Ahrensburg. Auch Ordnungsämter und Kreisverwaltung kontrollieren, dass Bürger die verschärften Regeln einhalten. Verstöße bleiben bisher folgenlos.
Die Liste der Verbote, die zur Eindämmung der Coronapandemie erlassen wurden, ist lang. Fast täglich werden die Regelungen verschärft – auch in Stormarn. Doch wie wird kontrolliert, dass sich die Bürger daran halten? Darum kümmern sich im Kreis drei Stellen: die Kreisverwaltung, die Ordnungsämter der Kommunen sowie die Polizei. Letztere verzeichnet bisher 99 coronabedingte Einsätze. Polizeisprecherin Sandra Kilian sagt dazu: „Hierbei handelte es sich beispielsweise um Aufenthaltsverstöße, Ansammlungen von Personen sowie Kraftfahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen.“
Das Land entwickelt derzeit einen Bußgeldkatalog
Kreisweit sind aktuell 270 Schutzpolizisten im sogenannten Präsenzdienst im Einsatz. Sie kontrollierten Personen, denen sie begegneten oder nach Hinweisen durch Dritte, sagt Kilian. Die Beamten setzten dabei auf den Dialog. „In aller Regel zeigen sich die Bürger einsichtig und kooperativ, so dass Regelverstöße mit der Ansprache beendet werden können“, sagt die Polizeisprecherin. „Nur vereinzelt müssen Verstöße zur Anzeige gebracht werden.“ Örtliche Einsatzschwerpunkte gebe es nicht.
Die Kreisverwaltung stellt täglich nur zwei Mitarbeiter für Kontrollfahrten ab, wie Sprecher Michael Drenckhahn auf Abendblatt-Anfrage sagt. Was die Bestrafung von Verstößen angeht, sind die Möglichkeiten allerdings sehr begrenzt. „Uns fehlt die Rechtsgrundlage, um Bußgeld verhängen zu dürfen“, sagt Drenckhahn. Der Grund: „Wir warten momentan noch auf einen Bußgeldkatalog, den das Land entwickelt.“ Bis dahin würden die Anzeigen der Ordnungsbehörden erst einmal nur gesammelt – ohne Folgen für die Betroffenen.
Mitarbeiter des Kreises kontrollieren stichprobenartig
In einigen Bundesländern sieht die Situation anders aus – dort gibt es bereits spezielle coronabedingte Bußgeldkataloge. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gelten Verstöße wie Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit. Dafür wird nach Angaben der dortigen Landespolizei ein Bußgeld von 250 Euro verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Menschen muss jede Person 200 Euro bezahlen. Die gleiche Summe wird fällig, wenn jemand gegen das Besuchsverbot in Altenheimen oder Krankenhäusern verstößt. In Wiederholungsfällen ist ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro möglich.
Die Mitarbeiter des Kreises Stormarn sind täglich mit zwei Autos unterwegs und nehmen stichprobenartig Kontrollen vor. Schwerpunktmäßig werden laut Drenckhahn Freizeitstätten wie Spiel-, Boule- und Minigolfplätze, aber auch Camping-, Reit-, Tennis- und Golfplätze sowie Wohnmobil-Stellflächen und Hundeschulen überprüft. Zudem werde kontrolliert, ob sich die Stormarner an den vorgegebenen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen hielten und mit wem sie im öffentlichen Raum unterwegs seien. Denn erlaubt ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Auch schauten sich die Mitarbeiter an, ob geöffnete Geschäfte die coronabedingten Vorgaben erfüllten.
Zahl der Coronainfizierten in Stormarn steigt auf 161
„Bisher gibt es keine signifikanten Verstöße“, sagt Drenckhahn. „Im Gegenteil: Die Bürger halten sich weitgehend an die Auflagen der Allgemeinverfügungen.“ Die Polizei habe in Einzelfällen Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergriffen und zum Beispiel Platzverweise ausgesprochen. Etwa in Bargteheide: Dort mussten die Beamten vor zwei Wochen Coronapartys auflösen. Mindestens 15 Jugendliche hatten sich auf dem Campus zwischen Emil-Nolde-Straße und der Straße Am Schulzentrum getroffen. Die Polizisten sprachen Platzverweise aus und verhängten ein Aufenthalts- und Betretungsverbot, trotzdem trafen sich die Jugendlichen später erneut dort. Ein Jugendlicher wurde vorläufig festgenommen.
Unterdessen ist die Zahl der Coronainfizierten in Stormarn auf 161 gestiegen. Das sind nach dem Kreis Pinneberg mit mehr als 240 Erkrankten die landesweit meisten Covid-19-Fälle. Insgesamt haben sich seit Beginn der Epidemie 1343 Schleswig-Holsteiner mit dem Virus infiziert. Zwölf Menschen sind gestorben, darunter auch ein Mann aus Stormarn. Kreisweit befinden sich derzeit 20 Infizierte in stationärer Behandlung,
Ahrensburg will Personal an den Ostertagen aufstocken
Als Form der Amtshilfe erhält die Kreisverwaltung bei ihren Kontrollen nicht nur Hilfe von der Polizei, auch alle 17 örtlichen Ordnungsbehörden unterstützten intensiv, sagt Drenckhahn. Ahrensburg und Bargteheide haben zusätzlich private Sicherheitsfirmen beauftragt. „Der bisherige Umfang der Kontrollen ist ausreichend“, sagt Fabian Dorow, Sprecher der Stadt Ahrensburg. Wie viele Kontrolleure täglich auf den Straßen der Schlossstadt unterwegs sind, will er aus taktischen Gründen nicht preisgeben. Schwerpunkte seien die Innenstadt und Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze. „Die Bürger verhalten sich überwiegend vorbildlich, auf Ansprachen reagieren sie einsichtig“, sagt Dorow.
Auch Bürgermeister Michael Sarach lobt das Verhalten der Ahrensburger ausdrücklich. Dennoch rechnet die Verwaltung damit, dass sich mehr Bürger über die Anordnungen hinwegsetzen werden, wenn es draußen wärmer wird. Auch an den Osterfeiertagen erwartet die Behörde mehr Verstöße. „Wir planen, dann zusätzlich Verwaltungsmitarbeiter anderer Fachbereiche auf Kontrollgänge zu schicken“, sagt Dorow. Er betont: „Es geht uns dabei nicht ums Durchsetzen und Bestrafen, sondern darum, Akzeptanz für die Regelungen zu schaffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“ Auch die Kreisverwaltung bereitet sich auf das Osterwochenende vor. Drenckhahn sagt: „Dann werden wir die bekannten Freizeitstätten am Großensee und am Lütjensee in die Kontrollen einbinden.“
Diese Coronaregeln gelten im Kreis Stormarn:
Die Landesregierung und der Kreis Stormarn haben in den vergangenen Wochen verschiedene Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Sie gelten mindestens bis zum 19. April. Verboten sind unter anderem öffentliche Veranstaltungen, aber auch private Events wie Geburtstagsfeiern und Grillabende. In der Öffentlichkeit dürfen sich noch maximal zwei Personen treffen, die nicht im selben Haushalt leben. Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein „absolut notwendiges Minimum“ reduziert werden. Wenn möglich, ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Zusammenkünfte in Vereinen, Freizeiteinrichtungen und Kirchen sind nicht mehr erlaubt. Darunter fallen auch Spielplätze und Ähnliches. Gestattet bleibt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, der Weg zum Einkaufen und Arzt sowie der Aufenthalt bei der Arbeitsstätte. Spaziergänge und Joggingrunden sind möglich. Krankenhäuser dürfen nicht betreten werden, genauso Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter und Lieferanten. Touristische Reisen nach Schleswig-Holstein, und damit auch nach Stormarn, sind verboten.