Glinde. Bürger wollen Wohnbauprojekt Altes Gleisdreieck verhindern und Wald erhalten. Es sollen 89 Wohnungen sowie 30 Reihenhäuser entstehen.
Das Areal Altes Gleisdreieck im Glinder Zentrum wird in Kürze gerodet, damit dort ein Wohnbauprojekt mit einem Investitionsvolumen von 28 Millionen Euro verwirklicht werden kann. Anwohner wollen das verhindern. Sie hatten ein Normenkontrollverfahren auf den Weg gebracht, das sich gegen den Bebauungsplan richtet. Weil es aber mehr als zwei Jahre bis zu einer Entscheidung dauern kann, haben die Baumschützer einen Antrag im Eilverfahren gestellt – mit dem Ziel, dass der Investor nicht mit den Arbeiten beginnen kann. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig nun abgelehnt. „Dieser Beschluss ist unanfechtbar“, heißt es im Urteil unter Punkt 34.
Damit bleibt das Unternehmen Semmelhaack im Zeitrahmen. „Im Dezember ziehen wir den Bauzaun. Bis Ende Februar muss die Baumfällung laut Gesetz beendet sein“, sagt Hartmut Thede, Leiter der Projektentwicklung. Die Firma mit Sitz in Elmshorn baut 89 Wohnungen, davon 62 öffentlich gefördert in zwei Gebäuden, sowie 30 Reihenhäuser. Alle Einheiten sind zu vermieten. Laut Thede ist die Nachfrage schon jetzt größer als das Angebot. Der Hochbau soll Mitte kommenden Jahres beginnen. Im Herbst 2019 könnten die Arbeiten abgeschlossen sein.
2015 führte Bürgerinitiative Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
Über das Projekt wird seit Jahren gestritten. Eine Bürgerinitiative möchte das Waldstück erhalten. Sie hatte versucht, die Politiker mit Argumenten zu überzeugen. Die Entscheidungsträger segneten den Bebauungsplan jedoch ab, weil Glinde vor allem neue Sozialwohnungen benötigt. Das betonten CDU, SPD und Grüne unisono, also alle Parteien, die in der Stadtvertretung Stimmrecht haben.
Eigentlich sollte das Gelände schon bebaut sein, es kam aber immer wieder zu Verzögerungen. 2015 führte die Bürgerinitiative Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, warf der Stadt vor, ein 12.405 Quadratmeter großes Grundstück unter Marktwert an Semmelhaack verkauft zu haben. Der Investor musste schließlich nachzahlen, plante deswegen nochmal neu. Denn die vorgesehenen 153 Wohnungen mit 60-prozentigem öffentlich geförderten Anteil wollte er unter den veränderten Bedingungen nicht mehr bauen.
„Bei der Ausarbeitung der neuen Verträge zwischen Glinde und dem Investor haben wir sehr viel juristischen Sachverstand in die Sache gelegt“, sagt Bürgermeister Rainhard Zug. Er habe damit kalkuliert, dass auch jetzt noch geklagt werde. „Angst vor einem Scheitern des Projekts habe ich aber nicht“, so der Verwaltungschef.
Initiative beklagt formale Fehler im Bebauungsplan
Die jüngste Niederlage für die Baumschützer bedeutet nicht, dass auch beim Normenkontrollverfahren zugunsten der Stadt entschieden wird. „Ein Ergebnis kann ich nicht prognostizieren“, sagt Christine Nordmann, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts. Initiativensprecher Michael Riedinger sieht sich und seine Mitstreiter nach wie vor im Recht: „Im Bebauungsplan sind formale und inhaltliche Fehler.“
Was würde passieren, wenn die Wohnungen gebaut sind und der B-Plan für ungültig erklärt wird? „Selbst dann ist es extrem schwer, die Häuser abzureißen“, sagt Thomas Hauser, Anwalt für Baurecht aus Ahrensburg. Von so einem Fall habe er noch nie gehört. Diese Variante sei theoretisch möglich, aber eher unwahrscheinlich.