Ahrensburg. Kabinett in Kiel legt Entwurf des Landesentwicklungsplans vor. Für 17 Stormarner Städte und Gemeinden gibt es keine Vorgaben.
Für fünf Stormarner Dörfer ist der neue Landesentwicklungsplan (LEP), dessen Entwurf das Kabinett in Kiel jetzt vorgelegt hat, besonders wichtig. Sie zählen zu den Kommunen, die ohne den Plan bis zum Jahr 2025 so gut wie keine neuen Wohnflächen mehr ausweisen könnten. „Im Kreis Stormarn betrifft das vor allem die Gemeinden Braak und Meddewade, deren zulässiges Wohnungsbaupotenzial vollständig ausgeschöpft ist. Außerdem profitieren die Gemeinden Hammoor, Rethwisch und Siek, die den Entwicklungsrahmen gegenwärtig zu mehr als 75 Prozent genutzt haben“, sagt der Bargteheider Landtagsabgeordnete Claus Christian Claussen (CDU).
Der bislang gültige Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 sollte ursprünglich das Wachstum in Schleswig-Holstein bei zum Jahr 2025 regeln. Doch bereits nach etwas mehr als der Hälfte der Laufzeit ist in mehr als 160 Gemeinden der sogenannte wohnbauliche Entwicklungsrahmen zu mehr als 75 Prozent ausgeschöpft – teilweise sogar vollständig. Mit der Veröffentlichung des neuen Entwurfs setzt die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP die Vorgabe auf Null. Ab sofort steht damit allen Kommunen wieder ein Baupotenzial von zehn bis 15 Prozent der vorhandenen Wohnungszahl (Stand Ende 2017) zur Verfügung.
Wohnungsbau in kleineren Orten entlastet Städte
„Das wirksamste Mittel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum besteht darin, mehr Wohnungen zu bauen“, sagt der Ahrensburger Tobias Koch, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kieler Landtag. Dafür schaffe die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans die Grundlage. Mehr Wohnungsbau in kleineren Orten entlaste auch die Städte. „Gerade der Wunsch junger Familien nach einem Haus mit Garten kann in vielen Städten nur noch schwer erfüllt werden, da die Ausweisung von Bauland an natürliche Grenzen stößt“, sagt der Glinder CDU-Abgeordnete Lukas Kilian. Man brauche auch Wachstumsmöglichkeiten in den Gemeinden, um zum Beispiel den Wunsch nach Ein- und Zweifamilienhäusern zu erfüllen.
Der Entwurf ist bereits auf der Internetseite der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH (www.bolapla-sh.de/plan/lep_01) freigeschaltet worden. „Ich erhoffe mir eine breite und kreative Diskussion über die Entwicklung unseres Landes“, sagt Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Für Januar sind vier Informationsveranstaltungen für die einzelnen Landesteile vorgesehen: in Kiel, Flensburg, Lübeck und Norderstedt. Das gesetzlich vorgegebene Online-Beteiligungsverfahren startet am 18. Dezember und endet am 17. April.
In den derzeit mehr als 200 Schwerpunkten für den Wohnungsbau im Land gibt es weiterhin keine quantitative Begrenzung. Darunter sind gleich 17 Orte in Stormarn, das zu den landesweit wichtigsten Entwicklungsachsen zählt: Ahrensburg, Ammersbek, Bad Oldesloe, Bargteheide, Barsbüttel, Delingsdorf, Elmenhorst, Glinde, Großhansdorf, Hamberge, Oststeinbek, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld (nur Gewerbe), Tremsbüttel, Trittau und Wesenberg. Diese sogenannten Siedlungsschwerpunkte dürfen selbst entscheiden, wie viel neue Wohnungen sie ermöglichen – oder auch wie wenig.
Raumordnerische Experimentierklausel geplant
Für alle anderen Orte bedeutet der Entwurf, dass sie wieder um zehn beziehungsweise 15 Prozent wachsen dürfen. „Wir schaffen die Möglichkeit, dass dort in den nächsten Jahren landesweit rund 36.000 neue Wohnungen entstehen können“, sagt Minister Grote. Ausnahmeregelungen sollen auch mehr ermöglichen, insbesondere bei interkommunalen Vereinbarungen, Projekten der Innenentwicklung oder zur Deckung besonders großer Nachfrage.
Als erstes Bundesland will Schleswig-Holstein eine raumordnerische Experimentierklausel einführen. „Damit sollen besonders innovative und möglichst interkommunale Entwicklungsansätze im Zusammenhang mit Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Energiewende, Klimawandel, Mobilität oder Daseinsvorsorge modellhaft und experimentell in der Praxis erprobt werden können“, so der Minister. Der Landesentwicklungsplan ist wie sein Vorgänger auf 15 Jahre ausgelegt. Dies sei aber viel zu lang für die Entwicklungszyklen des digitalen Zeitalters.
Das Land hat vor allem den Hamburger Speckgürtel im Blick, der die dynamischste Wirtschafts- und Wachstumszone im Land ist. Neben Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe würden gleichberechtigt Belange des Ressourcenschutzes, der Freiraumentwicklung oder der Naherholung berücksichtigt.
Kritik vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Die Grünen sehen ebenfalls „den Rahmen für eine ausgewogene, zukunftsfeste Entwicklung“. So ist auch festgeschrieben, den Flächenverbrauch bis 2030 auf die Hälfte zu reduzieren. „Das sind immer noch 1,3 Hektar am Tag, die versiegelt werden“, sagt der zuständige Grünen-Sprecher Bernd Voß. „Um eine nachhaltig ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung im sicherzustellen, muss der Flächenverbrauch drastisch reduziert und langfristig auf Null heruntergefahren werden.“
Harsche Kritik am LEP äußert dagegen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Es werden gerade diejenigen Kommunen belohnt, die in den vergangenen Jahren mit ihren Flächen rumgeaast haben“, sagt Landesgeschäftsführer Ole Eggers. Im vergangenen Jahrzehnt seien 94 Quadratkilometer von Straßen und Häusern überbaut worden. Das entspreche der Fläche der beiden Städte Rendsburg und Neumünster zusammen. Die BUND-Naturschutzreferentin Ann Kristin Montano sagt: „Das konterkariert eklatant die klimapolitischen Regierungsziele.“
Weitere Infos zum Landesentwicklungsplan finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/
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