Ahrensburg. Neue Regeln ab 1. August. Für Randzeiten werden zusätzliche Kosten berechnet, Ermäßigungen für Geschwisterkinder fallen weg.
Niedrigere Beiträge, aber eine zusätzliche Bezahlung von Randzeiten und ein höheres Essensgeld – das kommt ab 1. August auf Eltern zu, die ihre Kinder in einer Kita und einem Hort in Ahrensburg betreuen lassen. So hat es der Sozialausschuss der Schlossstadt auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Er folgte damit den Vorschlägen der Stadtverwaltung – zum Ärger vieler anwesender Eltern.
Randzeiten werden im Halbstundentakt abgerechnet
Grund für die neuen Elternbeiträge im Kita- und Hortbereich ist die vom Land Schleswig-Holstein beschlossene Kita-Reform mit dem Ziel, die Elternbeiträge zu begrenzen. Demnach soll der Elternbeitrag 7,21 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben und 5,66 Euro für ältere Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen. Dementsprechend kostet eine Ganztagsbetreuung von 8 bis 16 Uhr in Ahrensburg ab dem 1. August 288,40 Euro für Kinder unter drei Jahren und 226,40 Euro für Kinder über drei Jahren. Die Ganztagsbetreuung im Hort einer Grundschule kostet montags bis freitags von 12 bis 16 Uhr 141, 50 Euro.
Zu diesen Beiträgen kommen die Kosten für die Nutzung von Randzeiten, also von Früh- und Spätdiensten. Diese müssen für ein Jahr ausgewählt werden und werden im Halbstunden-Takt abgerechnet. Diese Regelung ist neu. Bisher wurden die Kosten für Randzeitenangebote auf die Beiträge von allen Eltern umgelegt, unabhängig, ob diese Randzeiten in Anspruch nahmen oder nicht.
Familien mit mehreren Kindern befürchten Mehrkosten
Schließlich müssen alle Eltern zu Grundbeitrag und je nach Bedarf Randzeiten noch Essensgeld von 70 Euro bezahlen. Dieses wird damit um 10 Euro erhöht, nachdem ursprünglich geplant war, es von 60 auf 90 Euro zu erhöhen.
Die nunmehr beschlossenen Regelungsvorschläge hatten schon seit längerem für Unverständnis und Protest bei vielen Ahrensburger Eltern gesorgt. Vor allem Familien mit zwei und mehr Kindern befürchten, finanziell am Ende sogar stärker belastet zu werden, vor allem durch zusätzliche Kosten für die Randzeiten und wegfallende Ermäßigungen für Geschwisterkinder.
Kinder an einer OGS sorgen nicht für geringere Beiträge
Der Hintergrund für letzteres: Kinder an Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden nach aktuellem Planungsstand weiterhin nicht als Zählkinder berücksichtigt, anders als Kinder in den Horten von Grundschulen. Die Folge: für die Geschwister dieser OGS-Kinder bekommen Eltern teilweise keine Ermäßigung auf ihre Kita-Beiträge, wenn die jüngeren Geschwister eine Kita besuchen.
Wenn beispielsweise eine Ahrensburger Familie drei Kinder hat, von denen das älteste ab 1. August auf die OGS Am Reesenbüttel geht, spielt dieses für die Geschwisterermäßigung keine Rolle mehr. Für das zweite Kind in einer Kita wird der volle Kita-Betrag fällig, das dritte Kind in einer Kita gilt als erstes Geschwisterkind und bekommt als solches nach der neuen landesweiten Regelung 50 Prozent Beitragsermäßigung.
Eltern kritisieren im Ausschuss die Ungleichbehandlung
Anders verhält es sich, wenn das älteste Kind ab 1. August die Grundschule Am Schloss und deren Hort besuchen würde. Dann gilt es als Zählkind. Die Folge: Auf die Kita-Beiträge der beiden anderen Kinder als dann erstes und zweites Geschwisterkind bekommen die Eltern 50 und 100 Prozent Beitragsermäßigung.
Auch diese Ungleichbehandlung wurde von Eltern in der Einwohnerfragestunde des Ausschusses kritisiert. Rund 40 Mütter und Väter waren gekommen, um ihren Forderungen rund um die Kita-Reform Nachdruck zu verleihen. „Ich appelliere an sie, lassen sie uns nicht im Regen stehen, wenn Kreis und Land es tun“, sagte Maren Warneke, eine der Initiatorinnen der Elternproteste. Stellvertretend für viele Eltern forderte sie zudem kostenlose Randzeiten sowie eine kurzfristigere Buchung dieser Zeiten als ein Jahr im Voraus. „Von den neuen Elternbeiträgen profitieren nur Eltern mit einem Kind“, sagte Warnekes Mitstreiterin Miriam Lichtenfeld. „Wir haben Mehrkosten von fast 3200 Euro im Jahr“, sagte die Mutter von zwei OGS- und einem Kita-Kind.
Grüne verteidigen Regelungen für die Früh- und Spätdienste
Ungeachtet aller Kritik beschloss der Sozialausschuss mit den Stimmen von CDU, Grünen und WAB die neue Beitragssatzung. Dagegen stimmten Linke und FDP, die SPD enthielt sich. Zuvor wurden Anträge von Linken, SPD und FDP, die Randzeiten elternbeitragsfrei zu lassen sowie sie für drei oder sechs Monate (so die FDP) buchen zu können, von CDU, Grünen und WAB abgelehnt.
„Die Eltern sollen bei den Randzeiten in den Kitas nur für die Zeiten bezahlen, die sie tatsächlich nutzen und buchen“, verteidigte Nadine Levenhagen von den Grünen die neue Regelung. Das frühzeitige Buchen der Randzeiten schaffe Planungssicherheit für das Kita-Personal. „Wir brauchen kostenfreie Randzeiten mit mehr Flexibilität“, sagte dagegen Bela Randschau (SPD). „Sonst trifft es genau die, die entlastet werden sollen, etwa weil sie im Schichtdienst arbeiten.“
Die anwesenden Eltern reagierten enttäuscht auf die Beschlüsse der Kommunalpolitiker. „Wir hoffen nun, dass uns doch noch der Kreis bei der Geschwisterermäßigung hilft“, sagte Maren Warneke. Der Stormarner Kreistag tagt am 19. Juni zu dem Thema.