Ahrensburg. Tragisches Unglück in Hoisdorf. Bei Prozess gegen Erzieherin kritisiert ein Polizist den Einsatz. Ein Zeuge darf nicht aussagen.
Wer trägt die Schuld am Tod des zwei Jahre alten Mattis? Eine Antwort soll das Amtsgericht Ahrensburg im Prozess gegen Erzieherin Sandra T. (Namen geändert) finden. Die 33-Jährige war als Betreuerin auf einer Kita-Reise in das Hoisdorfer Jugendheim Lichtensee dabei gewesen, in dessen Badeteich der Junge am 18. Juli 2016 ertrunken war. Doch auch am zweiten Prozesstag konnten mehrere Zeugen nicht vernommen werden. Ein Polizeibeamter erhebt Vorwürfe: Er mutmaßt, dass zu lang an der falschen Stelle nach dem Jungen gesucht worden sei. Das Verfahren könnte länger dauern als geplant.
Mit glasigen Augen und regungslosem Gesichtsausdruck erscheint Sandra T. zur Fortsetzung der Verhandlung. Die Angeklagte schweigt. Zu Beginn der Verhandlung in der vergangenen Woche hatte sie eine Erklärung verlesen lassen, in der sie der Staatsanwaltschaft vorwarf, sie ungerecht zu behandeln, indem sie ihr die alleinige Schuld am Tod des Jungen zusprach. Ein fahrlässiges Verhalten hat sie abgestritten. Die Eltern, die als Nebenkläger in dem Verfahren auftreten, bleiben dem zweiten Verhandlungstag fern.
Als Zeugin geladenen Erzieherin verweigert die Aussage
Zur Fortsetzung hatte das Gericht mehrere Polizeibeamte sowie eine Notärztin geladen, um zu klären, wie die Suche nach dem kleinen Mattis ablief. Eine Erzieherin machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dies war ihr und einem Kollegen zugestanden worden, weil das Gericht einen Anfangsverdacht einer Mitschuld der beiden am Tod des Jungen als begründet ansah und Beschuldigte sich nicht selbst belasten müssen. Am ersten Verhandlungstag hatte die Richterin daraufhin bereits die Polizei kritisiert: „Aus den Vernehmungsprotokollen hätte ersichtlich werden können, dass die Zeugen als Beschuldigte zu behandeln waren.“
Zwei weitere Zeuginnen können aus gesundheitlichen Gründen nicht vernommen werden. Um Abhilfe zu schaffen, hatte die Richterin den Polizeibeamten geladen, der die Betreuer am Folgetag des Unglücks vernommen hatte. Anhand der polizeilichen Vernehmung wollte das Gericht die Erlebnisse der restlichen Erzieher rekonstruieren. Doch auch er sagt nicht aus.
Entlassener Polizist darf nicht mehr aussagen
Der Zeuge legt ein Dokument der Polizeidirektion vor, die ihm untersagt, zu weiten Teilen des Sachverhalts Fragen zu beantworten. Auch verweigert ihm das Landeskriminalamt (LKA) die Einsicht in die Protokolle der Vernehmung. Der Grund: Der 31-Jährige wurde wegen eines nicht näher bezeichneten Vergehens aus dem Polizeidienst entlassen. Auch der Zugang zum Dienstgebäude sei ihm untersagt. Die Richterin betont: „Ich habe vorher beim LKA deutlich gemacht, dass die Aussage des Zeugen von zentraler Bedeutung ist.“ Dennoch habe man eine Akteneinsicht abgelehnt. Die Anwältin der Angeklagten empört sich: „So etwas habe ich in all den Jahren als Verteidigerin noch nie erlebt.“ Zeugen müssten die Gelegenheit erhalten, sich auf das Verfahren vorzubereiten. Auch die Staatsanwaltschaft rügt das Vorgehen des LKA. Letzlich entscheidet die Richterin, auf die Vernehmung des Beamten zu verzichten und zum nächsten Termin einen anderen Polizisten zu laden.
Zuerst wurde lange Zeit im Wald gesucht
Sandra T. und sechs weitere Betreuer hatten die 19 Kinder auf der Kinderreise nach Hoisdorf begleitet, T. hatte in unmittelbarer Ufernähe Aufsicht geführt. Die Kinder spielten auf einem Fußballfeld nahe dem Gewässer, als der kleine Mattis verschwand. Die Betreuer alarmierten die Polizei, auch Feuerwehr und eine Suchhundestaffel waren im Einsatz, die DLRG half mit einem Boot. Als man den Jungen zwei Stunden später in Ufernähe in dem flachen See fand, kam jede Hilfe zu spät. Reanimationsversuche scheiterten.
Doch warum zog sich die Suche so lang hin? Ein Polizeibeamter, der erst eineinhalb Stunden später am Unglücksort eintraf, um die Nachtschicht zu übernehmen, wirft seinen Kollegen vor, zu lang am falschen Ort gesucht zu haben. „Da waren viele junge Kollegen, die sichtbar mit der Situation überfordert waren“, sagt er vor Gericht.
Zwei Polizisten zogen sich zurück
Als er eintraf, hatten die rund 30 Helfer den Badeteich noch nicht durchsucht. „Die erste Suche ging bis tief in den Wald, aber so weit läuft ein Zweijähriger nicht.“ Er habe der Feuerwehr den Hinweis gegeben, den Teich zu durchsuchen, der grenze schließlich direkt an das Fußballfeld. Dort habe man den Jungen wenige Minuten später in Ufernähe gefunden. „Der Einsatzleiter und sein Stellvertreter haben selbst Kinder in dem Alter. Die waren beide emotional so mitgenommen, dass sie sich zurückgezogen haben und ich die Einsatzleitung übernehmen musste“, schildert ein anderer Beamter und beschreibt die Situation vor Ort als „chaotisch“. Auch für viele Helfer habe der Einsatz die Grenze des Ertragbaren überschritten.
Mitte Juli geht die Angeklagte in Mutterschutz
Ursprünglich hatte das Amtsgericht Ahrensburg drei Verhandlungstage anberaumt, doch durch die Verzögerungen bei der Vernehmung der Zeugen soll nun noch mindestens ein weiterer hinzukommen. Ein neuer Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest, doch sollte das Verfahren vor Mitte Juli keinen Abschluss finden, wird es sich wohl noch Monate hinziehen. Denn dann geht Sandra T. vorerst in den Mutterschutz. „Das wollen wir allen Beteiligten unbedingt ersparen“, so die Richterin. Am 8. Juli wird zunächst der Obduktionsbericht vorgestellt. Das Strafgesetzbuch sieht bei fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.