Kiel. Vom Innenminister durchgesetzte Neuregelung sorgt für Kritik bei den Grünen

    Eine Neuregelung beim Kirchenasyl sorgt in der schleswig-holsteinischen Jamaika-Koalition für Ärger. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte sich wegen steigender Fallzahlen in Schleswig-Holstein auf Bundesebene für Veränderungen eingesetzt, die Grünen lehnten dies ab. Nun hat sich Grote durchgesetzt.

    Seit Anfang August gilt eine bundesweite Neuregelung. Danach werden bestimmte Asylbewerber, die sich in den Schutz der Kirche begeben, unter bestimmten Bedingungen als „Flüchtige“ eingestuft. Für sie gilt dann eine auf 18 Monate verlängerte Überstellungsfrist. Derzeit sind dies nur sechs Monate. Das führt nun dazu, dass Asylbewerber in Zukunft 18 Monate und nicht mehr nur sechs Monate im Kirchenasyl bleiben müssen, wenn sie sichergehen wollen, dass sie nicht in das EU-Land abgeschoben („überstellt“) werden, in dem sie ihren Erstantrag gestellt haben.

    Aus Sicht der Grünen ist dies eine wesentliche Verschlechterung des Kirchenasyls. „Das brennt uns unter den Nägeln“, sagt Steffen Regis, der Chef der schleswig-holsteinischen Grünen. „Die Verschärfung der Regeln war aus unserer Sicht völlig unnötig. Das Kirchenasyl ist kein drängendes Problem.“

    Grote hat das offenbar anders gesehen – auch wenn sein Sprecher Dirk Hundertmark es bestreitet. Dem Minister sei es nur darum gegangen, die Regelungen zum Kirchenasyl „mit Leben zu füllen“, beteuert Hundertmark. Grote selbst lässt sich nur mit dem Satz zitieren, die gewünschten Änderungen würden „ausdrücklich darauf zielen, die mit den Kirchen am 27. Februar 2015 erzielte Vereinbarung zum Kirchenasyl anzuwenden und so die Tradition des Kirchenasyls zu erhalten“. Also: keine Veränderungen, keine Verschärfungen.

    Im Januar hatte das in einer Pressemitteilung des Ministers noch anders geklungen. „Seit 2015 seien die Kirchenasyl-Zahlen kontinuierlich angestiegen“, heißt es da. „Im vergangenen Jahr hätten die Kirchen nach Erhebungen des Innenministeriums in 119 Fällen Asyl gewährt.“ Auch aus diesem Grund, so heißt es weiter, habe Grote das Thema auf die Tagesordnung der Innen­ministerkonferenz (IMK) gesetzt.

    Und die hat mitgespielt. Im Juni stellte sie fest: „Die IMK respektiert die Tradition des Kirchenasyls, erachtet zu dessen Erhaltung jedoch Änderungen in der Praxis für notwendig.“ Und: Die IMK begrüße, dass sich die Migrationsbehörde BAMF künftig „auf die 18-monatige Überstellungsfrist berufen wird“.

    Steffen Regis findet, ein 18-monatiges Kirchenasyl könne man niemandem zumuten – den Kirchen nicht, den Flüchtlingen auch nicht. „Wir sollten mit diesen Rückführungen an die sogenannten Dublin-Staaten grundsätzlich anders umgehen“, sagt er. „Wir sollten bei Familien und bei Menschen in Ausbildung viel großzügiger sein und auf die Überstellungen ganz verzichten. Damit würden wir das Kirchenasyl überflüssig machen.“