Bad Oldesloe. Land verbietet Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen. Kreis erlaubt Ladenöffnung am Sonntag. Bad Oldesloe kontrolliert Spielplätze.

Die Zahl der Corona-Infizierten im Kreis Stormarn ist am Wochenende weiter gestiegen. Am Sonntag gab es bereits 52 bestätigte Fälle und damit 23 mehr als am Freitag. Vier der infizierten Personen befinden sich in stationärer Behandlung, die anderen in häuslicher Quarantäne. In ganz Schleswig-Holstein wurden inzwischen 436 Menschen positiv auf Covid-19 getestet, im Vergleich zum Vortag ein Zuwachs um 53 Fälle.

Heimkehrer müssen sich innerhalb einer Stunde melden

„Die Situation im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist weiterhin sehr ernst“, sagt Landrat Henning Görtz. Wichtigstes Ziel sei nach wie vor, das Tempo der Ausbreitung des Virus abzubremsen. „Darum ist es von größter Wichtigkeit, Menschenansammlungen – egal wo und welcher Art – zu vermeiden und soziale Kontakte sind auf das Nötigste zu beschränken“, sagt Görtz. Auch wenn das angesichts des anstehenden Wochenendes besonders schwer falle, zu Hause zu bleiben.

Um der Pandemie noch wirksamer zu begegnen, hat der Kreis seine Auflagen verschärft. Am Sonntag einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs auf ein weitergehendes Kontaktverbot. Fortan dürfen grundsätzlich nicht mehr als zwei Personen gemeinsam unterwegs sein. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Personen, die sich innerhalb der zurückliegenden 14 Tage in Risikogebieten wie Österreich und der Schweiz befunden haben, müssen sich nun umgehend in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Personen die erst jetzt wieder zurückkehren, müssen sich binnen einer Stunde nach Eintritt ins Kreisgebiet per Mail an gesundheitsamt@kreis-stormarn.de oder per Fax an die Nummer 04531/160 16 26 melden.

Notfallbetreuung von Kindern wird bis 19. April verlängert

Die Notfallbetreuung für Kitakinder und Schüler der Klassen eins bis sechs wird bis 19. April verlängert. Vom Betretungsverbot von Kitas und Schulen sind jetzt auch Kinder von Personen ausgenommen, bei denen ein Elternteil in akutversorgungsrelevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdiensten und Apotheken, in Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten tätig ist. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen fortan zudem die Bereiche Sanitätsdienste der Bundeswehr, der Fürsorge, von stationären und ambulanten Einrichtungen der Jugendhilfe.

Nicht zulässig ist eine Betreuung von Schulkindern in einer anderen Einrichtung. Das gilt auch für die Ferien. Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege sind nach vorstehenden Maßgaben aufrechterhalten, auf eine Notbetreuung beschränkt oder können eingestellt werden.

Maximal fünf Kinder pro Gruppe sind erlaubt

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Beschäftigten und Bevollmächtigen, die zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung erforderlich sind sowie Personen mit gesetzlichen Betretungsbefugnissen. Sofern und soweit in der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle keine Notbetreuung vorgehalten wird, sind auch andere Beschäftigte der Einrichtung und bevollmächtigte Dienstleister vom Betretungsverbot ausgenommen.

Angebote der Notbetreuung sind nur in bestehenden Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig. Es dürfen maximal bis zu fünf Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden. Zu nutzen sind vorrangig bestehende Gruppen- und Personalstrukturen in der Regeleinrichtung der zu betreuenden Kinder.

Ferien- und Jugendzeltlager müssen schließen

Die Gruppen sind räumlich strikt zu trennen und der Kontakt der Kinder aus verschiedenen Gruppen untereinander ist zu unterbinden. Auch die in den einzelnen Gruppen Tätigen haben den Kontakt untereinander möglichst zu vermeiden. Die erhöhten Anforderungen an Hand- und Flächenhygiene sind angemessen zu berücksichtigen. Die Gruppenzahl pro Einrichtung ist möglichst gering zu halten. Die Konzentration von Kindern aus verschiedenen Einrichtungen ist nicht zulässig, die Verteilung zur weiteren Vereinzelung der Gruppen hingegen schon.

Ab sofort ist zudem der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen untersagt. Dazu gehören etwa Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime, Ferien- und Jugendzeltlager.

Famila verzichtet auf Öffnungszeiten am Sonntag

Der Kreis Stormarn hat unterdessen die Bestimmungen zu den Ladenschlusszeiten gelockert. Ab sofort dürfen bestimmte Verkaufsstellen ihre Türen auch am Sonntag öffnen, und zwar in der Zeit zwischen 11 und 17 Uhr. „Damit soll die Versorgung mit Produkten, die der Grundversorgung dienen, über die normal üblichen Öffnungszeiten hinaus gewährleistet werden“, sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn.

Erlaubt ist die Öffnung allerdings nur für jene Verkaufsstellen des Einzelhandels, die von der angeordneten Schließung durch die Landesverordnung ausgenommen sind. Das sind neben Märkten für Lebens- und Futtermittel unter anderen Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken. Die Öffnungserlaubnis gilt indes nicht für gesetzliche Feiertage. Also auch nicht Karfreitag und Ostermontag, wohl aber am Ostersonntag.

Auf Abendblatt-Anfrage bei der Unternehmensgruppe Bartels-Langness in Kiel teilte eine Sprecherin mit, dass die Famila-Märkte im Kreis sonntags geschlossen bleiben werden: „Unsere Mitarbeiter sind derzeit maximal ausgelastet und am Limit. Deshalb verzichtet Famila auf zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag. Das gilt auch für die fünf Edeka-Filialen der Familie Süllau. „An sechs Tagen in der Woche sind die Mitarbeiter momentan extrem beansprucht und geben alles für unsere Kunden. Deshalb brauchen sie den Sonntag zum Luftholen und Kraft schöpfen“, sagt Geschäftsführer Eric Süllau.

Schärfere Kontrollen von Spielplätzen und Sportstätten

Wegen der Corona-Pandemie ist das Amtsgericht Ahrensburg ab sofort nur noch montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Für dringende Angelegenheiten wurde inzwischen unter der Rufnummer 04102/51 91 84 eine Telefonhotline geschaltet.

Bad Oldesloes Bürgermeister Jörg Lembke hat schärfere Kontrollen von Spielplätzen und Sportstätten angekündigt. Die Missachtung deren Sperrung sei „keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat“, so Lembke. Bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz sind laut Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich, im Falle einer Verurteilung drohten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Trotz Hinweisschildern und Absperrbändern hatten sich viele Bürger nicht an die bestehenden Verbote gehalten und städtische Spielplätze, den Skatepark und den Kunstrasenplatz am Exer genutzt.