Schleswig. 1200 Euro auf einen Kampfhund: Ein Mann zog wegen der erhöhten Hundesteuer vor Gericht – und musste eine Niederlage einstecken.
1200 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind völlig in Ordnung. Das urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig am Donnerstag und wies damit die Klage eines Hundehalters ab. Dieser wollte eine drastische Erhöhung der Hundesteuer auf seinen Kampfhund von 96 auf 1200 Euro nicht hinnehmen.
Der Hundebesitzer hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2014 gestützt. Demnach dürfe eine Gemeinde zwar eine erhöhte Hundesteuer fordern, die Erhöhung dürfe aber nicht einem faktischen Verbot der Haltung von Kampfhunden gleichkommen („erdrosselnde Wirkung“). Dies ist der Fall, wenn der durchschnittliche Aufwand für das Halten eines Hundes deutlich überstiegen wird. Damals war es um einen Fall gegangen, bei dem die Hundesteuer 2000 Euro betrug – das 26-fache des üblichen Satzes.
Hundehalter kann Berufung einlegen
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im aktuellen Fall aber keine „erdrosselnde Wirkung“ feststellen können. Der zu zahlende Betrag des Kampfhundhalters liegt 800 Euro unter dem Betrag aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung eingelegt werden.