Ahrensburg. Neue Berechnung erfolgt ab 1. August aufgrund der Kita-Reform. Betreuung in Randzeiten muss jedoch künftig zusätzlich bezahlt werden.

Die Eltern von Kindern an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Ahrensburg müssen sich auf neue Beiträge für die Betreuung ihres Nachwuchses einstellen. Die neuen Beträge hat der Ahrensburger Bildungsausschuss auf seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen. Sie gelten ab 1. August dieses Jahres für die geplanten Ganztagsangebote an den Grundschulen Am Reesenbüttel und Am Aalfang.

Neue Beitragsregelung orientiert sich an Kita-Reform

Die neuen Beiträge fallen in allen Betreuungsstufen niedriger aus als die bisher zu zahlenden. Allerdings müssen Randzeiten, also Früh- und Spätdienste, künftig zusätzlich bezahlt werden. Zu der Frage, ob OGS-Kinder in Ahrensburg bei der Geschwisterermäßigung anders als bisher als Zählkinder berücksichtigt werden, gab es keinen Beschluss des Ausschusses. Vor allem die beiden letztgenannten Punkte hatten bei Eltern für Aufregung und Unmut gesorgt.

Die neue OGS-Beitragsregelung orientiert sich am Kita-Reform-Gesetz des Landes, durch das ab 1. August die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gedeckelt werden sollen. Demnach zahlen Eltern in Ahrensburg künftig monatlich 45,40 Euro (bisher 49) für eine fünftägige OGS-Betreuung bis 14 Uhr und 64,50 Euro (bisher 73) bis 15 Uhr. Eine fünftägige Betreuung bis 16 Uhr kostet 83,6 Euro (bislang 98). Dazu kommen eventuell Randzeitenbeiträge von 9,60 Euro für eine halbe sowie von 19,10 Euro für eine ganze Stunde. Bisher waren diese Kosten für Früh- und Spätdienste im Elternbeitrag enthalten.

Umsetzung der Kita-Reform sorgte für Proteste von Eltern

Zusätzlich zahlen Eltern Essensgeld für ein Mittagessen während der Betreuung. Dieses legen die Offenen Ganztagsschulen selbst fest. An der OGS Am Reesenbüttel beträgt es derzeit für fünf Tage in der Woche 65 Euro im Monat.

Diese Elternbeiträge wurden vom Bildungsausschuss mit den sieben Stimmen von CDU und Grünen beschlossen. SPD, Linke, FDP und WAB enthielten sich. Zu einer längeren Debatte kam es nicht, auch nicht zu Randzeitenbezahlung und Geschwisterermäßigung.

Anfang des Jahres hatten die Kita-Reform und deren Umsetzung für Proteste von vielen Stormarner Eltern gesorgt. Gerade Eltern mit drei und mehr Kindern befürchteten, finanziell mehr belastet zu werden, entgegen dem Ziel der Reform. So hatte die Kreisverwaltung ursprünglich geplant, auch die Kinder in den Horten der Grundschulen nicht mehr als Zählkinder bei der Geschwisterermäßigung zu betrachten. Dies wurde mittlerweile fallengelassen.

Ahrensburgerin hofft auf Entscheidung des Stormarner Kreistages

Nun fühlen sich diejenigen Eltern weiterhin benachteiligt, deren Kinder eine OGS besuchen und als Zählkinder außen vor bleiben. So wie Gesa Siegmund mit zwei Kindern auf der OGS und einem in der Kita, für die sie keine Geschwisterermäßigung bekäme. Letztere beträgt ab 1. August 50 Prozent für das zweite und 100 Prozent für das dritte Kind. „Das ist unfair im Vergleich zu den Grundschulkindern in einem Hort, die weiter zählen“, sagte sie im Ausschuss.

Die Ahrensburgerin hofft nun auf eine Entscheidung des Stormarner Kreistages am 19. Juni zur Geschwisterermäßigung. Und auf den Ahrensburger Sozialausschuss, der am 9. Juni über die Elternbeiträge für Kitas und Horte beschließen soll.