Ahrensburg. Ein Verfahren von Angelika Andres gegen ihren Arbeitgeber, die Stadt, wird eingestellt. Aber die Fortsetzung des Rechtsstreits folgt.

Eine knappe Mitteilung aus Schleswig, die in Ahrensburg für Verwirrung sorgen könnte. „Das Verfahren Andres gegen Stadt Ahrensburg ist nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten eingestellt worden“, heißt es auf Nachfrage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Wer denkt, dass damit ein Rechtsstreit beendet sei, bei dem sich die Bedeutung der Begriffe „Verfahren“ und „verfahren“ unübersichtlich vermischt, ist auf dem Holzweg. Denn nicht der Rechtsstreit zwischen Angelika An­dres, der früheren Bauamtsleiterin, die jetzt für das Stadtmarketing zuständig ist, und ihrem Arbeitgeber, der Stadt Ahrensburg, ist beendet, sondern nur ein Verfahren, das sich inhaltlich erledigt hat – während der Rechtsstreit durch ein anderes Verfahren fortgesetzt wird.

Klingt verwirrend? Es ist verwirrend. Deshalb ist es für das Verständnis notwendig, sich kurz an die Anfänge zu erinnern. Angelika Andres, die 2011 in Ahrensburg als Bauamtsleiterin angetreten war, wurde nach Querelen und längerer Krankheit von Bürgermeister Michael Sarach 2014 ihres Amtes enthoben und interimistisch durch Ulrich Kewersun ersetzt. Neuer Bauamtsleiter wurde 2016 Peter Kania.

Nach ihrer Versetzung zum Stadtmarketing waren weitere Konflikte programmiert

Angelika Andres bekam nach ihrer Rückkehr im August 2014 die neue Aufgabe, eine Strategie für das Stadtmarketing in Ahrensburg zu erarbeiten. Eine schwierige und undankbare Position für Angelika Andres, die von Haus aus Architektin ist – zumal der Job eine Stabsstelle ist, sie also dem Bürgermeister direkt unterstellt wurde, sodass weitere Konflikte programmiert waren.

Einer der Streitpunkte, die sich ergaben, ist ein Arbeitszeugnis, mit dem sie sich anderswo bewerben könnte. Diesen Anspruch konnte sie als Klägerin im Dezember 2015 in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Doch Bürgermeister Sarach leistete dem Richterspruch nicht Folge und stellte zunächst zwei die Klägerin nicht überzeugende Zeugnisse für die Arbeit im Bauamt und im Stadtmarketing aus, vereinte das Ganze nach erneuter Klage wieder zu einem Zeugnis, das inhaltlich unverändert unbefriedigend ausfiel. Erledigt hat sich jetzt zwar ein Verfahren gegen die zwei Beurteilungen, doch nach wie vor steht eines gegen die negative Gesamtbeurteilung an. Außerdem stand bereits im Verfahren 2015 im Raum, dass Bürgermeister Sarach inzwischen zu befangen sei, um eine Beurteilung entsprechend der richterlichen Vorgabe zu formulieren. Fortsetzung folgt.