die Ahrensburger Mütter und Väter durch die Neuregelung der Kita-Beiträge befürchten. In der letzten Sitzung vor der politischen Sommerpause fordern die Betroffenen von den Stadtverordneten, doch noch für Entlastung zu sorgen.
Politiker sichern Eltern langfristige Unterstützung zu
Konkret geht es ihnen darum, dass Grundschüler, die eine Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, weiterhin für die Geschwisterermäßigung gezählt werden – so wie Hort-Kinder. Sie liegt nach der neuen landesweiten Regelung bei 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent für das dritte. In Ahrensburg gibt es derzeit noch beide Formen der Nachmittagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2022/23 sollen alle Grundschulen auf das OGS-Modell umsteigen. Zudem kritisieren einige Eltern die neue individuelle Buchung und Abrechnung der Randzeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr.
Rund zweieinhalb Stunden später verlassen die Eltern überwiegend zufrieden die Sitzung. Vor der Sporthalle brandet kurz Applaus und Jubel auf. Der Grund: Die Stadtverordneten haben mit großer Mehrheit dem Antrag von CDU und Grünen zugestimmt, die Geschwisterermäßigung auf OGS-Kinder auszuweiten – zunächst befristet bis Ende 2020. 140.000 Euro werden dafür im Nachtragshaushalt bereitgestellt. „Wir wollen nicht, dass die Beiträge die Entscheidung der Eltern beeinflussen, auf welche Schule sie ihr Kind schicken“, sagte Christian Schubbert (Grüne).
Mit Blick auf die späte Entscheidung kurz vor den Sommerferien fügte er hinzu: „Wir mussten die Geduld der Eltern viel zu lange strapazieren.“ Der Grund sei gewesen, dass Ahrensburg auf eine landesweit oder zumindest kreisweit einheitliche Lösung gehofft habe und auch darauf, dass diese Stellen dann die Kosten übernehmen würden. Das geschah aber nicht. Thomas Bellizzi, Fraktionschef der Ahrensburger FDP und Mitglied des Kreistags, kritisierte, dass die Eltern „durch ein versuchtes Taktieren so lange im Unklaren gelassen wurden“. CDU und Grüne hätten über ihre Vertreter im Kreistag gar nichts unternommen, um eine Veränderung zu bewirken, etwa durch das Stellen eines Antrags.
Eltern betonen, wie wichtig ihnen langfristige Lösung ist
„Wir versprechen Ihnen, die Kosten auch im kommenden Jahr zu übernehmen, wenn der Kreis dies nicht macht“, sagte CDU-Fraktionschef Detlef Levenhagen in Richtung der Eltern. Diese hatten zu Beginn des Abends in der Einwohnerfragestunde betont, wie wichtig ihnen eine langfristige Lösung sei. „Wir brauchen eine belastbare Kalkulation für die kommenden Jahre“, sagte Maren Warneke, Mutter zweier Kinder und eine der Initiatorinnen des Protestes. „Einigen von uns machen die höheren Kosten ordentlich Angst.“ Gesa Siegmund beispielsweise rechnete vor dem nun getroffenen Beschluss mit 5412 Euro Mehrkosten im Jahr für ihre drei Kinder, teilweise auch begründet durch eine neue Regelung bei den Randzeiten. Sie sagte: „Ich soll künftig 142 Euro im Monat für Randzeiten zahlen, obwohl wir sie nur sporadisch nutzen werden.“
Bislang wurden diese Kosten auf alle Eltern umgelegt, unabhängig davon, ob sie das Angebot tatsächlich nutzten. Künftig müssen Eltern es fest buchen und extra bezahlen. Bela Randschau (SPD) warb in der Stadtverordnetenversammlung dafür, die Eltern an dieser Stelle zu entlasten. Ali Haydar Mercan (Linke) sprach sich dafür aus, die Kosten für die Randzeiten weiter auf alle Eltern umzuverteilen. Das sei wegen der Deckelung der Beiträge im neuen Kita-Gesetz gar nicht möglich, sagte Nadine Levenhagen, Fraktionschefin der Grünen.
Fraktion WAB plädierte für eine „vereinfachte Lösung“
Ein Antrag der FDP, dass die Randzeiten elternbeitragsfrei bleiben sollen, wurde mit Stimmen von CDU, Grünen und Wählergemeinschaft WAB abgelehnt. Auf Antrag der SPD sprachen sich die Stadtverordneten aber einstimmig dafür aus, dass die Buchung der Randzeiten nur für sechs Monate statt ein ganzes Jahr erfolgen muss. Dadurch sollen die Eltern mehr Flexibilität erhalten.
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Die WAB stimmte als einzige Fraktion dagegen, die Schüler auf der OGS weiter als Zählkinder zu berücksichtigen. Fraktionschef Peter Egan plädierte für eine „vereinfachte Lösung“. Familien mit zwei Kindern in OGS und Kita solle pauschal der OGS-Beitrag von 84 Euro im Monat erlassen werden. Für die etwa 20 Familien mit drei Kindern und mehr solle es individuelle Berechnungen geben. Über den Antrag wurde letztlich nicht mehr abgestimmt. Schubbert kritisierte: „Damit hätten wir zwar weniger Verwaltungsaufwand, aber weiter keine Gleichstellung von OGS und Hort.“
Unterschiedliche Regelungen im Kreis Stormarn
Die Kita-Reform 2020 setzt erstmalig Mindestvorgaben für die Geschwisterermäßigung. Noch existieren landesweit äußerst unterschiedliche Regelungen. Künftig sind 50 Prozent Ermäßigung fürs zweite und 100 Prozent für jedes weitere Kind gefordert. Stormarn gewährte bisher sogar 70 Prozent fürs zweite Kind.
Die Hortbetreuung von Grundschülern zählt wie die Kitas zum Bereich des Sozialministeriums. Der Stormarner Kreistag hab beschlossen, Hortkinder wie bisher bei der Geschwisterermäßigung zu berücksichtigen.
Die Offene Ganztagsschule (OGS) fällt rechtlich in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums. Damit ist sie formal Sache der Schulträger vor Ort.
Großhansdorf berücksichtigt OGS-Kinder nicht für Ermäßigungen von Kita-Beiträgen. Rabatte gibt es nur, wenn mehrere Kinder in OGS-Betreuung sind.
Reinbek erkennt dagegen die OGS-Grundschüler wie bisher bei der Berechnung von Ermäßigungen als Zählkinder an.
Bargteheide gewährt für die beiden OGS-Grundschulen 25 Prozent Geschwisterermäßigung auf Kita-Beiträge jüngerer Kinder.