Travenbrück. Benediktinerorden gewährt Menschen in Nütschau bei Bad Oldesloe Unterschlupf und ermöglicht ihnen so einen Neuanfang.

Dawod musste aus dem Irak über Tausende Kilometer und mehrere Länder fliehen, bis er über Rumänien nach Deutschland gekommen ist. Nun lebt er mit vier anderen Flüchtlingen im Kirchenasyl von Kloster Nütschau. „Ich bin froh, hier sein zu dürfen“, sagt Dawod. Und doch hat er sich sein Leben in Deutschland anders vorgestellt. Während die Familienmitglieder des 21-Jährigen als anerkannte Asylbewerber an der deutsch-dänischen Grenze leben, reiste der volljährige Sohn nach, wurde nach einigen Wochen Aufenthalt abgelehnt. Grund: Durch die Einreise über ein sogenanntes sicheres Drittland ist Rumänien für seinen Asylantrag zuständig. Das Kirchenasyl ist nun seine letzte Chance auf eine neue Überprüfung seines Bleiberechts in Deutschland. Verlässt er jedoch die Mauern des Klosters, kann er jederzeit von der Polizei aufgegriffen und zurück nach Rumänien überstellt werden. Von dort droht ihm die Abschiebung in den Irak, wo Jesiden wie er verfolgt werden.

Bruder Benedikt war früher ein Polizist

Benedikt Hülsmann lebt als Benediktiner-Mönch im Kloster, kümmert sich dort um die Flüchtlinge. Er sagt: „Wir können als Christen nicht die Augen vor der Not anderer verschließen.“ Der Mittfünfziger ist seit zehn Jahren Mitglied im katholischen Orden. Hier in der zart hügeligen Landschaft bei Bad Oldesloe suchen 18 Mönche und Tausende Besucher im Jahr Erholung und spirituelle Begleitung.

Bruder Benedikt sagt: „Kirchenasyl ist die Ultima Ratio, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.“ Dabei droht den meisten im Kloster untergebrachten Flüchtlingen nicht direkt die Abschiebung in ihre Heimat, sondern erst einmal die Überstellung in das EU-Land, das sie bei der Flucht als erstes betreten haben. Oft sind das Länder wie Italien, Bulgarien oder Rumänien. Jedoch kann auch das eine große Härte bedeuten, wie Benedikt erklärt. „Dort sind die Lebensumstände oft viel schlechter als bei uns, oder es droht die Abschiebung in Länder, die nach deutscher Definition unsicher sind.“ In Italien lebten sie oft auf der Straße. Frauen seien geradezu „Freiwild“ dort. „Viele haben sexuellen Missbrauch erlitten. Müssen sie zurück, ist das ein neues Trauma für sie“, so der Ordensbruder.

Kirchenasyl wird nur in Härtefällen gewährt

Bruder Benedikt steht vor dem Herrenhaus auf dem Kloster-Gelände in Nütschau.
Bruder Benedikt steht vor dem Herrenhaus auf dem Kloster-Gelände in Nütschau. © HA | Marc R. Hofmann

In Härtefällen wie diesen bestehe Aussicht auf Kirchenasyl. Wer von Unterstützernetzwerken oder aus eigenem Antrieb ins Kloster kommt, bekommt eine zweite Chance. „Wir haben dann vier Wochen Zeit, ein sogenanntes Dossier zu erstellen und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu schicken“, sagt Benedikt. Darin muss der Härtefall begründet werden. Etwa mit einem fachärztlichen Gutachten, das ein Trauma bestätigt. „Das ist eine sehr knappe Frist“, sagt er. Termine bei Fachärzten seien schwer zu bekommen, hinzu kämen sprachliche Hürden. „Anhand dieser Unterlagen wird dann beim Bundesamt (BAMF) neu geprüft, ob dem Anliegen stattgegeben wird.“ Immer wieder müssen die Mönche jedoch Hilfesuchende wegschicken. „Wenn der Platz fehlt oder die Chance auf Asyl zu gering erscheint“, sagt Benedikt.

Den rechtlichen Hintergrund erklärt Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros in Schleswig-Holstein: „Deutschland hat nach dem Dublin-Abkommen sechs Monate Zeit, einen Flüchtling in das sogenannte Ersteinreiseland zu überstellen.“ Verstreicht diese Zeit oder wird der Härtefall vorher anerkannt, übernimmt die Bundesrepublik das Verfahren. Ob er letztlich als Asylbewerber anerkannt wird, ist jedoch auch damit noch nicht sicher. Wird das Dossier hingegen abgelehnt, muss er sich binnen drei Tagen bei der Ausländerbehörde oder der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Boostedt bei Neumünster melden und mit der Überstellung in das Ersteinreiseland rechnen. „Behalten wir ihn im Kirchenasyl, verlängert sich die Frist auf 18 Monate, bis Deutschland das Verfahren übernehmen muss.“ Diese Verschärfung hatten die Innenminister von Bund und Ländern im August beschlossen. Sie bedeutet eine große Herausforderung für die Gemeinden, die in der Zeit für die Unterbringung aufkommen müssen. „Denn die Gründe, warum wir jemanden aufgenommen haben, bestehen ja meistens weiter“, so Bäumer. Es sei zu befürchten, dass wegen dieser verlängerten Frist weniger Menschen Unterschlupf gegeben werden könne.

Flüchtlinge sollten das Klostergelände nicht verlassen

Die Neuregelung verlangt jedoch auch den Flüchtlingen viel ab, wie Bruder Benedikt verdeutlicht, der selbst einmal Polizist gewesen ist: „Sie sollten das rund 20.000 Quadratmeter große Gelände des Klosters nicht verlassen.“ Wer das tue, könne bereits auf der anderen Straßenseite von der Polizei aufgegriffen werden. Trotz des relativ großflächigen Geländes fühlten sich die Menschen in der Zeit oft eingesperrt. „Wir tun unser Möglichstes, dass dem nicht so ist“, sagt er, „und geben ihnen zum Beispiel Arbeit im Garten.“ Das sei sinnstiftend, sorge für Ablenkung von ihrer Situation.

Hilfreich sei auch der Kontakt zu den Mönchen und anderen Klostergästen. Benedikt sagt: „Die Flüchtlinge essen mit uns im Speisesaal.“ Davon profitierten sowohl die Mönche als auch die anderen Gäste. Ein harmonisches Miteinander. „Unsere Politik will Familien fördern, dabei reißen sie Flüchtlingsfamilien auseinander“, beklagt er. Für viele Flüchtlinge sei das Kloster der Ort, an dem sie zum ersten Mal wieder durchschlafen können. „Hier dürfen sie Mensch sein, genauso fehlerhaft, wie wir auch“, sagt Benedikt, der heute als Mönch, aber auch früher schon als Schutzmann vor allem für die Menschen da sein will. Eine Aufgabe, die so oder so schwer sein kann. Denn: „Nicht jeder Mensch ist ein Heiliger“, sagt er.

Vor vier Jahren kam der erste Flüchtling in die Gemeinschaft

Flüchtlingen Schutz zu geben, hat mittlerweile Tradition in Nütschau. Vor vier Jahren kam der erste in die Gemeinschaft. „Ein junger Afghane von 16 oder 17 Jahren, der am Anfang gar nicht wusste, wohin er kommt“, so Benedikt. Den Gedanken an ein Kloster habe er am Anfang gruselig gefunden, darunter konnte er sich nichts vorstellen. Einstimmig sprach sich der Konvent aus 18 Mönchen damals für die Aufnahme aus. „Unser Kloster ist 1951 gegründet worden, um nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemaligen Ostgebieten vertriebenen Katholiken einen Platz zu geben“, so Benedikt. Zwei der derzeit dort lebenden Brüder hätten noch selbst Fluchterfahrung, sich entsprechend stark für die Aufnahme eingesetzt. „Außerdem sind benediktinische Klöster immer offene Klöster. Namenspatron Benedikt von Nursia habe gesagt: „An Gästen soll es nie fehlen“.,

Von den bisher im Kloster untergebrachten Flüchtlingen blieben einige nur wenige Wochen, andere bis zu 13 Monate. Darunter Syrer, Afghanen, Iraker, Eritreer, Somalis und Sudanesen. Wie viele es genau waren, will Bruder Benedikt nicht sagen.

Kirchenasyl als rechtliche Grauzone

Der Unterschlupf in der Kirche ist nicht gesetzlich geregelt, wie Andreas Rehberg bestätigt, dem die Ausländerbehörde des Kreises Stormarn untersteht. Es gebe lediglich eine Übereinkunft zwischen den Kirchen und dem BAMF, Kirchenasyl in Härtefällen zuzulassen. Für Stormarn bedeute das bisher nur eine Hand voll Fälle pro Jahr, in denen bewusst auf einen Eingriff durch die Polizei verzichtet werde. Die evangelische Kirche gewährt ebenfalls Kirchenasyl. Im Kirchenkreis Hamburg-Ost, zu dem Teile der Hansestadt und des Kreises gehören, leben 19 Personen in Obhut der Kirche, allerdings nur auf Hamburger Gebiet. Zahlen nur für Stormarn gibt es nicht.