Ahrensburg. Billig in Barnitz, teuer in Glinde: Die regionalen Unterschiede bei den Abgaben sind immens. Neue Satzungen bringen keine Angleichung

Dackeldame Kira kostet in Jersbek 50 Euro Hundesteuer im Jahr – ebenso wie Pitbull Roxy. Im drei Kilometer entfernten Bargteheide müsste Frauchen hingegen fast doppelt so tief in die Tasche greifen und im sechs Kilometer entfernten Delingsdorf sogar 120 Euro bezahlen.

Das Abendblatt hat die Steuersätze von 55 Kommunen des Kreises Stormarn für das neue Jahr ausgewertet. Das Ergebnis: Die Modifizierung der Hundesteuersatzungen, die durch ein neues Hundegesetz nötig geworden waren, schafft zwar die Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Hunderassen ab – die regionalen Unterschiede heben sich jedoch nicht auf. Geändert wird die Steuergrundlage der Kommunen in Bezug auf die sogenannten Gefahrenhunde. Während bestimmte Hunderassen zuvor einen erhöhten Steuersatz zahlen mussten, passen die Gemeinden ihre Satzungen nun an die Regeln des Landes an. Die Gefahrenhundesteuer ist künftig nur noch bei einer konkreten Gefährdung zu entrichten.

In Barsbüttel kostet der dritte Hund schon 440 Euro

Für ihren vierbeinigen Liebling müssen Hundehalter im Kreis Stormarn unterschiedlich tief in die Tasche greifen: Die Spanne reicht von 24 Euro in Barnitz bis zu 120 Euro in Delingsdorf und anderswo. Vor allem der Besitz mehrerer Hunde kommt die Halter in einigen Gemeinden teuer zu stehen. Hier ist Barsbüttel mit 440 Euro für den dritten Hund ungeschlagener Spitzenreiter.

Wolfgang Grandau von der Stadt Bargteheide erläutert: „Es geht darum, die Problemzonen zu lenken“, sagt er. „Bei Hunden kann es zu Lärmbelästigung, Kot und Konflikten durch bissige Tiere kommen. Die Hundesteuer dient der Lenkung und nicht den vermeintlich hohen Steuereinnahmen.“

Laut Gesetz soll die Gefahr nicht mehr bloß von der Rasse abhängig sein

Für die sogenannten Gefahrenhunde verlangen die meisten Gemeinden erheblich höhere Sätze – doch auch hier gibt es keine Steuergleichheit: Während es zum Beispiel in Lasbek erst gar keinen erhöhten Satz zu zahlen gibt, berechnen Rethwisch und Rümpel gleich 1000 Euro pro Jahr. Zumindest hier gibt es jedoch seit Januar 2017 eine Änderung: Der Passus der Gefahrenhunde wurde aus den kommunalen Steuersatzungen gestrichen. Damit folgen die Gemeinden der Empfehlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages.

Das Land hatte das „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“ (GefHG) bereits zu Januar 2016 in das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) geändert. Demnach geht die Gefahr eines Hundes nicht mehr von seiner Rasse, sondern nur noch von seinem Verhalten aus. Dies sollte sich auch in den Steuersätzen widerspiegeln.

In den meisten großen Kommunen sind keine Gefahrenhunde angemeldet

Doch die Kommunen änderten zunächst nichts und hielten die alten Formulierungen aufrecht. Mitte Juli bestätigte dann auch das Verwaltungsgericht in Schleswig das geänderte Gesetz und gab zwei Klägern Recht, die gegen die erhöhten Hundesteuersätze für bestimmte Hunderassen vor Gericht gezogen waren. Das Urteil: Ohne „tatsächliche Anhaltspunkte für eine abstrakte Gefährdung“ könne die „verhaltenslenkende“ Wirkung eines erhöhten Steuersatzes nicht gerechtfertigt werden. Unabhängig hiervon beschloss der Landtag einen Antrag der Piraten-Fraktion, wonach sich die Wertung des neuen Gesetzes nun auch in der kommunalen Besteuerung wiederfinden soll.

Die Sitzungen zur Änderung der Hundesteuersatzung fanden bis zum Ende des Jahres in den Gemeinden statt. Trotz der späten Umsetzung haben sich jedoch für die meisten Hundebesitzer in Stormarn keine Nachteile ergeben: Denn in den meisten großen Kommunen waren überhaupt keine Gefahrenhunde angemeldet.

Hunde können nach zwei Jahren „resozialisiert“ werden

Auch nach einer Beißattacke muss nach dem neuen Gesetz kein Hund lebenslänglich als Gefahrenhund eingestuft werden. Nach zwei Jahren ist eine „Resozialisierung“ nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest möglich. Der Hundehalter muss mit dem Hund zusammen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Ansprechpartner ist hier das Ordnungsamt, welches auch das Verfahren bei einer Anzeige einleitet.

Diese Sachkundeprüfung wurde vom Land Schleswig-Holstein auch für alle unauffälligen Hunde angedacht. Als Anreiz sollte sich der Erwerb des „Hundeführerscheins“ steuervergünstigend auswirken. Die Kommunen in Stormarn haben dies jedoch noch nicht in ihre Satzungen übernommen.